Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Vr. 3.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präͤsidenten.

Montag, den 18. Januar I904.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 2. dss. Mts. — J⸗Nr. 25319 — die Frist
für die Abhaltung der unter dem 13. Mai d. Is. (A.«B.
S. 238) bewilligten Hauskollekte zu Gunsten des von den
katholischen Pallottiner-Missionsschwestern zu Limburg a.d.
Lahn errichteten Missionshauses bis Ende Mai 1904
verlängert.
Trier, den 15. November 1903.
Der Regierungs-Präsident,
J. V.: von Hagen.

Polizei⸗Verordnung, betreffend die öffentlichen Geldsam mlungen.
Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 18560 (G.«S. S.
265) und der 88 137, 139 und 140 des Gesetzes über die
allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 18883 wird unter
Aufhebung der Polizei-Verordnung vom 12. März 1897
(Amtsblatt Seite 153) für den Umfang des Regierungs—
bezirks Trier unter Zustimmung des Bezirksausschusses nach—
stehendes verordnet:
Oeffentliche Geldsammlungen dürfen nicht ohne die
erforderliche Genehmigung der zuständigen Staatsbe—
hörde und nur unter Vorlegung von ausdrücklich zu
diesem Zwecke bestimmten Sammelbüchern, die den
grnehmigenden Erlaß in Urschrift oder beglaubigter
Abschrift vorgeheftet enthalten und vor jedesmaligem
Gebrauch in jedem einzelnen Orte mit dem Stempel
der zuständigen Ortspolizeibehörde versehen worden
sind, abgehalten werden.
Zuwiderhandlungen sowie die Nichteinhaltung oder
Ueberschreitung der bei der Erteilung der Genehmigung
gestellten Bedingungen werden, soweit nicht gesetzliche
Bestimmungen eine höhere Strafe vorsehen, mit Geld⸗
strafe bis zu 60 Mk, im Unvermögensfalle mit ent⸗
sprechender Haft bestraft.
Trier, den 10. Dezember 1903.
Der Regierungs-Präsident,
Bake.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 27. Oktober dss. IS. — J.Nr. 22759 — dem
Vorstand der Anstalt für Epileptische zu Bethel bei Bielefeld die
Erlaubnis erteilt, bei den evangelischen Bewohnern der Rhein—
provinz im Jahre 1904 eine einmalige Hauskollekte zu Gunsten
der Anstalt durch Deputierte abhalten zu lassen.
In denjenigen Kreisen und Synoden, in welchen die
kirchlichen Vertretungen die Abhaltung der Kollekte nicht
selbst übernommen haben, sind nachstehende Personen mit
der Einsammlung beauftragt:
Emil Muns aus Barmen,
Hermann Runkel aus Grumeth,
Ferdinand Schlurmann aus Ronsdorf,
Karl Schneider aus Wesel,
Karl Siebeking aus Gadderbaum,
Karl Wüster aus Lüttringhausen.
Trier, den 12. Dezember 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Durchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf
vom Hundert, für den Monat Dezember 1903.

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Namen se sind zu zahlen
der Marktorte bezw. ar 190 Kilogramm
Lieferungsverbände. Stroh
— — —
St. Johann-Saarbrücken 16801 7188585 39
Saarlouis.... 413 I 4141
Trier, den 6. Januar 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

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2

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachungen vom
29. April 1847 (Amtsblatt S. 162) und vom 4. August 1877
(Amtsblatt S. 227) bringe ich hierdurch zur öffentlichen
Kenntnis, daß die von den Herren Ministern der geistlichen,
Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten und des Innern
dem Rheinisch-Westfälischen Verein für Bildung und Beschäftig—
ung evangelischer Diakonissen mittelst Erlasses vom 9. April
1847 bewilligte jährliche Hauskollekte in den evangelischen
Gemeinden der Rheinprovinz für das Jahr 1904 in den
Synoden Saarbrücken, St. Johann und Trier durch einen
von dem Landratsamte in Düsseldorf legitimierten Kollek—
tanten, in den übrigen Gemeinden des Bezirks durch kirch—⸗
liche Organe abgehalten wird.
Trier, den 22. Dezember 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
            
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