Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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den Kreis Saarbrücken. —

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

—2

Nr. 44.
Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidierten 392⸗
vormals 4prozentigen Staatsanleihe von 1885 über die
Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1904 bis 30. September
[914 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe
werden vom 1. September 1904 ab von der Kontrolle der
Staatspapiere in Berlin 8W. 68, Oranienstraße 9294,
werktäglich von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags,
mit Ausnahme der drei letzten Geschäftstage jedes Monats,
ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der
Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen oder
durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt a. M.
durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Zinsscheine bei
der Kontrolle der Staatspapiere zu empfangen wünscht, hat
persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung
der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zins—
scheinanweisungen) der genannten Kontrolle mit einem Ver—
zeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in
Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich
zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerierte
Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichnis
einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist
es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung
ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die
Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden, da diese sich
in bezug auf die Zinsscheinausreichung mit den Inhabern
der Scheine nicht in Schriftwechsel einlassen kann.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten
Provinzialkassen beziehen will, hat dieser Kasse die Erneuerungs⸗
scheine mit einem doppelten Verzeichnis einzureichen. Das
eine Verzeichnis wird, mit einer Empfangsbescheinigung
versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung
der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesem
Verzeichnisse sind bei den Provinzialkassen und den von
den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich—
nenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 20. August 1904.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Zwicker.

Montag, den 31. Oktober

1904.

Bekanntmachungen der Provinzialbehörden.

Gemäß 8 16 der von mir am 12. Oktober 1899 er—
lassenen Wahlordnung für die Versicherungsanstalt Rhein—
provinz, betreffend die Wahlen der Vertreter der Arbeitgeber
und Versicherten bei den unteren Verwaltungsbehörden, der
Beisitzer der Rentenstellen und der Mitglieder des Ausschusses,
wird zum Zwecke der nach 5 14 ff. vorzunehmenden Wahl der
Mitglieder des Ausschusses der Bezirk der Versicherungs—
anstaͤlt Rheinprovinz in die nachstehenden Wahlbezirke ein—
geteilt:
XVI. Wahlbezirk.
1. Ottweiler Kreis,
2. Saarbrücken Kreis (außer den Städten Saarbrücken
St. Johann und Malstatt-Burbach),
3. Saarbrücken Stadt,
4. St. Johann Stadt,
5. Malstatt⸗Burbach Stadt.
6. Saarlouis Kreis.
Mit der Leitung der Wahl ist der Königliche Regierungs—
Assessor Dr. v. Gal beauftragt wordeg.
Coblenz, den 11. Oktober 1904.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
J. V.: Wallraf.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Durch Erlaß der Herren Minister des Innern und für
Handel und Gewerbe vom 5. Oktober d. Is. ist der
Regierungs⸗Assesssr Freiherr Quadt⸗Wykradt—
Hüchtenbruck in Saarbrücken zum Vorsitzenden des
Schiedsgerichts für die Arbeiterversicherung im Eisenbahn—
Direktionsbezirk St. Johann⸗-Saarbrücken ernannt.
Trier, den 18. Oktober 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat den
Regierungs-Zivilsupernumerar Gustav Becker endgültig zum
Bürgermeister der Landbürgermeisterei Bischmisheim im
Kreise Saarbrücken mit dem Ameissitz in Brebach ernannt
Trier, den 14. Oktober 1904.
Der Regierungs⸗Präsident.
Bake.
            
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