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Dem Kreise Saarbrücken habe ich die Erlaubnis erteilt,
auf der Saarbrücke zwischen Louisenthal und Stangenmühle
Brückengeld nach den bisherigen Tarifsätzen (Bekanntmachung
vom 30. Juni 1899 — J. 14547 — Amtsblatt Seite 291)
bis zum 20. August 1909 weiter zu erheben.
Zugleich habe ich in Ergänzung des Tarifs die Abgabe
für ein Kraftfahrzeug auf 20 Pfennige festgesetzt, neben
welcher für jede darin befindliche Person der tarifmäßige
Satz von 3 Pfennigen zu entrichten ist.
Für Motorräder ist die gleiche Abgabe wie für Fahr⸗
räder zu zahlen.
Trier, den 4. Juli 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Nachweifung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Daurchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf
vom Hundert. für den Monat Juni 1904.
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Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.
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St. Johann-Saarbrücken“
Saarlouis. ..
Trier, den 6. Juli 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Bekanntmachung der Königlichen Regierung.
Im Lauf des Monats August d. Is. wird die Haus—⸗
kollekte für dürftige evangelische Gemeinden der Rheinprovinz
abgehalten werden.
Trier, den 2. Juli 1904.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Der Herr Ober⸗-Präsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 22. v. Mts. Nr. 13451 dem Vorstand der
Lokalabteilung Merzig des landwirtschaftlichen Vereins für
Rheinpreußen die Erlaubnis erteilt, gelegentlich der im
September d. Is. stattfindenden Gauverbands-Ausstellung
eine öffentliche Ausspielung von Zuchtstieren, landwirtschaft-—
Eintrittskarten) in den Kreisen Merzig, Saarbrücken,
Saarburg und Saarlouis abzusetzen.
Saarbrücken, den 11. Juli 1904.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
In der letzten Generalversammlung der landwirtschaftiichen
Lokalabteilung des Kreises Saarbrücken ist einstimmig
heschlossen worden, die nächstens in Merzig stattfinden de
andwirtschaftliche Ausstellung dergestalt zu unterstützen,
daß Zuschüsse gezahlt werden zum Hinbringen von Stieren,
Rindern, Böcken, Ziegen ꝛc. hier aus dem Kreise, um so
die hiesige Viehzucht auch auswärts zur Geltung zu bringen,
sowie auch zu ermöglichen, daß späterhin einmal hier eine
Ausstellung stattfinden könne, bezw. von auswärts beschickt
werde.
Ich ersuche die Herren Ortsvorsteher des Kreises, dies
alsbald und wiederholt ortsüblich bekannt zu machen und
mir etwaige Anträge ungesäumt durch die Hand des zu⸗—
ständigen Bürgermeisters, welche ich um Aeußerung dazu
ersuche, vorzulegen.
Saarbrücken, den 14. Juli 1904.
Der Lokalabteilungsdirektor,
Bötticher.
Die Liste der für die Apothekerkammer der Rheinprovinz
und der Hohenzollern'schen Lande im Regierungsbezirk Trier
wahlberechtigten und wählbaren Apotheker liegt gemäß 8 5
Abs. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 2, Februar 1901
in der Zeit vom 16. bis einschließlich 29. Juli d. Is. auf
dem hiesigen Landratsamte offen.
Saarbrücken, den 14. Juli 1904.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.
Bekanntmachung.
Zwecks Herstellung einer Gas- und Wasserleitung in
der Pfälzerstraße zu St. Arnual wird dieselbe vom 11. d.
Mts. ab auf 14 Tage für den Fuhrverkehr gesperrt.
Uebertretungen werden auf Grund der 88 58 und 60
der Str.⸗P.«V. vom 20. September 1902 mit Geldstrafe
bis 30 Mk. event. entsprechender Haft bestraft.
Saarbrücken, den 8. Juli 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
v. Uklanski, Regierungs⸗Assessor.
Bekanntmachung.
Zwecks Neupflasterung der Nassauerstraße in St. Johann
wird dieselbe vom 11. bis 30. d. Mts. für den Fuhrver—
sehr gesperrt.
Uebertretungen werden auf Grund der 88 58 und 60
der Straßen⸗Polizei-Verordnung vom 20. September 1902 mit
Beldstrafe bis 830 Mk. event. entsprechender Haft bestraft.
Saarbrücken, den 9. Juli 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
o. Uklanski, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Zwecks Herstellung der Gasleitung im Deutschherrn⸗
pfade zu Saarbrücken muß der Straßenteil von der Deutsch⸗