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Saarbrücker
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Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 43. Montag, den 24. Oktober
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
IO O4.
öffentlichen Straßen wird aufgehoben. An seine Stelle tritt
folgende Bestimmung:
Pferdefuhrwerk muß, falls der Führer auf dem Wagen
sitzt, mit der Leine gefahren werden.
Trier, den 9. Oktober 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen
Der zum Königlich Siamesischen Generalkonsul für das
Königreich Preußen mit dem Amissitze in Berlin ernannte
Freiherr von Merling ist zufolge Erlasses des Herrn Minister⸗
der auswärtigen Angelegenheiten vom 25. v. Mts. ———
in dieser Amtseigenschaft anerkannt und zugelassen worden.
Trier, den 3. Oktoder 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.
Das im Jahre 1892 verfaßte „Preußisches Hebammenlehrbuch“
entspricht nach dem Gutachten der Wissenschaft—
lichen Deputation für das Medizinalwesen nicht mehr den
Anforderungen des praktischen Bedürfnisses und der
Wissenschaft.
Der Herr Winister der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal-Angelegenheiten hat daher ein neues Lehrbuch
nebst Dienstanweisung ausarbeiten lassen, welches unter dem
Titel „Hebammenlehrbuch‘“ in dem Verlage von Julius
Springer zu Berlin, Monbijouplatz 3, erschienen ist, und
hestimmt, daß dieses Lehrbuch für den Unterricht in den
Hebammenlehranstalten von dem Beginn des nächsten Lehr—
fursus ab eingeführt wird, und bei den nächstfolgenden
Hebammenprüfüngen und Nachprüfungen zur Anwendung
zu bringen ist.
Trier, den 12. Oktober 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V: von Hagen.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 17. September d. Is. — Nr. 20392 — dem
Vorstand der Bergischen Bibelgesellschaft die Erlaubnis er⸗
teilt, zum Besten der Gesellschaft in den Jahren 1905,
1906 und 1907 je eine einmalige Hauskollekte bei den
evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz, ausschließlich
der Gemeinden der Synode Wied, durch Deputierte abhalten
zu lassen. Der Herr Ober-Präsident hat zugleich gestattet,
daß die Kollekte da, wo es gewünscht wird und die Be—
treffenden dazu bereit sind, durch die Pfarrer oder von diesen
zu bezeichnende Personen abgehalten wird.
Trier, den 3. Oktober 1904.
Der Regierungs⸗-Präsident.
J. V.: von Hagen.
Bekanntmachung.
Nachdem aus der einen Oeffnung der neu erbauten
Brücke über die Mosel bei Mehring die Baugerüste soweit
entfernt sind, daß die Schiffahrt ungehindert hindurch gehen
kann, haben alle Schiffe ihren Weg durch diese bei Tage
beiderseits durch rote Flaggen und bei Nacht durch rote
Laternen kenntlich gemachte Oeffnung zu nehmen.
Trier, den 15. Oktober. 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.:
von Hagen.
Dem Apotheker Karl Ludwig Hugo Gartz ist die Er—
laubnis erteilt worden, die in Quierschied, Kreis Saarbrücken.
neuerrichtete Apotheke für eigene Rechnung zu führen.
Trier, den 7. Oktober 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.
Polizei⸗Verordnung
wegen Abänderung des 8 18 der Polizeiverordnung, betreffend das
Reiten und Fahren auf öffentlichen Straßen vom 23. März 1903
(Amtsblatt S. 70).
Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über
die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und der 88 137
und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung
odom 30. Juli 1883 verordne ich mit Zustimmung des Be—
girtaausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks wie
folgt:
Der Absatz 3 des 8 18 der Polizeiverordnung vom
23 März 1903. betreffend das Reiten und Fahren auf
Bekanntmachungen des Kal. Landratsamtes
Herbstkontrollversammlungen 1904 im Landwehrbezirk St. Johann.
Den diesjährigen Herbstkontrollversammlungen haben
beizuwohnen:
1. Sämtliche Offiziere, Aerzte, obere Militärbeamten und
Beamte der Reserde.