räumen durch Aushang bekannt gemachten Zeiten zu
verftehen. Wagenladungsgüter können auch in den
Mittagsstunden, welche demzufolge in die Beladefrift
eingerechnet werden, entladen oder verladen werden.
Als Festtage (vergl. 8 56 (8) der Verkehrsordnung)
gelten im allgemeinen die Tage, an denen die Orts⸗
holizeibehörde darauf hält, daß an öffentlichen Orten
aicht gearbeitet wird.
Für Anschlüsse und Lagerplätze gelten die auf Grund
der Anschlußverträge fesigesetzten Ladefristen.
Die beteiligten Kreise ersuchen wir, im kommenden
Herbst hiernach verfahren und die erforderlichen Einrichtungen
im allseitigen Interesse frühzeitig treffen zu wollen.
St. Johann-Saarbrücken, im August 1904.
Konigliche Eisenbahndirektion.
Durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Maikäfer⸗
plage sind im ganzen zur Ablieferung gekommen 24 218 Liter.
Wie einerseils ein Abnehmen der Maikäfer gegen 1901
festgestellt werden kann, so sind anderseits die Folgen der
diesjährigen Maßnahmen wieder als recht segensreiche
zu bezeichnen.
Auf Wunsch des Herrn Landrats spreche ich hiermit
allen Beteiligten Dank und Anerkennung für ihre Mühen aus.
Die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ꝛc. ersuche
ich, dies zu aller Kenntnis zu bringen.
St. Johann, den 26. August 1904.
Königliche Kreisschulinspektion Jund II.
Mylius, auch i. V.
Den Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ꝛc. teile ich
zur Weitergabe an die Lehrer (Lehrerinnen) ergebenst mit,
daß laut Verfügung Königl. Regierung vom 22. d. Mts.
(II 10626) der Herr Minsster angeordnet hat, daß für die
Kreislehrerbibliotheken vornehmlich solche Bücher beschafft
werden sollen, welche der stofflichen wie der methodischen
Weiterbildung der Lehrer für ihr Amt dienen, deren Preis
indes ihre Beschaffung durch den Einzelnen ausschließt.
St. Johann, den 27. August 1904.
Königliche Kreisschulinspektion J und II.
Mylius, auch i. V.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöfte des Leopold Noll
zu Scheidt ist erloschen und die Gehöftsperre aufgehoben.
Brebach, den 27. August 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.: Becker.
Bekanntmachung.
Nachdem die Schweineseuche in der Gemeinde Fechingen
durch den Kreistierarzt festgestellt worden ist, wird hiermit
die Ortssperre verhängt.
Brebach, den 30. August 1904.
Diß Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V. Becker.
Bekanntmachung.
Unter den Schweinebeständen des Maschinisten Heinrich
Diesinger und des Steinhauers Adolf Biegel zu
DOttenhausen ist die Schweineseuche ausgebrochen. Ueber die
betreffenden Gehöfte ist deshalb die Sperre verhängt worden.
Gersweiler, den 24. August 1904.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete Herrmann.
Bekanntmachung.
Bei einem von dem Metzger Peter Rosst hierselbst ge⸗
schlachteten Sghweine, welches im Stalle des Fuhrunter⸗
nehmers Georg Martin hier untergebracht war, sind die
Backsteinblattern amtlich festgestellt und über das be—
treffende Gehöft ist daher die Sperre verhängt worden.
Quierschied, den 31. August 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. B.:
Der J. Beigeordnete H. Koehl.
Spar- und Darlehnskasse für den Kreis Saarbrütlen.
Im Monat August 1904 find an
Einlagen eingezahlt.. 248411,98 Mk.
Zurückgenommen. 186 007,34 ,
ün Darlehen sind ausbezahlt... 8538768,00 ,
An Darlehen sind zurückgezahlt... 37307,00,
An Zinsen sind gezahttt 1838,95,
NReue Sparkassenbucher ausgegeben. .. . 236 Stüulk.
Der Rendant: Dettweiler.
Saarbrücken, den 5. September 1904
Der Königliche Landrat Bötticher.
Oefentsicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Der Bäckermeister Heinrich Müller von hier beabsichtigt auf
einem Grundstück Flur 150 Nr. 626 / 126 ein
Schlachtbaus
zu erbauen.
Dieses Unternehmen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht
mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher
Ratur binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zweifacher Ausfertigung,
oder zu Protokoll anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist, welche ihren
Anfang mit Ablauf desjenigen Tages nimmt, an welchem die diese Be⸗
anntmachung enthaltende Nummer des Kreisblattes erscheint, können
Finwendungen nicht mehr gemacht werden.
Zeichnungen und Beschreibungen des Projektes liegen bis zum Ab⸗
aufe der Beschwerdefrist auf dem Bürgermeisteramt zur Einsicht offen.
Zur mündlichen Erdrterung der etwa rechtzeitig erhobenen Ein⸗
vendungen wird hiermit Termin auf
Mittwoch, den 5. Oktober 1904, vormittags 11 Uhr.
auf meiner Amtsstube anberaumt.
Es wird ausdrücklich bemerkt, daß mit der Erörterung der Ein—
wendungen auch dann vorgegangen wird, wenn eine der Parteien nicht
ꝛrscheinen sollte.
Zudweiler, den 2. September 1904.
Der Bürgermeister,
W. hTolleor.
— ————— Werlaa ou Geher üder — er in Saarbrücken.