Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr. 47*

Montag, den 10. Oktober

19804.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Die Einlieferungen können auch in kleinen Posten inner⸗
halb der Ankaufszeit an jedem Werktage geschehen, wenn
das Natural folgende Beschaffenheit hat:
Die Körnerfrüchte müssen gut geerntet sein, dürfen
keinen dumpfigen Geruch haben und nicht sehr mit
Unktautsamen oder Unreinigkeiten vermischt sein, ein
Viertelliter muß wenigstens wiegen
beim Roggen 179 Gramm,
„Hafer 112 *
Da die Landwirte dies in der Regel selbst schwer fest⸗
stellen können, so empfiehlt es sich, dem Proviantamt
vorher eine ausreichend große Probe (wenigstens 250 8)
in einer reinen (nicht riechenden), starken Düte zu über⸗
senden.

Auf Anordnung des Herrn Ober-Präsidenten bringe ich
hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß als Erkennungs—
zeichen für die Kraftfahrzeuge in dem Regierungsbezirk
a) Minden die weiteren Nummern 2001 bis 2300
b) Breslaun, 2401, 20900
e) Coln * ꝓꝛ s 6001, 7000
dq) Düsseldorfe, — 70011, 8000
bestimmt worden sind.
Trier, den 22. September 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: oon Hagen.

Das Heu muß gut gewonnen sein, eine frische Farbe
und kräftigen Pflanzengeruch haben, auch darf es nicht
viel schlechte oder wertlose oder gar schädliche (Schachtel—
halm, Herbstzeitlose) Kräuter oder Gräser enthalten.
Kleeheu wird auch gekauft.
Das Stroh muß Roggen-Langstroh sein, darf nicht
dumpfig riechen, nicht mit Rost⸗ oder Brandpilzen be⸗
setzt, auch nicht mit Disteln vermengt oder durch
Mäusefraß beschädigt sein.
Bei Zuführung auf dem Bahnwege sind alle Sendungen
nach Malstatt bei Saarbrücken zu richten. Die Abfuhr—
kosten betragen hier
für Körner .... für die Tonne 1Mk. 19 Ppf.
n Heu, lose —00 — i u J— —
„Heu, gebunden , .. Vck. —
Stroh....7— 2 Mk. 13 Pf.
Fracht und Abfuhrkosten schießen wir gerne vor, auch dürfen
Besitzern die erforderlichen Säcke vom Proviantamte leih⸗
weise verabfolgt werden.
Das Gewicht wird auf Magazinwagen in Gegenwart
des Verkäufers festgestellt, Bahngewicht ist nicht maßgebend.
Die Herren Bürgermeister, Orts- und Bezirksvorsteher
werden um wiederholte Bekanntmachung in geeigneter Weise
ersucht und gebeten, dahin wirken zu wollen, daß möglichst
alle Produzenten ihre Ueberschüsse bei dem Amt direkt ab⸗
etzen und den Zwischenhandel vermeiden.
Saarbrücken, den 24. August 1904.
Der Königliche Landrat und Lokalabteilungsdirektor.
Bötticher.

Bekanntmachungen des Kal. Landratsamtes.

vandwirtschaftliche Winterschule in Saarlouis.
Der siebente Lehrgang beginnt am 3. November d. Is.
Die Schule bezweckt, besonders den Söhnen von Landwirten
eine fachliche Ausbildung in Acker⸗, Pflanzen-, Wiesen-⸗,
Obst- und Gartenbau, sowie in Tierzucht und den nötigen
Hülfswissenschaften zu gewähren. Die Unterrichtszeit umfaßt
nur 5 Monate. An der Schule sind bewährte, erfahrene
Lehrkräfte und zur Förderung der Unterrichtszwecke reichliche
Lehrmittel vorhanden. Das Schulgeld für den Winter und
Schüler beträgt nur 20 Mark, für zwei Brüder 80 Mark.
Anmeldungen sind rechtzeitig an den Direktor der Schule,
Herrn Murzel in Saarlouis, zu richten. Jede weitere
Auskunft über die Schule wird auch vom Unterzeichneten
hierselbst jederzeit gerne unentgeltlich erteilt.
Saarbrücken, den 2. September 1904.
Der Königliche Landrat und Lokalabteilungsdirektor.
Bötticher.

e⸗

Von dem Proviantamt hier wird bis auf Weiteres
Roggen, Hafer, Heu und Roggenlangstroh gekauft; auch
Maschinenlangstroh wird gekauft, wenn es mit Breit⸗Dresch—
maschinen ausgedroschen und ordentlich derart aufgebunden
ist, daß sich die Aehren auf einer Seite befinden.
            
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