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Bekanntmachung.
Liste des Brieftauben-Vereins „Heimkehr“ Saarbrücken und Militär-Brieftauben-Rlubs St. Johann a. d. Saar über die
denselben angehörigen Mitglieder und die im Besitz derselben befindlichen Militär-Brieftauben.
efde.
Nr.
Des Mißgliedes
Zahl der
Militär⸗
Brieftauben
Zu- und Vorname
Stand und Gewerbe
Wohnung
Lage des Taubenschlages
(Straße und Hausnummer)
Hoppens, Karl
Hauck, Ernst
Pflug, Fritz
Bräuer, Franz
Bollfraß, Hermann
Heyer, Rudolf
Pfeiffer, Ludwig
Franzen, Eduard
Flohr, Richard
Eichacker, Emil
von Bracht, Jos.
Werner, Ludwig
Pflug, H.
Mosig, H.
Schneider, W.
Spieß, Dietrich
Westermann, O.
Kalkoffen E.
Glasermeister
EisBüreau-Assistent
Gastwirt
Schreinermeister
Telegr.⸗Mechaniker
Bierbrauer
Lokomotivführer
Schlosser
Metzger
Photograph
Schlossermeister
Schreinermeister
Restaurateur
Architekt
Backofenbauer
Buchdrucker
Kaufmann
Kaufmann
Deutschherrnstraße
Metzerstraße 79
Metzerstraße 11
Metzerstraße 9
Metzerstraße 15
Deutschherrnstraße 1
Alte Metzerstraße 5
Metzerstraße 7
Deutschherrnstraße 7 a
Viktoriastraße 4
Mozartstraße 28
Gerberstraße 17.
aiser-Wilhelmstraße 18
Mozartstraße 11
Nauwieserstraße 17
Malstatt⸗Burbach
30
28
28
—8
im Hinterhaus
im Wohnhaus
desgl.
im Hinterhaus
im Wohnhaus
desgl.
desgl.
im Hinterhaus
im Wohnhaus
Viktoriastraße 4
Mozartstraße 28
Gerberstraße 17
Kaiser-Wilhelmstraße 2
e
Nauwieserstraße
Parallelstraße 34
Saarsiraße 1
Breitestraße 68
Vorstehendes Verzeichnis wird auf Grund der Ziffer 2 der Ausführungsbestimmungen vom 30. November 1894
zum Reichsgesetz vom 28. Mai 1894 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die vorbezeichneten Personen
ihre Tauben der Militärverwaltung für den Mobilmachungsfall zur Verfüqung gesiellt haben und daß die letzteren
demzufolge den Schutz des cit. Gesetzes genießen.
Sdqarbrücken, den 18. November 1904.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. V.: Gaede.
Bekanntmachung.
Ueber das Gehöft des Taglöhners Johann Müller
Malstatt-Burbach, Häfnergasse Nr. 2, ist wegen Ausbruch
von Schweineseuche die Sperre verhängt.
Saarbrücken, den 22. November 1904.
Königliche Polizei-Direktion,
J. V.: Gaede.
wickelung des preußischen Genossenschaftswesens, zu deren
Förderung sie errichtet ist, derartige Erscheinungen nicht un—
beachtet lassen.
Die Preußische Central⸗Genossenschafts-Kasse muß daher
— in Uebereinstimmung mit der mehrfach kundgegebenen
Auffassung des ihr zur Beratung beigegebenen Ausschusses
genossenschaftlicher Sachverständiger — sowohl einer un—
kontrollierbaren mehrfachen Kreditgewährung auf
Srund derselben genossenschaftlichen Unterlagen
Haftsummen) wie auch einer in ihren Folgen für sie nicht
aibersehbaren gegenseitigen Haftverpflichtung der
genossenschaftlichen Institute insoweit zu begegnen suchen,
als ihre Geschäftstätigkeit dabei in Mitleidenschaft gezogen
und ihr die Verantwortlichkeit für etwa eintretende
Katastrophen zugeschoben werden könnte. Die Preußische
Central⸗Genossenschafts⸗Kasse ist deshalb genötigt, ihrerseits
die Kreditgewährung auf Grund vertretbarer Haftsummen
im Verkehr mit allen denjenigen Verbandskassen grundsätzlich
auszuschließen, die mit andern nach dem Prinzip der Haft—
summenbeleihung arbeitenden Instituten in Verbindung stehen
oder sich an ihnen durch Uebernahme von Haftsummen usw.
beteiligen. Mit Verbandskassen, die derartige Verbindungen
unterhalten, kann daher in Zukunft ein Geschäftsverkehr nur
auf derselben Grundlage stattfinden, wie er im allgemeinen
zwischen einem Bankier und seinen Kunden üblich zu sein
pflegt, nämlich: Kredit nur auf der Grundlage des Rein—
oermögens bezw. gegen besondere Sicherstellung, provisions⸗
pflichtige Kontoführunag und Fortfall der im bisherigen
Vom ländlichen Genossenschaftswesen.
In steigendem Maße haben neuerdings Banken und
Institute die Beleihung genossenschaftlicher Haftverpflichtungen
in den Kreis ihres Kreditverkehrs gezogen. Diese Tatsache
birgt eine ernste Gefahr für die solide Weiterentwickelung
des Genossenschaftswesens in sich, da die genossenschaftlichen
Kreise nunmehr versuchen können, ihre geld⸗ und kreditge⸗
schäftlichen Bedürfnisse an mehreren Stellen zu befriedigen
oder sich mehrere Kreditverbindungen offen zu halten, wo—
durch nur zu leicht, wie die Erfahrung bereits gelehrt hat,
einer Kreditüberspannung und deren Folgen Tür und Tor
geöffnet wird.
Wenn es auch der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗
Kasse nach wie vor fernliegt, auf die inneren und organi—
satorischen Verhältnisse der ihr angeschlossenen Verbandskassen
und Genossenschaften irgend einen Einfluß üben zu wollen,
so kann sie doch im Interesse ihres eigenen sicheren Ge—
schäftsbetriebes. wie auch der gesunden finanziellen Fortent—