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Auskunft über die Schule wird auch vom Unterzeichneten
hierfelbst jederzeit gerne unentgeltlich erteilt.
Saarbrücken, den 2. September 1904.
Der Königliche Landrat und Lokalabteilungsdirektor.
Bötticher.
Zusammenstellung
der von den landwirtschaftlichen Vertrauensmännern des Kreises
Saarbrücken über den Saatenstand um die Mitte des Monats
September 1904 abgegebenen Begutachtungsziffern
(Note 1 sehr gut, 2— gut, 3 mittel, 4 — gering, 5 ⸗ sehr gering.)
Runderlaß der Herren Mimister für Landwirtschaft ꝛc sowie des Innern
1 Bbavs M. f. 8.
vom 16. November 1901 8
Anzahl der von gegenwärtig
ehrenamtlich tätigen elf Vertrauens—
männern abgegebenen Noten
li-o—445
Winterweizen .
Sommerweizen.
Winterspelz. ..
Winterroggen.
Sommerroggen.
Sommergerste
Hafer.....
Kartoffeln ...
Kler.
Luzerne.... J
Bewäss.⸗Wiesen.
Andere Wiesen.
⸗—c
Röniqu
tirisches Bureau.
Blenck
Von dem Proviantamt hier wird bis auf Weiteres
Roggen, Hafer, Heu und Roggenlangstroh gekauft; auch
Maschinenlangstroh wird gekauft, wenn es mit BreitDresch—
maschinen ausgedroschen und ordentlich derart aufgebunden
ist, daß sich die Aehten auf einer Seite befinden.
Die Einlieferungen können auch in kleinen Posten inner—
halb der Ankaufszeit an jedem Werktage geschehen, wenn
das Natural folgende Beschaffenheit hat:
1. Die Körnerfrüchte müssen gut geerntet sein, dürfen
keinen dumpfigen Geruch haben und nicht sehr mit
Unkrautsamen oder Unreinigkeiten vermischt fein, ein
Viertelliter muß wenigstens wiegen
beim Roggen 179 Gramm,
„ Hafer 112,
Da die Landwirte dies in der Regel selbst schwer fest⸗
stellen können, so empfiehlt es sich, dem Proviantamt
vorher eine ausreichend große Probe (wenigftens 250 8)
F gine reinen (nicht riechenden), starken Düte zu über—
enden.
Das Heu muß gut gewonnen sein, eine frische Farbe
und kräftigen Pflanzengeruch haben, auch darf es nicht
viel schlechte oder wertlose oder gar schädliche (Schachteihalm,
Herbstzeitlose) Kräuter oder Gräser enthalten,
Kleeheun wird auch gekauft.
Das Stroh muß Roggen-⸗Langstroh sein, darf nicht
dumpfig riechen, nicht mit Rost- oder Brandpilzen be—
setzt, auch nicht mit Disteln vermengt oder durch
Mäusefraß beschädigt sein.
Bei Zuführung auf dem Bahnwege sind alle Sendungen
nach Malstatt bei Saarbrücken zu richten. Die Abfuhr—
kosten betragen hier
Körner .... für die Tonne 1Mk. 19 Pf.
Heu, lose... „. 4 Mk. —
Heu, gebunden ,„ „ 3Mk. —
Stroh ...., 2Mk. 13 Pf.
Fracht und Abfuhrkosten schießen wir gerne vor, auch dürfen
Besitzern die erforderlichen Säcke vom Proviantamte leih⸗
weise verabfolgt werden.
Das Gewicht wird auf Magazinwagen in Gegenwart
des Verkäufers festgestellt, Bahngewicht ist nicht maßgebend.
Die Herren Bürgermeister, Orts⸗- und Bezirksvorsteher
werden um wiederholte Bekanntmachung in geeigneter Weise
ersucht und gebeten, dahin wirken zu wollen, daß möglichst
alle Produzenten ihre Ueberschüsse bei dem Amt direkt ab⸗
setzen und den Zwischenhandel vermeiden.
Saarbrücken, den 24. August 1904.
Der Königliche Landrat und Lokalabteilungsdirektor,
Bötticher.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Karl Roberts zu
Malstatt-Burbach, am Wallenbaum Nr.6, ist die Schweine—
seuche festgestellt.
Die Sperre ist über das Gehöft verhängt.
Saarbrücken, den 24. September 1904.
Köonigliche Polizei-Direktion
J. V.: Thon.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
In den nachgenannten Gehöften der Gemeinde Fechingen
ist die Schweineseuche kreistierärztlich festgestellt worden.
Die Zahl der erkrankten Tiere beträgt 29. Ueber den Ort
ist die Sperre verhängt worden.
*
*
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2
—
Name und Stand des Besitzers Anzahl der
3 erkrankten
des Gehöftes nn
7—
Kreutz Ludwig, Ackerer
Hoffmann Gustav,
Kköst Rudolf,
Walter Ferdinand,
Franz Adolf,
Schmitt Friedrich,
Walter August,
Köst Peter,
Hoffmann August.,
Kunkel Daniel,
Brebach, den 19. September 1904.
Die Polizei-Verwaltung
Der c. Bürgermeister
Becker
2
2
0
10
Bekanntmachung.
Bei zwei geschlachteten Schweinen des Bergmannes
Heinrich Wilhelm zu Dudweiler, Scheidterstraße 113, ist