Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat Januar 1904 Jagdicheine:

Ofde.“

Be⸗
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der
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Nr.

Name

Stand

—AVI

38513. 1.
3864. 1.
3871,1.
38817. 1.
889 11. 1.
890 10. 1.
39118. 1.
392 12. 1.
39311.
394 — 9. 1.
395 112. 1.
396 1.
397 115. 1.

Susewind Ernst
Frhr. von der Leyer
Jung Peter
Saala
Deutsch Wilhelm
Lingenbrink Julius
Fuchs Fritz
Adt Gustav
Haag Peter
Röchling Eduard
Dr. Schmack
Schmoll Gustav
Müller

Knappschaftssekretär
Oberstleutnant
Ortsvorsteher
Apotheker
Bau ⸗Assistent
Kaufmann

Fabrikbesitzer
Rentner
Kaufmann
Augenarzt
Architekt
Oberleutnant
Ulanen⸗Regt.
Bergmann
Dekonom

7

398
399

19. 1.
30. 1.
Saarbrücken, den 2. Februar 1904

Aspersschlag Karl
Dahlem Josef jr.

Der Ingenieur Johann Friedrich Gunderloch, mit
seinem Amtswohnsitz Berlin, Kreuzbergstraße 16/20 ist in
Bemäßheit der 88 119 ff. des Gewerbeunfallversicherungs⸗
gesetzes seit dem 1. Januar 1904 als technischer Aufsichts
beamter für die das Reichsgebiet umfassende Straßen⸗ und
Kleinbahn⸗Berufsgenossenschaft angestellt worden.
Saarbrücken, den 3. Februar 1904.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs⸗Assessor.

Die Tatigkeit des Provinzialkonservators der Rhein⸗
provinz Dr. Clemen zu Dusseldorf besteht vor allem in der
dauernden Ueberwachung aller unbeweglichen Denkmäler
(namentlich Baudenkmäler).
Hiernach ist der Probinzialkonservator von allen Maß⸗
nahmen in Kenntnis zu setzen, die den augenblicklichen Zu⸗
stand der Denkmäler zu ändern geeignet sind.
Damit dem Provinzialkonservator Gelegenheit zur
Aeußerung gegeben ist, muß die Benachrichtigung rechzeitig
vor Beginn der beabsichtigten Arbeiten erfolgen.
Ich bemerke dabei, daß zu den der Anzeigepflicht nach
Vorstehendem unterliegenden Arbeiten auch umfangreicht
Reinigungsarbeiten gehören, da auch durch Vornahme dieser
der augenblickliche Zustand des Denkmals in Mitleidenschaft
gezogen werden kann.
Saarbrücken, den 10. Februar 1904.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.

Jah⸗ Ta⸗
res⸗ges⸗

Aus⸗
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ferti⸗ gelt⸗
gung lich

Wohnort

Kreis

Jah⸗Ta⸗
res⸗ ges⸗

Jaadichein⸗

Jaadicheine

St. Johann
Forbach
Fischbach
Zweibrücken
Malstatt⸗Burb
St. Johann
Malstatt⸗Burb
Forbach
Ensheim
Saarbrücken
St. Johann

Saarbrücken
i. Elsaß
Saarbrücken
Zweibrücken
Saarbrücken

—7
5;27—

Forbach
St. Ingbert
Saarbrücken

—

Dudweiler
Bicken⸗
aschbacherhof

Zweibrücken

—

Der Königliche Landrat,
Bötticher.

Vom Kaiserlichen Gesundheitsamt ist die Herstellung
einer Ausgabe des „Alkoholmerkblatts“ in Plakatform ver—
anlaßt worden.
Diese Plakatausgabe, welche sich vorzugsweise zur Ver—
wendung in Fabriken und amtlichen Diensträumen ꝛc. eignet,
kann von dem Verlage von Julius Springer in Berlin MM.,
Monbijouplatz 8, zum Preise von 10 Pfg. für das einzelne
Exemplar, 6 Mk. für 100 und 15 Mk. für 1000 Exemplare
bezogen werden.
Saarbrücken, den 12. Februar 1904.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Die diesjährige Schulentlassung in den Volksschulen
findet am Samstag, den 26. März d. Is. nach Schluß
des Unterrichts statt.
An die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ꝛc.
Saarbrücken, den 6. Februar 1904.
Konigliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.

Bekanntmachung.
In Gemäßheit des 8 8 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend
die Abanderung der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni
1900 hat das Schiedsgericht für das Geschäftsjahr 1904

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