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Bekanntmachung.
Ueber das Gehöft des Fuhrmanns Walter in
A
seuche die Sperre verhängt.
Saarbrücken, den 10. November 1904.
Königliche Polizei-Direktion,
Bötticher.
6) nach Ablauf der Probezeit zunächst auf Kündigung, 7) —.
8) 1000 Mk., 9) beim Einrücken in eine etatsmäßige
Kanzleidienerstelle 1000 bis 1600 Mk. und Wohnungsgeld⸗
zuschuß, 10) Bewerber muß evangelisch sein.
2. 2).1.. Rovember 1904, Kreuznach, Polizeiver⸗
waltung, 3) Polizeisergeant für den Nachtdienst, 4) Bewerber
muß im Vollbesitz koͤrperlicher und geistiger Kräfte und
durchaus nüchtern sein, Größe nicht unter 1568 Meter, 5) 6
Monate, 6) auf 6 monatige Kündigung mit Pensionsbe—
cechtigung und Witwen⸗ und Waisenversorgung, 7) —,
8). Anfangsgehalt 1200 Mk., Höchstgehalt 1600 Mk. neben
freier Dienstkleidung und Ausrüstung, außerdem 75 Mt.
jährliche Teuerungszulage, 9) —, 10) die Stelle ist pensions—
berechtigt, die Militärdienstzeit wird bei der Penssonierung
angerechnet; Bewerbungen nebst selbstgeschriebenem Lebens
auf sowie Führungszeügnissen und Zivilversorgungsschein
sind baldigst an die Polizeiverwaltung Kreuznach einzusenden
3. 2) 1. Januar 1905, Neunkirchen, Ortsteil Sinner⸗
thal. Bürgermeisteramt Neunkirchen, Reg.Bez. Trier, 3)
Polizeidiener, 4) Größe mindestens 1,70 Meter, körperliche
Rüstigkeit, Zuverlässigkeit, Nüchternheit, Gewandtheit in der
Anfertigung kleinerer Berichte bezw. Befähigang, sich dieselbe
in der Probedienstzeit anzueignen, 6) 6Monate, 6) auf
z monatige Kündigung, 7) —, 8) 600 Me. Gehalt und
105 Mk. Kleidergeld und alle 2 Jahre 45 Mk. für einen
Dienstmantel; der Neuanzustellende hat ein anderweites Ein—
kommen von 40 bis 50 Mt. monatlich nachzuweisen, 9) zur⸗
zeit nicht, 10) die Stelle ist pensionsberechtigt, sofern der
Anzustellende nicht schon eine anderweitige Penfion im Be—
trage von 20 Mk. monatlich bezieht, die Militärdienstzeit
wird bei der Pensionierung angerechnet; die Beiträge zur
Ruhegehalts-, Witwen- und Waisenkasse zahlt die Gemeinde
Bekanntmachung.
Ueber das Gehöft des Wirtes Schmidt, Malstatt⸗
Burbach, Pfaffenkopfstraße Nr. 18, habe ich wegen Ausbruch
von Schweineseuche die Sperre verhängt.
Saarbrücken, den 14. November 1904.
Königliche Polizei-Direktion,
Bötticher.
Bekanntmachung.
Die wegen Ausbruch von Geflügelcholera über das
Gehöft des Fabrikanten Dr. Robert Pabst zu St. Johann
verhängte Sperre ist aufgehoben.
Saarbrücken, den 14. November 1904.
Königliche Polizei⸗Direktion,
Bötticher.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande im
Hause Hohenzollernstraße Nr. 15 dahier und der Verdacht
der Schweineseuche im Hause Bergstraße Nr. 12 ist als
erloschen zu betrachten und wird die über die Gehöfte ver—
hängte Sperre aufgehoben.
Friedrichsthal, den 14. November 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Saarbrücken, den 21. November 1904.
Der Königliche Landrat Bötticher
Bekanntmachung.
Die Backsteinblattern sind auf dem Gehöfte von Nikolaus
Pfortner in Großrosseln ausgeheilt und die Seuche er—
r Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufge⸗
oben.
Ludweiler, den 7. November 1904.
Der Bürgermeister.
W. Poller.
Oeffentucher Anzeiger.
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Tierschuß⸗Verein des Kreiseß Eaurbrüden.
Unserer Aufgabe gemäß wollen wir wiederum die Verbreitung des
Berliner Tierschutz⸗Kalenders in den Volksschulen des Kreises
unterstützen. Wir bitten daher die Herren Schulleiter, ihren Bedarf an
a) mit 5 Pfg. zu zahlenden,
b) unuentgeltlichen Kalendern,
bis zum 3. Dezember d. Is. dem Vorstandsmitgliede Herrn Lehre—
Struvv St. Johann, Rojsenstraße. angeben zu wollen
Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mitteilungen:
1) VLaufende Nummer. 2) Die Bakanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 83) Rähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Ansiellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anftellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge⸗—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) J.. November 1904, Koblenz, Königl. Kon⸗
sistorium, 8) Hilfskanzleidiener, 4) Rüstigkeit, d) 6 Monate.
Redaktion des nicht-amtlichen Teils. Druck und Versod von 661 er 5ß2fer in Sagarhricken.
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wer. IGekr. Hofer'sche Buchdruckerei.