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Terminkalender für den Monat August 1904.
A Beamte,
3 55 welche
35uu berichten haben.
—
Die Erledigung
anordnende
Verfügung.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
1. desgl.
1. Polizeidirekuon hier und
sämtl. Herren Land⸗
Bürgermeister.
Die Herren Bürgermeister
der Landgemeinden.
Die Herren Bürgermeister
der Städte.
16. Januar 1884,
M. J. 25.
16 Februar 1891, Nr. 999.
). April 1896, Nr. 4120
2
3
20. März 1897,
K. A. 1200.
27. Mai 1898,
Nr. 2020 K. A.
1. Die Herren Bürgermeister
zu Brebach, Friedrichs⸗
thal, Heusweiler, Klein⸗
blittersdorf, Püttlingen,
Quierschied, Riegelsberg
und Völklingen.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtil. Herren Land⸗
Bürgermeister (aus⸗
chließlich Friedrichsthal
und Sulzbach).
20. Sämtl. Herren Bürger
meister des Kreises.
10020. Die Herren Bürgermeister
zu Heusweiler und Lud—
weiler.
111 2 Sämiliche Herren
Bürgermeister.
30. Der Herr Bürgermeister
zu Heusweiler.
Sämtliche Herren
Bürgermeister bezw.
Einnehmer.
26. Juli 1899,
Nr. 8632.
6. Juli 1899,
K. A. 2522.
28. Juli 1908,
Nr. 7880.
*
⁊
16. Dezember 1902,
K. A. 3643.
6. April 1894,
Nr. 4031.
27. April 1871, Nr. 3231,
17. Januar 1901, Nr. 455
12. November 1885 bezw.
17. Januar 1886, Nr. 3960.
2. April 1895, K. A. 840.
4. Febr. 1896. K. A. 479
Bekanntmachung.
Zwecks Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird
die Fürstenstraße in St. Johann zwischen Bahnhof⸗ und
Saarstraße vom 29. d. Mts. ab bis auf Weiteres für Fuhr⸗
werksverkehr gesperrt.
Zuwiderhandlungen werden nach 8 58 und 60 der
Straßen-Polizei-Verordnung vom 20. Sept. 1902 mit Geld—
strafe bis zu 30 Mk. event. mit entsprechender Haft bestraft.
Saarbrücken, den 26. August 1904.
Königliche Polizei-Direktion,
Bötticher.
Schauplan
der Ausstellung und Prämiierung von Rindvieh aus dem
Zuchtverbande XVI, umfassend die Kreise Merzig, Saarburg, Saar—
spuis und Saarbrücken am 19. September zu Merzig.
1. Jeder Züchter, der im Bezirke des Zuchtverbandes
seinen Wohnsitz hat, ist berechtigt, seine Tiere zu dieser Aus—
stellung zu bringen.
Gegenstand.
Nachweisung über die in Nationalen ausgehobener Rekruten
entstandenen Veränderungen ꝛc.
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monats.
Verzeichnis der Geisteskranken.
Vorlage der Kassenübersicht für August.
Nachweisung über im abgelaufenen Monat erteilte Erlaub—
nisse zum Betriebe von Wirtschaften oder des Klein⸗
handels mit Branntwein. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Vorlage der Verhandlungen über Revision der Orts- und
Betriebs⸗Krankenkassen.
Bedarf an Formularen zu Friedensunterstützungs⸗-Anträgen.
Nachweisung der im verflossenen Monat unter den Lehr—
personen eingetretenen Veränderungen.
Nachweisung über die Anzahl der von angekörten Privat⸗
hengsten gedeckten Stuten.
Einreichung der Kostenrechnungen über die vierteljährlichen
Lieferungen von Hafer, Heu und Stroh für Gendarmerie—
Dienstpferde.
Zeitungsbericht für das III. Vierteljahr d. Is.
Uebersicht über die Wirksamkeit der Natural⸗Verpflegungsstation
für die Zeit vom J1. April bis Ende September d. Is.
Kreishundesteuer- und Betriebssteuer-Ablieferung für die Zeit
vom 1. Juli bis 30. September d. Is.
2. Um die ausgesetzten Preise darf nur mindestens
ein Jahr altes und zur Zucht benutztes reinrassiges Glan⸗
oder Simmenthaler Vieh konkurrieren.
3. Stiere müssen mindestens 6 Monate, weibliche Tiere
mindestens ein Jahr im Besitze des Ausstellers sein.
4. Gewerbsmäßige Händler können nur, wenn sie
gleichzeitig Züchter sind, mit von ihnen selbst gezüchtetem
Vieh konkurrieren. J
5. Unter sonst gleichen Verhältnissen geht der Züchter
dem Besitzer vor.
6. Alle über 12 Monate alte Stiere müssen mit Nasen⸗
ringen und Leitstöcken versehen sein.
7. Es sollen prämiiert werden: 1. Stiere, 2. Kühe,
Rinder.
8. Es stehen an Prämien zur Verfügung:
Ehrenpreise: 2 silberne und 5 bronzene Medaillen
mit Besitzurkunde von seiten des landw. Vereins für
Rheinpreußen und ein Ehrenpreis gestiftet von dem
Vorsitzenden des Zuchtverbandes XVI: