Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursus an die stiändige Auffichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde—
markt Rr. 5 hierselbst, zu richten, welche über die Auf—
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf—
genommen. Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungs—
behörde für Hufschmiede anberaumten, in dem Amtsblatt
bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
selben selbst zu sorgen.
Mit Ruͤcksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 18. November 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: v. Hagen.

Der Herr Ober-Präfident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 18. September d. Is. dem Vorstand der evan⸗
gelischen Pastoralhilfsgesellschaft für Rheinland die Erlaub—
nis erteilt, zum Besten der Gesellschaft bei den evangelischen
Bewohnern der Rheinprovinz in den Jahren 1905, 1906
und 1907 je eine einmalige Hauskollekte durch Deputierte
abhalten zu lassen. Im Jahre 1905 wird die Kollekte
soweit fie nicht durch die Pfarrer oder von diesen zu bezeich⸗
nende Personen abgehalten wird, im Regierungsbezirk Trier
durch den bisherigen Kollektanten Heinrich Ginkel aus Elber—
feld abgehalten werden.
Trier, den 12. November 1904.
Der Regierungs-Präsident,
J. V.: von Hagen—

Auf Grund des Erlasses des Herrn Ministers der
öffentlichen Arbeiten, betr. die Heranziehung von Kraftfahr—⸗
zeugen zu den Brücken- und Fährgeldabgaben, vom 13. Juli
dieses Jahres — III. A. 330004 II. — wird im Einver—
ständnis mit dem Herrn Provinzialsteuerdirektor der Rhein—
provinz für die zum diesseitigen Geschäftsbereich gehörigen
Fähren folgender Nachtrag zu dem Tarif für die Erhebung
des Ueberfahrtsgeldes bei den Fähren auf dem Rhein und
den zu dessen Stromgebiet gehörenden Flüssen vom 7. November
1885 (Amtsblatt S. 436) erlassen:
Nachtrag.
Es wird entrichtet für das Uebersetzen von Kraftfahr⸗
zeugen neben der Abgabe für die dazu gebörenden Personen
nach la des Tarifs:
a) für ein Motorfahrrd.. 83 Plig.
b) für ein Personenkraftfahrzeug
1. mit zwei Sitzplätzeee..415
A
Als Sitzplätze werden nur die dauernd
eingebauten festen Sitzgelegenheiten ein—
schließlich des Sitzes für den Wagen-—
führer angesehen.

e) für ein Lastkraftfahrzeug, unbeladen 25 Pfg.
d) für ein Lastkraftfahrzeug, beladen 358
Als beladen sind Lastkraftfahrzeuge dann anzusehen
wenn sich auf ihnen außer dem zur Krafterzeugung
erforderlichen Stoffe und ihrem sonstigen Zubehör an
anderen Gegenständen mehr als 100 kKg befinden.
Im übrigen finden die Befreiungen des Fährgeldtarifs
auf den Verkehr mit Kraftfahrzeugen entsprechende Anwendung
Diese Bestimmung tritt mit der Verkündigung in Kraft,
Trier, den 28. November 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Bekanntmachung der Königlichen Regierung.
Der Schulvorsteherin, Ursulinenschwester Remigia Block
in St. Johann haben wir die Erlaubnis erteilt, mit Beginn
des nächsten Schuljahres an die dortige höhere Privat—
mädchenschule der Ursulinen 3 Fortbildungsklassen anzu—
gliedern und die letzteren zu leiten.
Trier, den 27. November 1904.

Dem Kaplan Peter Spurtzem in St. Johann haben
wir die Erlaubnis erteilt, mit Beginn des nächsten Schul—
jahres im Anschluß an die von diesem Zeitpunkte ab an die
dortige höhere Privatmädchenschule der Ursulinen anzu—
gliedernden 3 Fortbildungsklassen einen pädagogischen Kursus
einzurichten und zu leiten.
Trier, den 27. November 1904.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister des Kreises mir
alljährlich zum 1. Januar, zum erstenmale am 1. k. Mts.,
üüber den Stand des Knabenhandarbeitsunterrichtes in ihrem
Bezirke, die Fortschritte gegen die Vorjahre und seine eventl.
Angliederung an etwa vorhandene Fortbildungsschulen zu
berichten. Ich weise darauf hin, daß die Kosten, welche
durch die Einführung und sachgemäße Durchführung dieses
Handfertigkeitsunterrichtes den einzelnen Gemeinden erwad sen,
verhältnismäßig gering sind im Vergleich zu dem großen
Nutzen, der den einzelnen Berufsklassen und dem ganzen
Gemeinwesen zu gute kommt.
In dem Bericht ersuche ich anzugeben, welche Lehrer
3. Zt. bereits ausgebildet sind, welchen Unterricht sie erteilen
oder bei ordnungsmäßiger Einrichtung erteilen könnten,
welche Gesamtkosten jährlich aufzuwenden sind, wieviel davon
die Gemeinde trägt und welcher eventl. Zuschuß dafür für
jetzt oder später erwünscht ist, um die Sache in ordnungs
mäßigen Bahnen weiterzuführen bezw. in solche zu bringen,
und welche Lehrer noch weiter ausgebildet werden sollen.
Ich bitte für Einführung des Unterrichts in allen Orten
der einzelnen Bezirke einzutreten. Anträgen auf Kreis—
beihülfen sehe ich entgegen.
Saarbrücken, den 7. Dezember 1904.
Der Königliche Landrat,
Bötticher—.
            
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