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215/95 in die Blumenstraße in St. Johann tinmündet,
hiermit 333 —
Dieser Beschluß ist rechtskräftig.
Saarbrücken, den 6. Oktober 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
Bötticher.
Landwirtschaftliche Winterschule in Saarlouis.
Der siebente Lehrgang beginnt am 3. November d. Is.
Die Schule bezweckt, besonders den Söhnen von Landwirten
eine fachliche Ausbildung in Acker⸗, Pflanzen-, Wiesen⸗,
Obst- und Gartenbau, sowie in Tierzucht und den nötigen
Hulfswissenschaften zu gewähren. Die Unterrichtszeit umfaßt
nur 5 Monate. An der Schule sind bewährte, erfahrene
Lehrkräfte und zur Förderung der Unterrichtszwecke reichliche
Lehrmittel vorhanden. Das Schulgeld für den Winter und
Schüler beträgt nur 20 Mark, für zwei Brüder 30 Mark.
Anmeldungen sind rechtzeitig an den Direktor der Schule,
Herrn Murzel in Saarlouis, zu richten. Jede weitere
Auskunft über die Schule wird auch vom Unterzeichneten
hierselbst jederzeit gerne unentgeltlich erteilt.
Saarbrücken, den 2. Seplember 1904.
Der Königliche Landrat und Lokalabteilungsdirektor.
Bötticher.
Bekanntmachung.
Die wegen Ausbruch von Schweineseuche über das Ge⸗
höft des Händlers Peter Bautzen zu Malstatt-Burbach
Lebacherstraße 1, verhängte Sperre ist aufgehoben.
Saarbrücken, den 6. Oktober 1904.
Königliche Polizei⸗Direktion.
Bötticher.
Bekanntmachung.
Wegen Ausbruch von Geflügelcholera unter dem Ge⸗
flügelbestande des Fabrikanten Dr. Robert Pabst zu St. Johann
ist über dessen Gehöft die Sperre verhängt.
Saarbrücken, den 11. Oktober 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
Bötticher.
Bekanntmachung.
Ueber das Gehöft des Metzgermeisters Asmus zu
Jägersfreude ist wegen Ausbruch“ von Schweineseuche die
Sperre verhängt.
Saarbrücker, den 11. Oktober 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
Bötticher.
Von dem Proviantamt hier wird bis auf Weiteres
Roggen, Hafer, Heu und Roggenlangstroh gekauft; auch
Maschinenlangsiroh wird gekauft, wenn es mit Breit-Dresch—
maschinen ausgedroschen und ordentlich derart aufgebunden
ist, daß sich die Aehren auf einer Seite befinden.
Die Einlieferungen können auch in kleinen Posten inner⸗
halb der Ankaufszeit an jedem Werktage geschehen, wenn
das Natural folgende Beschaffenheit hat:
a. Die Körnerfrüchte müssen gut geerntet sein, dürfen
keinen dumpfigen Geruch haben und nicht sehr mit
Unktautsamen oder Unreinigkeiten vermischt sein, ein
Viertelliter muß wenigstens wiegen
beim Roggen 179 Gramm,
„GHafer 112 F
Da die Landwirte dies in der Regel selbst schwer fest⸗
stellen können, so empfiehlt es sich, dem Proviautamt
vorher eine ausreichend große Probe (wenigstens 250 8)
in einer reinen (nicht riechenden), starken Düte zu über—
senden.
Das Heu muß gut gewonnen sein, eine frische Farbe
und kräftigen Pflanzengeruch haben, auch darf es nicht
viel schlechte oder wertlose oder gar schädliche (Schachtel⸗
halm, Herbstzeitlose) Kräuter oder Gräser enthalten,
Kleehen wird auch gekauft.
Das Stroh muß Roggen-vLangstroh sein, darf nicht
dumpfig riechen, nicht mit Rost- oder Brandpilzen be—
setzt, auch nicht mit Disteln vermengt oder durch
Mäusefraß beschädigt sein.
Bei Zuführung auf dem Bahnwege sind alle Sendungen
nach Malstatt bei Saarbrücken zu richten. Die Abfuhr—
kosten betragen hier
für Körner .... für die Tonne 1 Mk. 19 Pf.
Heu, lose —00— — u u J —
Heu, gebunden ,„ . wik. —
„ Stroh ...., „2Mk. 13 pf.
Fracht und Abfuhrkosten schießen wir gerne vor, auch dürfen
Besitzern die erforderlichen Säcke vom Proviantamte leih⸗
weise verabfolgt werden.
Das Gewicht wird auf Magazinwagen in Gegenwart
des Verkäufers festgestellt, Bahngewicht ist nicht maßgebend.
Die Herren Bürgermeister, Orts- und Bezirksvorsteher
werden um wiederholte Bekanntmachung in geeigneter Weise
ersucht und gebeten, dahin wirken zu wollen, daß möglichst
alle Produzenten ihre Ueberschüsse bei dem Amt direkt ab⸗
setzen und den Zwischenhandel vermeiden.
Saarbrücken, den 24. August 1904.
Der Königliche Landrat und Lokalabteilungsdirektor
Bötticher.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Wahl der Mitgalieder der Steuerausschüsse der Gewerbesteuerklassen
III und IV.
Die Wahlperiode der im Jahre 1901 gebildeten Ge—
werbestenerausschüsse hat mit dem laufenden Steuerjahr
gemäß Art. 21B Nr. 2 der Anweisung vom 4. November
1895 ihr Ende erreicht.
Es sind deshalb von den Steuergesellschaften behufas
Vornahme der Veranlagungen für die Steuerjahre 1905,
1906 und 1907, umfassend den Zeitraum vom 1. April
1905 bis Ende Maärz 1908 und Entscheidung der dagegen
erhobenen Einsprüche Neuwahlen der Mitglieder und stell⸗
vertretenden Mitglieder der Steuerausschüsse der Gewerbe—
steuerklassen III u. IV erforderlich.
Termin zur Vornahme der Wahl von 7 Abgeordneten
und 7 Stellvertretern der Steuergesellschaft der Klassfe
III beraume ich hiermit an auf Sonnabend, den 22. Okt.
d. Is., vormittags 10 Uhr im Sitzungszimmer der Ver—⸗
anlaqunas-Kommission, Roonstraße 7 hierselbst,. 1 Treppe