5
51
8 13.
Den Fuhrleuten ist es untersagt, durch Leichenzüge zu
fahren, sie müssen vielmehr anhalten, bis dieselben an ihnen
borüber sind.
8 14.
Es ist verboten:
Der Eintritt in den Friedhof auf eine andere Art
als durch die vorhandenen Türen.
Das Mitbringen von Hunden.
Das Abpflücken von Blumen und Zweigen, sowie
jede sonstige Beschädigung der Pflanzungen, Anlagen
und Gräbern.
Jeder die Ruhe des Ortes störende Lärm und jedes
mit seiner Würde nicht verträgliche Verhalten und
3. Das Besteigen und Betreten der Friedhofsumwährung.
Ludweiler, den 13. August 1903.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
W. Poller.
2.
3.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird für den Um—
—F— der Gemeinde Naßweiler folgende Polizeiverordnung
erlaffen.
Einziger Paragraph.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Fried—
hofs⸗ und Begräbnisordnung für den Friedhof der Gemeinde
Naßweiler vom heutigen Tage werden mit Geldstrafen bis
zu 9 Mark, im Unvermögensfalle mit verhältnismäßiger
Haft geahndet.
Ludweiler, den 13. August 1908.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister,
W. Poller.
I. A. 25 918.
Genehmigt.
Trier, den 4. Januar 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Nachdem die Seuche auf dem Gehöfte des Ackerers Heinrich
Huppert in Güdingen erloschen ist, wird die Gehöftsperre
hiermit aufgehoben.
Brebach, den 30 Januar 1904..
Die Polizei⸗Verwaltung,
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete F. W. Loewer.
Bekanntmachung.
In dem Gehöft des Gutsbefitzers Ludwig Klein zu
Hilschbach ist eine Kuh an Milzbrand gefallen und ist über
fragliches Gehöft die Gehöftssperre verhängt worden.
Tiere, welche für die Seuche empfänglich find, dürfen
in das Gehöft nicht eingeführt werden.
Riegelsberg, den 4. Februar 1904.
Der Bürgermeister,
Speicher.
Personal⸗Chronik.
Seine Majestät der König haben den Regierungs⸗
sekretaär Bohn zu Trier zum Rechnungsrat zu ernennen geruht.
Der Regierungsrat Dr. Kretschmann zu Trier ist
der Regierung zu Magdeburg zur weiteren dienstlichen Ver⸗
wendung zugeteilt worden.
Der Hülfsgerichtsdiener Kilburg in Saarbrücken ist
zum Gerichtsdiener beim Landgericht in Trier ernannt.
Saarbrücken, den 15. Februar 1904.
Der Konigliche Landrat Bötticher.
Deffentlicher Anzeiger.
RBilanz
Heusweiler Konsumverein
(Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht).
—
Kassenbeftand. 62256,77
Warenbestand im Ein⸗
kaufspreis. .. 615873,83
Mobilien. 226,65
Kautionn
Geschäftsanteii.
Vereinsschulden
Reservefonds
Reingewinn
4
1200
960⸗
41491,10
1407,08
6so⸗
Summa 12326,25
Summa 12326,25
Der Vorstand.
Vorsitzender: Schriftführer: Kassierer:
J. Mauroer. G. Trouvainm. J. Neu.
— Versende: —
30 Ltr. Peiee z. Mk. 12, —
30 ,„ Rotwein z3. Mk. 13,50
gegen Nachnahme; Faß leihweise
und franko zurückzusenden.
Fr. BRrennsfleek,
Weingut Schloß Kupperwolf,
Edesheim, Pfalz. 2
—A
*
Aga
.25
sernaprech· Ans chlusas
W no. 16.
*
—
— nfe⸗
8 80
Gesucht e
ein Vertreter
—8*— — Drucksachen
un r e Gaar⸗
brüͤcken * —e —— aller Ari
eeee * i N empflehlt aich ale
8 uche, ge rovision
8 —— ————— an Bbuchdruckerei
nähernd jährlich 500-1000 Mk ꝰ⸗
Vuter Nebenverdienst für pen
sionierte Veamte und Musiker
Bewerber, welche Radfahrer sein
mussen, wollen Offerte mit Aufg
von Referenzen unter IL2010
an Radolf Moase, Hamburs
einsenden. 6
*
Redaktion des mcht⸗amtlichen Teils. Drud und Verlag von Gebrüder vHofer in Saarbrücgen.