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Königliche Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der hiesigen
Lehranstalt
l. ein Obstverwertungskursus für Männer
in der Zeit vom 22. bis 27. August d. Is.;
ein Obstverwertungskursus für Frauen in
der Zeit vom 29. August bis 83. September d. Is.
abgehalten werden. Die Kurse beginnen jedesmal an den
zuerst genannten Tagen vormittags 9 Uhr. Der Unterricht
wird theoretisch und praktisch erteilt, sodaß die Teilnehmer
Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwertunasmethoden
einzuüben.
Der Unterricht umfaßt: Obstweinbereitung und Be—
handlung desselben im Keller, Bereitung von Essig, Brannt⸗
wein und Beerenwein, Schaumweinbereitung, Untersuchung
des Mostes auf Zucker und Säure. — Bereitung von
Gelee, Marmelade und Herstellen von Konserven und Obst⸗
säften; Dörren des Kern- und Steinobstes und des Gemüses. —
Obsternte. Aufbewahrung und Verpackung des frischen Obstes.
Das Honorar beträgt 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mk. —
Unterkunft für die Frauen besorgt die Direktion, an welche
auch die Anmeldungen zu den Kursen bis spätestens 14 Tage
vor Beginn derselben zu richten sind.
Geisenheim aRhein, den 1. Juli 1904.
Der Direktor,
Prof. Dr. Wortmann
Die Königliche Maschinenbau- und Hüttenschule zu
Duisburg eröffnet am 12. Oktober d. Is. in ihren beiden
Abteilungen:
1. Maschinenbauschule für Schlosser, Schmiede-, Maschinen—
bauer, Kesselschmiede und ähnliche Gewerbetreibende;
Hüttenschule für Eisen- und Metallhüttenleute und
⸗Gießzer, Arbeiter von Kokereien, Glashütten, Zement—
fabriken und der chemischen Großindustrie
einen neuen Lehrgang.
Das Programm der Anstalt wird auf Verlangen
kostenfrei zugesandt.
Die Anstalt gehört nach Ziffer 3 der Ausführungs—
bestimmungen zur Prüfungsordnung für die mittleren und
unteren Staatseisenbahnbeamten zu den „anerkannten Fach—
schulen“, deren Reifezeugnisse für die Annahme zum Werk—⸗—
meisterdienst folgende Vergünstigungen gewähren: Nur die
Reifeprüfungen der von der Staats-Eisenbahn-Verwaltung
anerkannten Fachschulen gelten als Nachweis der erforder—
lichen theoretischen Kenntnisse (F 37.4 der Prüfungsordnung).
Solange Bewerber mit solchen Zeugnissen vorhanden sind,
dürfen andere Bewerber nicht angenommen werden. Die
Letzteren haben eintretendenfalls eine besondere Prüfung
abzulegen und zwar auch dann, wenn sie das Reifezeugnis
einer nicht anerkannten Fachschule besitzen — Min.Erlaß
vom 23. Mai 1900. —
Duisburg, den 1. Juli 1904.
Der Direktor: Barthel.
Die bei dem Schweine des Schuhmachers Ludwig
Zumbrodt hierselbst ausgebrochene Schweineseuche ist er—
loschen, die angeordneten Schutzmaßregeln werden aufgehoben.
Friedrichsthal, den 23. Juli 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Die Schweineseuche im Gehöft des Bergmanns August
Kleis zu Friedrichsthal ist erloschen, die angeordneten
Schutzmaßregeln werden aufgehoben.
Friedrichsthal, den 17. Juli 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Bekanntmachung.
Ueber das Gehöft des Wirtes Nikolaus Kormann
hierselbst ist wegen Verdacht der Schweineseuche die Sperre
verhängt.
Kleinblittersdorf, den 21. Juli 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Weher.
Bekanntmachung.
Die Backsteinblattern in dem Gehöft bei Konditor
Jakob Rech zu Dudweiler, Sudstraße 18, sind erloschen
und die angeordneten Schutzmaßregeln aufgehoben.
Dudweiler, den 14. Juli 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Vetermann.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Hüttenbeamten
Wilhelm Knecht hierselbst ist die Schweineseuche ausge—
hrochen und das betreffende Gehöft gesperrt worden.
Völklingen, den 28 Juli 1904.
Die Polizeiverwaltung,
Der Bürgermeister,
Cloos
Das Proviantamt Metz wird den Ankauf von Hülsen—
früchten aus 1. und 2. Hand (Erbsen, Bohnen, Linsen) am
1. Oktober aufnehmen und bis Mitte Februar k. Is. fort⸗
ietzen.
Proben können direkt an das Proviantamt Metz oder
durch das Proviantamt Saarbrücken vorgelegt werden. Auch
önnen bei letzterem die Lieferungsbedingungen eingesehen
werden.
Saarbrücken, den 20. Juli 1904.
Koöonialiches Proviantamt.
Personal-Chronik.
Dem Regierungsrat Seydel in Magdeburg ist durch
Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 14. Juni d. Is.
die Vertretung des Dirigenten der Kirchen- und Schulab—
teilung bei der Königlichen Regierung zu Trier übertragen
worden.
Saarbrücken, den 1. August 1904.
Der Königliche Landrat Bötticher.
Redaktion des nicht-amtlichen Teils. Druck und Verlag von Gebrüder Seofo»er in Saarbrücken.