Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Dem Kreisassistenzarzt Herrn Dr. Krämer zu St. Johann
st die Ausführung des Impfgeschäftes in den zum Bezirke
„er Bürgermeisterei Püttlingen gehörigen Orten Püttlingen
und Ritterstroße vom 1. April 1905 ab durch Beschluß des
Kreisausschusses vom 8. November d. Is. übertragen worden.
Saarbrücken, den 6. Dezember 1904.
Der Königliche Landrat,
Böetticher.

Dem Königlichen Forstaufseher Jakoby zu Jägers—
freude, welcher in die Stelle des bisherigen Forstaufsehers
Bojung getreten ist, ist die aushülfsweise Mitwirkung bei
der Ausuͤbung der Jagdpolizei nach Maßgabe des Minister—
rialerlasses vom 24. Februar 1900 II. a. 480 für die
Bürgermeistereibezirke St. Johann, Brebach, Malstatt-Burbach
und Dudweiler übertragen worden.
Saarbrücken, den 9. Dezember 1904.
Der Königliche Landrat
Bötticher.

Bei zwei Pferden der 3. Eskadron des Ulanen⸗
Regiments Nr. 7 zu St. Johann ist der Ausbruch der
Brustseuche festgesteltt worden.
Saarbrücken, den 10. Dezember 1904.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Freiherr Quadt, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachung.
Die unter einem Geflügelbestande von August Pirrung
in Malstatt-⸗Burbach, welcher von der Ungarischen Lebens—
mittel · Transport · Aktien-⸗Gesellschaft in Nagy⸗Kikinda auf dem
Eilgüterbahnhof in St. Johann einging, festgestellte Geflügel—
chholera ist erloschen und das Geflügel freigegeben.
Saarbrücken, den 5. Dezember 1904.
Königliche Polizei⸗Direktion,
J. A.: Ernst.

Zusammenstellung
der von den landwirtschaftlichen Vertrauensmännern des Kreises
Saarbrücken über den Saatenstand um die Mitte des Monats
November 1904 abgegebenen Begutachtungsziffern
(Note 1— sehr gut, 2 — gut, 3 — mittel, 4 gering, 5 — sehr gering.)
Runderlaß der Herren Minister für Landwirtschaft sowie des Innern
I B va7s M.* 8
vom 16. November 1901
Anzahl der ven gegenwärtig
ehrenamtlich tätigen elf Vertrauens—
männern abgegebenen Noten
lo——

Winterweizen J 24
Sommerweizen.“ —
Winterspelz .. 1,1
WVinterroggen. 24
Zommerroggen. —
Sommergerste
daher ......
artoffeln ...
Klee.. .....
Luzerne.. ...
Bewäss.-Wiesen.
Andere Wiesen

2
—
*

5
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— 12 -22—-2— —2——
Königliches statistisches Bureau.
BPrlenck

Bekanntmachung.
Amtlicher Feststellung zufolge ist der Rindviehbestand
des Viehhändlers Moses Marx zu St. Johann a. S. der
Maul-⸗ und Klauenseuche verdächtig.
Ueber das Gehöft des Marx ist demzufolge die Stall—
sperre verhängt und die erforderlichen Schutzmaßregeln sind
angeordnet worden.
Saarbrücken, den 9. Dezember 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.: Gaede.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Oeffentliche Bekanntmachung.
Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1905
Auf Grund des 8 24 des Einkommensteuergesetzes vom
24. Juni 1891 (Gesetzsamml. S. 175) wird hiermit jeder
bereits mit einem Einkommen vonmehrals
3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige
im Kreise Saarbrücken aufgefordert, die Steuererklärung
über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen For—
mular in der Zeit vom 4. Januar bis einschließlich
20. Jannar 1905 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu
Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die An—
zaben nach bestem Wifsen und Gewissen gemacht sind.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß 8 30
Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der
gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Ein—
schätzung zur Einkommensteuer für das Steuer—
jahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder
wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuer—⸗
erklärung sind im 8 66 des Einkommensteuergesetzes mit
Strafe bedroht.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe
der Steuererklärung verpflischtet, auch wenn
ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht
zugegangen ist.
Die Einsesdung schriftlicher Erklärung durch die Post ist
zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und des⸗
halb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Er—
klärungen werden an den Werktagen des Vormittags in den
Geschäftszimmern des Unterzeichneten, Roonstraße 7 hier—
selbst, zu Protokoll entgegengenommen.
Im eigenen Interesse der Steuerpflichtigen wird dringend
angeraten, mit der protokollarischen Abgabe nicht bis auf
die letzten Tage zu warten. Erfahrungsgemäß wird dann
der Andrang sehr groß, womit für den Einzelnen ein
längeres Warten oft nicht zu vermeiden ist. Die erforder⸗—
lichen Zahlenunterlagen und Berechnungen sind ferner schon
vorher zu Hause auf besonderen Bogen zusammenzustellen
und aufzurechnen. Diese Zusammenstellung und die Beläge
dazu sind mitzubringen.
Im Falle einer selbstgefertigten Deklaration wird gleich—
falls zur Vermeidung von Rückfragen und Beanstandungen
empfohlen, die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde
liegenden Berechnungen an der dafür im Formular bestimm—
ten Stelle (Seite 3 und 4) einzutragen. Bei erheblichen
Berschiedenheiten gegen das Vorjahr oder umfangreicheren
Erläuterungen ist es jedoch besser, diese Angaben auf einer
hesonderen Anlage zu machen.
            
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