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Heusweiler. Auf dem Schulplatz:
Sonnabend, den 12. November 1904, nachmittags
3 Uhr.
Ortschaften: Heusweiler, Berschweiler, Bietscheid,
Kurhof, Dilsburg, Eiweiler, Hellenhausen, Nieder—
und Obersalbach, Hirtel, Holz, Kirschhof, Kutzhof,
Lummerschied, Numborn, Wahlschied, Rittershof.
sleinblittersdorf. In der Nähe der Kirche:
Donnerstag, den 17. November 1904, vormittags
1010 Uhr.
Ortschaften: Kleinblittersdorf, Auersmacher, Hanweiler,
Rilchingen.
Friedrichsthal. Im Garten der Wirtschaft Joseph Thiel:
Donnerstag, den 17. November 1904, vormittags
1042 Uhr.
Ortschaften: Friedrichsthal, Bildstock.
Altenkessel. Vor der Wirtschaft Peter:
Freitag, den 18. November 1904, vormittags 10 Uhr.
rtschaften: Altenkessel, Louisenthalerhütte, Neudorf,
Obervölklingen, Rockershausen.
Sulzbach. Auf dem Marktplatz:
Sonnabend, den 19. November 1004, vormittags
10 Uhr.
Ortschaften: Sulzbach, Altenwald, Hühnerfeld und
Neuweiler.
Dudweiler. Auf dem Marktplatz:
Sonnabend, den 19. November 1904, nachmittags
3 Uhr.
Drtschaften: Dudweiler, Kamphausen, Fischbach,
derrensohr, Jägersfreude.
Quierschied. Vor der Wirtschaft Bost:
Dienstag, den 22. November 1904, vormittaqgs 9 Uhr.
Ortschaft: Quierschied.
Militärpaß und Führungszeugnis sind mit
zur Stelle zu bringen.
Das Mitbringen von Stöcken und Schirmen zur
Kontrollversammlung ist verboten.
Diejenigen Mannschaften, deren Wohnorte in Vor⸗
stehendem nicht benannt sind, haben mit der Gemeinde, zu der
ihr Wohnort gehört, auf dem für diese bestimmten Kontrollplatz
zu erscheinen. Kann wegen der Kürze der Zeit eine
Befreiung nicht vor der Kontrollversammlung nachgesucht
werden, so ist zur Entschuldigung des Ausbleibens ein die
Hinderungsgründe bescheinigendes Attest der Orts- oder
Polizeibehörde nach dem Kontrollplatz zu schicken.
Wer ohne genügende Entschuldigung fehlt oder zu spät
kommt, wird mit Arrest bestraft.
St. Johann, den 15. Oktober 1904.
Konigliches Bezirks-Kommando,
Reinhardt,
Oberstleutnant z. D. und Kommandeur
des Landwehr-Bezirks St. Johann
Im Anschlusse an die vorstehende Bekanntmachung des
Königlichen Bezirkskommandos werden die Herren Bürger—
meister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Herbst-⸗Kontroll—
versammlungen in den einzelnen Gemeinden in ortsüblicher
Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
Zugleich beauftrage ich hiermit die Gendarmen, sich auf
den Kontrollplätzen ihres Patrouillenbezirks zur Dienstleistung
bei Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung pünktlich ein—
zufinden. Auf jedem Kontrollplatze müssen mindestens zwei
SBendarmen anwesend sein. Im Falle der Verhinderung des
einen oder anderen Gendarmen ist mir solches rechtzeitig zu
melden, damit ich noch einen Ersatz beordern kann.
Saarbrücken, den 21. Oktober 1904.
Der Königliche Landrat,
Bötticher
Außer den in meinen Bekanntmachungen vom 9. Juni
d. Is., Kreisblatt Nr. 285, und vom 22. Juli d. Is., Kreis—
blatt Nr. 30, genannten Personen haben auch die nach—
stehenden ihren Wandergewerbeschein für 1904 bis jetzt noch
nicht eingelöst.
Die Gendarmen haben etwaigen Wandergewerbebetrieb
der nachgenannten Personen strengstens zu überwachen und
dieselben zur Anzeige zu bringen, falls sie den Gewerbebe—
trieb im Umherziehen ohne Wandergewerbeschein ausüben.
Desgleichen ersuche ich die Polizeiverwaltungen, die
ihnen unterstellten Polizeiorgane ebenfalls mit entsprechender
Weisung zu versehen.
Saarbrücken, den 22. Oktober 1904.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Ifde.
Nr.
Nr. des
Gewerbe⸗
sĩcheines
Namen
Wohnort
4396 Fickeisen Fritz
4420 Marczinski Robert
4397 Schmeyer Christian
2347 Schepers Johann
2348 Ehefrau
4375 Dillschneider Karl
7 30975 Klein Heinrich
8 4344 Pitz Karl
9 4398 Markus Marx
10 4426 Grimm Reinhold
1 4225 Wagner Marg.
2 4345 Becker Joh. Peter Witwe
2 4468 Müller Paul Ehefrau
4 4399 Louis Barbara
5 2464 Heckmann Peter Ehefrau
16 2468 Bick Franz
17 4379 Reinett Peter Witwe Wehrden
181 4380 1Cleissat Karl
Saarbrücken
St. Johann
*
Dudveiler
Bildstock
Hanweiler
Ottenhausen
Püttlingen
Quierschied
Dem Königlichen Förster Waninger zu Ludweiler,
welcher in die Stelle des bisherigen Königlichen Försters
Hoffmann getreten ist, ist die aushülfsweise Mitwirkung
hei der Ausuͤbung der Jagdpolizei nach Maßgabe des
Ministerialerlasses vom 24. Februar 1900 II. a 480 für
die Jagdbezirke Ludweiler und Großrosseln, ferner dem
Königlichen Hülfsjäger Stilz zu St. Nikolas dieselbe für
die Jagdbezirke Katlsbrunn, St. Nikolas, Naßweiler, Emmers—
weiler Großrosseln und Lauterbach übertragen worden.
Saarbrücken, den 25. Oktober 1904.
Der Königliche Landrat
Bötticher.