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Ueber den Einspruch beschließt der Gemeindevorstand.
Gegen dessen Beschluß steht dem Steuerpflichtigen
binnen einer mit dem ersten Tage nach erfolgter Zustellung
beginnenden Frist von zwei Wochen die Klage im Ver—
waltungsstreitverfahren an den Kreis-Ausschuß offen.
8 13.
Wer eine ihm nach 8 10 dieser Ordnung obliegende
Anzeige oder Auskunft nicht rechtzeitig oder in der vor—
geschriebenen Form erstattet, wird, insofern nicht nach den
bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit
einer Geldstrafe von drei bis dreißig Mark bestraft.
14.
Diese Ordnung tritt in Kraft am ersten des auf die
Erteilung der Zustimmung des Herrn Regierungs-Präsidenten
zum Erlaß der Steuerordnung folgenden Monats.
Nzrer; 28. August
Völklingen, den 30. Deze uber 1903.
Der Bürgermeister.
Cloos.
und Beschreibungen liegen in meiner Amtsstube während der Dienst—
stunden zur Einsicht offen.
Die Widerspruchsfrist nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an
welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des Saarbrücker
Kreisblattes ausgegeben wird, und ist für alle Einwendungen, welche
nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen präklusivisch; es können daher
nach Ablauf, dieser Frist Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitig erbobenen Ein—
wendungen habe ich Termin auf
Donnerstag. den 10. März 1904, vormittags 11 Uhr,
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke ausdrücklich, daß im
Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden
gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird
Brebach, den 15. Februar 1904.
Die Polizei-Verwaltung,
Der Bürgermeister,
v· B.: Der Beigeordnete F. W. Loewer.
Bekannt
ekanntmachung.
Die Firma Philippi & Burger hier beabsichtigt auf Flur 1
Parzellen Nr. o6.480
eine Kalkmüble
Nr. 4320,9.
17. November 1903.
Benehmigt. Beschlüsse vom 35 Jannar 1004.
83 brück d 24. November 1903.
Saarbrücken, den —z. Januar 1904.
Der Kreis-Ausschuß.
J. V.: Dr. von Brandt.
l. B. 569.
28. August
Zum Gemeinderatsbeschluß vom — 1903
in Betrieb zu setzen.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 817 der
Gewerbe⸗Ordnung und der Ministerial-Anweisung vom 9. August 1899
zur öffentlichen Kenntnis gebracht, mit der Aufforderung, etwaige Ein—
wendungen nicht privatrechtlicher Natur binnen 14 Tagen schriftlich in
zweisacher Ausfertigung oder zu Protokoll bei dem Unterzeichneten
anzubringen. Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meiner Amts—
stube während der Dienststunden offen.
Die Widerspruchsfrist nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an
welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des Saarbrücker
Kreisblattes ausgegeben wird. Nach Ablauf dieser Frist können Ein—
wendungen nicht erhoben werden.
Zur mündlichen Erdrterung der etwa rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen wird hiermit Termin auf
Donnerstag, den 10. März d. Is., vormittags 10 Uhr,
in meinem Amislokale anberaumt. Ich bemerke ausdrücklich, daß
im Falle des Ausbleibens der Unternehmerin oder der Wider—
prechenden gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vor—
zjegangen werden wird.
Kleinblittersdorf, den 16. Februar 1904.
Der Bürgermeister.
hA
gehörig.
Trier, den 19. Jannar 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Hüttenarbeiters Konrad Fritsch zu Gersweiler ist erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßregeln sind daher wieder auf—
gehoben worden.
Gersweiler, den 12. Februar 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
A. Müller.
— Versende: —
30 Ltr. Weißwein z. Mk. 12,
30, Rotuwein z3. Mk. 18,50
gegen Nachnahme; Faß leihweise
und franko zurückzusenden.
Fr. Brennsfeek,
Weingut Schloß Kupperwolf,
Edesheim, Pfalz. 2
Fernsprech⸗Anechluss
No. 16.
*
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Drueksachen
aller Art
empflehlt aich ae
1
uchamebere ⸗
Saarbrücken, den 22. Februar 1904.
Der Königliche Landrat Bötticher.
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ein Vertreter
zum Besuch der Detaillisten
und Bäcker im Areise Saar⸗
brücken von einer bekannten,
leistungsfähigen Fabrik der Nahrungsmittelbranche,
gegen Provisivn
und Reisespesen, Einkommen an⸗
nähernd jährlich 500 1000 Mt.
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ionierte Beamte un usiker.
Bewerber, welche Radfahrer sein Sebr. hofer Saarbrucken
müssen, wollen Offerte mit Aufg.“ dorn dGeendahn 4 6utenberastracoe
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an Rudo oase, Hamburg
einsenden. 6 —οα
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Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Firma Rudolf Böcking & Co. zu Halbergerhütte
beabsichtigt innerhalb des Hüttenterrains, Gemeindebann Brebach
15 Koksöfen als Erweiterung
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17 der Reichs—
Bewerbeordnung und der 88 34ff. der Ministerial-Anweisung vom 19. Juli
1884 mit der Äufforderung zur allgemeinen Kenntnis gebracht, etwaige
Einwendungen binnen 14 Tagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung
oder zu Protokoll bei dem Unterzeichneten anzubringen. Zeichnungen
MW