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herrnstraße ab bis zum katholischen Vereinshaus vom 11.
Juli d. Is. ab für den Fuhrverkehr gesperrt werden, was
hierdurch angeordnet und zur öffentlichen Kenntnis gebracht
wird.
Uebertretungen werden auf Grund der 88 58 und 60
der Str.⸗“P.⸗V. vom 20. September 1902 mit Geldstrafe
bis 30 Mk. event. entsprechender Haft bestraft.
Saarbrücken, den 11. Juli 1904.
Königliche Polizei-Direktion,
Bötticher.
Bekanntmachung.
Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß von
verschiedenen Seiten Aufragen über das Unternehmen eines
gewissen Dr. Haig in Cincinnati (Amerika) ergangen sind,
welches sich nach den öffentlichen Anpreisungen mit der Heilung
von Kropfleiden befaßt. Nach den hierauf angestellten amt—
lichen Ermittelungen ist ein Arzt jenes Namens weder in
Cincinnati noch im Staate Ohio bekannt. Ferner ist von
sachverständiger Seite die Heilkraft der Haig'schen Kropf—
medizin verneint worden.
Saarbrücken, den 12. Juli 1904.
Der Königliche Polizeidirektor,
Bötticher.
Bekanntmachung.
Zwecks Pflasterung der Großherzog⸗Friedrichstraße in
St. Johann muß der Straßenteil vom Eselspfad ab bis
zur Hellwigstraße vom 15. bis 20. Juli d. Is. für den Fuhr⸗
verkehr gesperrt werden, was hierdurch angeordnet und zur
öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
Uebertretungen werden auf Grund der 88 568 und 60
der Str.⸗“P.“V. vom 20. September 1902 mit Geldstrafe
bis 30 Mark eventl. entsprechender Haft bestraft.
Saarbrücken, den 15 Juli 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
von Uklanski, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Die wegen Ausbruch von Schweineseuche über das
Gehöft des Zuschlägers Karl Lai, Saarbrücken, Linsengasse
Nr. 7, verhängte Stall- und Gehöftsperre ist aufgehoben.
Saarbrücken, den 8. Juli 1904.
Koönigliche Polizei-Direktion,
Bötticher.
Bekanntmachung.
Ueber das Gehöft und den Stall des
Karl Herbst zu Saarbrücken ist wegen
Schweineseuche die Sperre verhängt worden.
Saarbrücken, den 9. Juli 1904.
Konigliche Polizei-Direktion,
Bötticher.
Metzgermeisters
Ausbruch von
Bekanntmachnungen anderer Behörden.
Die nächste Prüfung der die Berechtigung zum einjährig—
freiwilligen Militärdienst nachsuchenden jungen Leute findet
am 1. August, nachmittags von 21 Uhr ab und an den
beiden folgenden Tagen im Sitzungssaale der Königlichen
Regierung hier statt.
Bei der Meldung zu dieser Prüfung, welche nach 8 91
Ziffer 2 der Wehrordnung vom 22. November 1888 schrift⸗
lich bei der unterzeichneten Kommission zum 1. August er⸗
folgen muß, sind die Vorschriften des 8 89 Ziffer 4 und 5
der Wehrordnung zu beachten.
Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß
dem Gesuche ein selbstgeschriebener Lebenslauf beizufügen
und anzugeben ist, in welchen zwei fremden Sprachen der
sich Meldende geprüft zu werden wünscht.
Trier, den 7. Juli 1904.
Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige.
Der Vorsitzende
o. Meer, Regierungs-Rat.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Hüttenarbeiters Mathias
Firmer zu Wehrden, Hallerstraße, ist die Schweineseuche
ausgebrochen und das betreffende Gehöft gesperrt worden.
Völklingen, den 11. Juli 1904.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Cloos.
Bekanntmachung.
Nachdem der Ausbruch der Schweineseuche in dem Ge—
höfte des Leopold Noll in Scheidt amtlich festgestellt
worden ist, wird über das Gehöft die Sperre verhängt.
Brebach, den 13. Juli 1904.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister.
J. V.: Becker.
Personal-Chronik.
Der bisher bei dem Landrats-Amte Saarbrücken be—
schäftigte Regierungs-Assessor Dr. von Brandt ist der
Königlichen Regierung in Cassel zur weiteren dienstlichen
Verwendung überwiesen worden.
Versetzt sind: der Postpraktikant Uhse von St. Johann
Saar) nach Cottbus, die Postassistenten Feuerhahn von
Metz nach St. Johann (Saar), Molz von St. Johann
Saar) näch Montigny (Kr. Metz), Gustav Haas von St.
Johann (Saar) als Postverwalter nach Grumbach (Bz. Trier).
Der Ober⸗Telegraphenassistent Czachert in St. Johann
Saar) tritt in den Ruhestand.
Etatsmäßig angestellt ist der Postpraktikant Brumm
in St. Johann (Saar).
Der Telegraphenassistent Kirchner in St. Johann
Saar) ist zum Ober⸗Telegraphenassistent ernannt worden.