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Handel⸗ und Gewerbetreibende werden noch besonders
darauf aufmerksam gemacht, daß sie verbunden sind, in der
Steuererklärung ihr Einkommen aus anderen Quellen, z. B.
aus Kapital- und Grundvermögen, welches sie durch die
Geschäftsbücher gehen lassen, von dem gewerblichen Ein—
kommen gesondert anzugeben. Der 8 26 des Einkommen⸗
steuergesetzes begründet nämlich die Verpflichtung, die Ein—
nahmen nach den Quellen des 8 7 des Gesetzes zu trennen,
für jeden Steuerpflichtigen ausnahmslos und der 8 14 des
Besetzes setzt hiervon nichts abweichendes fest, beschränkl
dielmehr seine Bestimmung hinsichtlich der Inventur und
Bilanz ausdrücklich auf das Handels- und gewerbliche Ein⸗
kommen. Ferner sind Zinsen von Hypothekenschulden nicht
direkt von dem Einkommen zu 3, „Handel und Gewerbe“,
abzusetzen, sondern auf der zweiten Seite unter a besonders
anzugeben. Die Zinsen von Geschäftsschulden dagegen,
sogen. Bankierschulden, sind stets direkt von dem Einkommen
aus Handel und Gewerbe abzuziehen.
Steuerpflichtige, welche gemäß 8 26 des Ergänzungs⸗
steuergesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 134)
von dem Rechte der Vermögensanzeige Ge—
brauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls inner—
halb der oben angegebenen Frist nach dem
— E
oder zu Protokoll abzugeben.
Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögens⸗
anzeigen bei der Veranlagung der Ergänzungssteuer kann
nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige tatfächliche An—
gaben über das Vermögen in der Vermögensanzeige sind
im 8 483 des Ergänzungssteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen
und zu Vermögensanzeigen werden von heute ab bei mir
und den Herren Bürgermeistern kostenlos verabfolgt.
Saarbrücken, den 10. Dezember 1904.
Der Vorsitzende der Veranlagungskommission,
Rudolph, Regierunagsrat.
Bei dem Eisenbahn⸗Regiment Nr. 2 zu Schöneberg
bei Berlin, Generalpapestraße, werden für kommenden Herbst
noch Zweijährig-Freiwillige, vor allem gelernte Zimmerleute,
Tischler, Schlosser, Lokomotivführer und Heizer, Schmiede,
Klempner, Telegraphisten, Motorfahrer, Schneider, Schuh—⸗
macher, Sattler, Schiffer usw. zum Dienst mit der Waffe
angenommen.
Zum Diensteintritt bereite junge Leute wollen sich
schriftlich unter Beifügung des Meldescheines, eines selbst⸗
geschriebenen Lebenslaufes, einer amtlichen Bescheinigung
der Körpergröße sowie einer Bescheinigung über die bisherige
Tätigkeit bei vorgenanntem Regiment melden.
Schöneberg b. Berlin, den 30. November 1904.
Eisenbahn-Regiment Nr. 2.
Bekanntmachung.
Bei einem in Völklingen geschlachteten Schwein aus
dem Gehöfte des pensionierten Bergmannes Georg Schmidt
in Dilsburg wurde Schweineseuche festgestellt. Ueber den
Schweinebestand des Schmidt ist deshalb die Stallsperre
verhängt worden
Desgleichen ist bei einem von Johann Lautemann in
Dilsburg geschlachtetem Schweine die Schweineseuche festge—
stellt worden. Auch über den Schweinebestand des Laute—
mann ist daher die Stallsperre verhängt worden.
Heusweiler, den 29. November 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Mayer.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöfte des Nikolaus
Herrmann, Maschinenwärter, zu Dudweiler, Rehbachstraße
57, ist erloschen. Die angeordneten Schatzmaßregeln sind
daher wieder aufgehoben worden.
Dudweiler, den 30. November 1904.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Petermann.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Hüttenarbeiters Fried⸗
rich Kreuscher zu Völklingen, Kolonie III, ist die
Schweineseuche ausgebrochen und das betreffende Gehöft
daher gesperrt worden.
Völklingen, den 6. Dezember 1904.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister,
ClDoos.
Bekanntmachung.
Nachdem die Rotlaufseuche bei einem von dem Berg—
mann Nikolaus Peter geschlachteten Schweine amtlich fest—
gestellt ist, wird über das betreffende Gehöfte die Sperre
verhängt.
Quierschied, den 6. Dezember 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Donny.
Wegen Ausbruchs der Schweineseuche unter dem
Schweinebestande des Bergmanns Heinrich Thoma zu
Klarenthal habe ich über das Gebhöft Nr. 581 dortselbst die
Sperre verhängt.
Gersweiler, den 7. Dezember 1904.
Der Bürgermeister,
A. Muͤller.
Personal-Chronik.
Der forstversorgungsberechtigte Oberjäger der Klasse 4
Mathias Heck ist zum Königlichen Förster für den Schutz—
bezirk Weiherdamm in der Oberförsterei Karlsbrunn wirklich
erngannt worden.
Saarbrücken, den 12. Dezember 1904
Jor Hnigsliche Landrok Boötfticher.
NPedaftinu doge vintentsichen Toöisa Druck und Noersao pon Gohrüder 5 5 GSaarhrückon