Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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namentlich durch Besprechung in den Gemeindeversammlungen
und in den Schulen sowie durch die amtlichen Blätter und
die Tagespresse, — welch letztere sich durch die Verbreitung
einer solchen Belehrung in ihrem Leserkreise ein großes
Verdienst erwerben würde, — zur möalichst allgemeinen
Kenntnis zu bringen, daß die in den Zählkarten enthaltenen
Einträge zu keinerlei Steuerzwecken benutzt werden
dürfen. Die Angaben des einzelnen Viehbesitzers sind viel—
mehr in den aus jenen zusammenzustellenden Gesamtergeb—
nissen, welche seitens der Gesetzgebung und Verwaltung
behufs Lösung wirtschaftlicher Fragen und für wissenschaft—
liche Untersuchungen Verwendung finden, nicht weiter er—
kennbar.
Berlin, den 18. November 1904.
Königliches Statistisches Bureau.
Blenck.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
VPräsidenten.

Auf Beschluß des Bundesrats vom 22. Oktober d. J.
soll im Deutschen Reiche am 1. Dezember d. J. eine Vieh—
zählung mittleren Umfanges stattfinden. Mit ihr wird zur
Prüfong der Frage der Fleischversorgung zum ersten Male
eine Erhebung der Zahl der von der amtlichen Schlachtvieh—
und Fleischbeschau befreiten Schlachtungen verbunden werden.
Die örtliche Ausführung der Zaählung ist Sache der
einzelnen Gemeinden, welche verpflichtet sind, die
durch die Annahme von Zählern etwa entstehen—
den Kosten zu tragen. Vergütungen an Zähler können
aus der Staatskasse nicht beansprucht werden.
Ich vertraue, daß es wie bei früheren Zählungen, so
auch diesmal gelingen wird. Versonen zu gewinnen, die sich

dem Zählgeschäft durch Austeilung, Ausfüllung und Wieder—
einsammlung der Zählpapiere ohne Anspruch auf Vergütung
unterziehen und möchte zu diesem Zwecke die Staats- und
Gemeindebeamten des Regierungsbezirks, insbesondere die
Lehrer, zur Beteiligung an der Zählung anregen. Der
unter der Bevölkerung noch immer verbreiteten irrtümlichen
Annahme, daß die Viehzählung zu irgend welchen steuerlichen
Zwecken erfolge, muß nachdruücklich entgegengetreten werden.
Sie erfolgt lediglich zur Förderung wissenschaftlicher und
gemeinnütziger Zwecke für die Staats- und Gemeinde—
verwaltung.
Trier, den 14. November 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 6, 12 und 185 des Gesetzes über
die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (G.S. S. 265)
und der 88 137, 189 und 140 des Gesetzes über die all⸗
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juͤli 1883 (G.S.
S. 195) wird für den Umfang des Regierungsbezirks Trier
mit Zustimmung des Bezirksausschusses folgendes verordnet:
8S I.
Wer eine neu eingerichtete Sauggasanlage, wie über—
haupt eine neu eingerichtete Mischgas-Kraftanlage in Betrieb
setzen will, hat hiervon mindestens zwei Wochen vorher der
Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.
82.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften im 81
werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark, im Unvermögens⸗
falle mit entsprechender Haft bestraft.
Trier, den 11. November 1904.
Der Regierungs-Präsident,
J. V.: von Hagen.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.

Bekanntmachung.
Gemäß 8 5 der Anweisung für die Lokalbeobachter in Reblausangelegenheiten in der Rheinprovinz vom 14. Juli
1890 (Sammlung der Reblausgesetze S. 89) und gemäß 8 8 der Anweisung für die Lokolkommissionen zur Ueberwachung
der Weinberge pp. vom 14. Juli 1890 (Seite 94 ebendaselbst) bringe ich nachstehend das Verzeichnis der Lokalbeobachter
und der Mitglieder der Lokalkommissionen zur Ueberwachung der Weinberge und sonstigen Rebenaniagen zur Kenntnis der
weinbautreibenden Bevölkerung.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die Verzeichnisse in ortsüblicher Weise in ihren Gemeinden bekannt
zu machen.
Saarbrücken, den 22. November 1904.

Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Verzeichnis der ernannten Lokalbeobachter in Reblausangelegenheiten.

efde.
Nr.

Zu⸗ und Vorname

Sftand

Wohnort

Bezeichnung des Beobachtungsbezirks,
Namen der Gemeinden oder der Gemeinde
oder des Teiles einer Gemeinde.

2

Ries Karl
Schmidt Friedrich

Winzer
Landwirt

Saarbrücken-St. Arnual
Ritthof, Gemeinde Blies⸗
ransbach
Kleinblittersdorf

Saarbrücken-St. Arnual
RPliesranshach

2

Bur Johann Karl

früher Winzer, jetzt Invalide

Gemeinde Kleinblittersdorf
Auersmacher
Rilchingen-Hanweiler
            
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