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Zur Verhütung von Unglücksfällen auf unbewachten
Eisendahnübergängen mache ich hiermit den Führern von
Fuhrwerken die größte Vorficht beim Paffieren von Bahn—
bdergängen zur Pflicht und weise dieselben darauf hin, daß
fie bei ünachtsamem Passieren der Bahn sowohl ihr eigenes
Leben gefährden als auch sich schweren Strafen auf Grund
des 8 316 des Strafgesetzbuches aussetzen.
Saarbrücken, den 14. Februar 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Den Polizeibehörden mache ich es unter Hinweis auf
vorstehende Bekanntmachung auf Veranlafsung des Herrn
Ministers des Innern zur besonderen Pflicht, gegen Ueber—
tretungsfälle nachdrücklichst einzuschreiten, und die erfolgten
Bestrafungen zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Die Bekanntmachung wird bis auf Weiteres in halb—
jährlichen Zwischenräumen im Kreisblatt veröffentlich werden,
für die Weiterverbreitung in ortsüblicher Weise wollen die
Polizeibehörden Sorge tragen.
Saarbrücken, den 14. Februar 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Bekanntmachnungen anderer Behörden.
Durch Beschluß vom 1. März 1904 ist der Tagelöhner
Johann Westrich zu Saarbrücken wegen Trunksucht ent—
mündigt worden.
Saarbrücken, den 1. März 1904.
Königliches Amtsgericht 1.
Bekanntmachung.
Die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ꝛc. ersuchen
wir, hinsichtlich der im Laufe des Mai zu liesernden „Nach—⸗
weisung über sämtliche Schulen“ den Lehrern (Lehrerinnen)
schon jetzt Nachstehendes bekannt zu geben:
Die „Nachweisung“ wird Itznen für dieses Jahr in
doppelter Ausfertigung zugehen, so daß sämtliche
Lehrer (Lehrerinnen) ihre Personalien ꝛc. doppelt
auszufertigen haben. Formulare werden Ihnen in
zenügender Zahl vorher zugesandt werden.
Sie wollen die Lehrer (Lehrerinnen) anweisen, ihre
Zeugnisse, Anstellungsurkunden, Vereidigungsdaten ꝛc.
sorgfältig bereit zu halten, da eine der Aus—
fertigungen dirckt der Königl. Regierung eingesandt
wird.
Auf den Vordruck ist sorgfältig zu achten, insbesondere
der Ort der Prüfungen, der Ort der J. Anstellung
und der Ort der Vereidigung nicht zu übersehen.
Sollte einer der Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ꝛc.
die Ausfüllung für die Lehrpersonen selbst übernehmen,
so steht dem nichts im Wege.
St. Johann, den 4. März 1904.
Königliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche im Gehöft des Wirtes Mayer⸗
johann hierselbst ist erloschen und sind die Sperrmaßregeln
aufgehoben worden.
Völklingen, den 2. März 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
ClOoos.
Bekanntmachung.
Nachdem die Schweineseuche auf den Gehöften der
Hüttenarbeiter Heinrich Weyand und Reinhold Gester
in Güdingen erloschen ist, wird die Gehöftsperre hiermit
aufgehoben.
Brebach, den 5. März 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.
Der Beigeordnete: F. W. Loewer
Saarbrücken, den 14. März 1904.
Der Königliche Landrat Bötticher.
Deffentlicher Anzeiger.
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