Das Aushebungsgeschäft für den Kreis Saarbrücken
wird im laufenden Jahre nach folgendem Plane an den
nachbezeichneten Tagen von 8 Uhr vormittags ab im Saale
des Restaurateurs Georg Jakob, zur „Bürgerhalle“, Alt—
neugasse hierselbst abgehalten werden:
Mittwoch, den 20. Juli:
Vorstellung der als dauernd untauglich in Vorschlag
gebrachten und der wegen bedingter Tauglichkeit bezw. wegen
Mindermaß sowie der wegen zeitiger Untauglichkeit zum
Landsturm vorgemusterten Mannschaften der Jahrgänge
1881 bis 1884.
Donnerstag, den 21. Juli:
Vorstellung der wegen häuslicher Verhältnisse zur Er—
satz- Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen des
Jahrgangs 1882 und der wegen geringer körperlicher Fehler
bezw. wegen Mindermaß zur Ersaß-Reserve Vorgeschlagenen
aus den Jahrgängen 1882 bis 1884. Ferner Vorstellung
sämtlicher bereits wegen körperlicher Fehler zur Ersatz-Reserve
vorgeschlagenen Militärpflichtigen, welche außerdem auch noch
wegen häuslicher Verhältnisse reklamiert worden sind.
Freitag, den 22. Juli:
Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Er—
satz- Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpfiichtigen des
Jahrganges 1882 von Nr. 1 bis einschließlich 1806 der
alphabetischen Liste.
Samstag, den 23. Juli:
Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Er—
satz-Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen des
Jahrganges 1882 von Nr. 1807 bis zum Schlusse der
alphabetischen Liste.
Montag, den 25. Juli:
Vorstellung der Freiwilligen, sämtlicher vorweg einzu—
stellenden Militärpflichtigen sowie der vorzumerkenden
Militärpflichtigen der Jahrgänge 1879, 1880, 1881 und
oom Jahrgange 1882 von Nr. 1bis einschließlich 911 der
alphabetischen Liste.
Dienstag, den 26. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1882 von Nr. 912 bis einschließlich Nr. 2715
der alphabetischen Liste.
Mittwoch, den 27. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1882 von Nr. 2716 bis zum Echlusse der
alphabetischen Liste sowie des Jahrganges 1883 von Nr. 1
bis einschließlich Nr. 2044 der alphapetischen Liste.
Donnerstag, den 28. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1883 von Nr. 2045 bis zum Schlusse der
alphabetischen Liste sowie der zur Aushebung vorgeschlagenen
Militärpflichtigen des Jahrganges 1884 von Losnummer
Jbis einschließlich Losnummer 480.
Freitag, den 29. Juli:
Vorstellung der zur Aushebung vorgeschlagenen Militär—
pflichtigen des Jahrganges 1884 von Losnummer 481 bis
einschließlich Losnummer 1552.
Samstag, den 30. Juli:
Vorstellung der zur Aushebung vorgeschlagenen Militär⸗
pflichtigen des Jahrganges 1884 von Losnummer 1553 bis
zum Schlusse sowie der sämtlichen zur Einstellung in Vor⸗
schlag gebrachten Militärpflichtigen, welche wegen häuslicher
Verhältnisse reklamiert worden sind. Diese Militärpflichtigen
brauchen an den 5 vorhergehenden Geschäfstagen zur Aus—
hebung nicht zu erscheinen.
Montag, den 1. August:
Vorstellung der Mannschaften in der Beilage J (die
zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften),
der Mannschaften in der Beilage II (die zur Zeit des Aus—
hebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaubten Rekruten), der
Mannschaften in der Beilage III (die zum einjährig-⸗frei—
willigen Dienste Berechtigten, welche von den Truppen—
bezw. Marineteilen abgewiesen worden sind) sowie sämtlicher
nach Beginn des Aushebungsgeschäftes im hiesigen Kreise
zugezogenen Militärpflichtigen.
Sämtliche im Kreis Saarbrücken sich aufhaltende, den
vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetz⸗
lichen Strafen, an den bezeichneten Tagen und dem ange—
zebenen Orte zu dem in den ihnen noch zugehenden Vor—⸗
adungen angegebenen Zeitpunkt (72 bezw. 81/, Uhr mor—
gens) sauber gewaschen und mit reiner Kleidung versehen, zur
Aushebung zu erscheinen; die Losungsscheine und die
Vorladungen zum Ober-Ersatzgeschäft sind
mit zur Stelle zu bringen. Wer durch Krankheit
am Erscheinen verhindert ist, hat ein diesbezügliches ärztliches
Attest einzureichen, welches durch die Polizeibehörde zu he—
alaubigen ist.
Zur Beurteilung der Reklamation ist erforderlich,
daß sämtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Er—
jzaltung der Familie gesetzlich verpflichteten Familien-Mitglieder,
soweit eine Beschränkung ihrer Erwerbs⸗,
Arbeits- bezw. Aussichtsfähigkeit behauptet wird, im Termine
zu der nämlichen Stunde wie die Militärpflichtigen
persönlich und pünktlich erscheinen, damit deren Er—
** Arbeits- bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden
ann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er⸗
scheinen gehindert, so ist dies durch Attest eines beamteten
Arztes nachzuweisen, da andernfalls derartige Reklamationen
als nicht zu beurteilen unnachsichtlich zurückgewiesen
werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämtliche Militär Reklamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies—
jährigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurückaestellt
worden sind.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschäftes wird mit Geldbuße bis zu 150 Mk
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekannt—
machung und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß
niemand für irgend eine Unterlassung im Termine Un—
wissenheit vorschützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J.Nr. 1897M bezw. vom 24. Januar
1891 M.J.-Nr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister,
den Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider,
Schuster oder Maschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer
Gestellung zum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse
über ihre Leistungen und ihre Führung vorzulegen, sofern
solche nicht bereits beim diesjährigen Musterungs-Geschäft
eingereicht worden sind.
Ferner werden die Herren Bürgermeister hierdurch er⸗
rucht, für die polizeiliche Neberwachung der zum diesiährigen