Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Donnerstag, den 21. Juli:
Vorstellung der wegen häuslicher Verhältnisse zur Er⸗
satze Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen des
Jahrgangs 1882 und der wegen geringer körperlicher Fehler
bezw. wegen Mindermaß zur Ersaß:-Reserve Vorgeschlagenen
aus den Jahrgängen 1882 bis 1884. Ferner Vorstellung
sämtlicher bereits wegen körperlicher Fehler zur Ersatz-Reserve
vorgeschlagenen Militärpflichtigen, welche außerdem auch noch
wegen häuslicher Verhältnisse reklamiert worden sind.
Freitag, den 22. Juli:
Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Er—⸗
satze Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpfiichtigen des
Jahrganges 1882 von Nral bis einschließlich 1806 der
alphabetischen Liste.
Samstag, den 23. Juli:
Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Er—
satz: Rsserve in Vorschlag gebrachten Militaͤrpflichtigen des
Jahrganges 1882 von Nr. 1807 bis zum Schlusse der
alphabetischen Liste.

Montag, den 25. Juli:
Vorstellung der Freiwilligen, sämtlicher vorweg einzu—
stellenden Militärpflichtigen sowie der vorzumerkenden
Militärpflichtigen der Jahrgänge 1879, 1880, 1881 und
vom Jahrgange 1882 von Nr. 1 bis einschließlich 911 der
alphabetischen Liste.
Dienstag, den 26. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1882 von Nr. 912 bis einschließlich Nr. 2715
der alphabetischen Liste.
Mittwoch, den 27. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1882 von Nr. 2716 bis zum Echlusse der
alphabetischen Liste sowie des Jahrganges 1883 von Nr. 1
bis einschließlich Nr. 2044 der alphapetischen Liste.
Donnerstag, den 28. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1883 von Nr. 2045 bis zum Schlusse der
alphabetischen Liste sowie der zur Aushebung vorgeschlagenen
Militärpflichtigen des Jahrganges 1884 von Losnummer
1bis einschließlich Losnummer 480.
Freitag, den 29. Juli:
Vorstellung der zur Aushebung vorgeschlagenen Militär⸗
pflichtigen des Jahrganges 1884 von Losnummer 481 bis
einschließlich Losnummer 1552.
Samstag, den 30. Juli:
Vorstellung der zur Aushebung vorgeschlagenen Militär—
pflichtigen des Jahrganges 1884 von Losnummer 1553 bis
zum Schluffe sowie der sümtlichen zur Einstellung in Vor—
schlag gebrachten Militärpflichtigen, welche wegen häuslicher
Verhältnisse reklamiert worden sind. Diese Militärpflichtigen
brauchen an den 5 vorhergehenden Geschäfstagen zur Aus—
hebung nicht zu erscheinen.
Montag, den 1. Auzust:
Vorstellung der Mannschaften in der Beilage J (die
zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften),
der Mannschaften in der Beilage II (die zur Zeit des Aus—
hebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaubten Rekruten), der
Mannschaften in der Beilage III (die zum einjährigfrei—
willigen Dienste Berechtigten, welche von den Truppven—⸗

bezw. Marineteilen abgewiesen worden sind) sowie sämtlicher
nach Beginn des Aushebungsgeschäftes im hiesigen Kreis⸗
zugezogenen Militärpflichtigen.
Sämtliche im Kreis Saarbrücken sich aufhaltende, den
borbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetz⸗
lichen Strafen, an den bezeichneten Tagen und dem ange—
gebenen Orte zu dem in den ihnen noch zugehenden Vor—
ladungen angegebenen Zeitpunkt (72 bezw. 81/2 Uhr mor—
gens) sauber gewaschen und mit reiner Kleidung versehen, zur
Aushebung zu erscheinen; die Losungsscheine und die
Vorladungen zum Ober-Ersatzgeschäft sind
mit zur Stelle zu bringen. Wer durch Krankheit
am Erscheinen verhindert ist, hat ein diesbezügliches ärztliches
Attest einzureichen, welches durch die Polizeibthörde zu be—
glaubigen ist.
Zur Beurteilung der Neklamation ist erforderlich,
daß sämtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Er—
jaltung der Familie gesetzlich verpflichteten Familien—
Mitglieder, soweit eine Beschränkung ihrer Erwerbs⸗,
Arbeits- bezw. Aufsichtsfähigkeit behauptet wird, im Termine
zu der nämlichen Stunde wie die Militärpflichtigen
—DD
werbs-, Arbeits⸗ bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden
kann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er⸗
scheinen gehindert, so ist dies durch Attest eines beamteten
Arztes nachzuweisen, da andernfalls derartige Reklamationen
als nicht zu beurteilen unnachsichtlich zurückgewiesen
werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämtliche Militär-Reklamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies—
jaͤhrigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt
worden sind.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung wäöhrend des
Aushebungs-Geschaftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekannt—⸗
machung und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß
niemand für irgend eine Unterlassung im Termine Un—
wissenheit vorschützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J.Nr. 1897M bezw. vom 24. Januar
1891 M.J.-Nr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister
den Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider,
Schuster oder Maschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer
Gestellung zum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse
über ihre Leistungen und ihre Führung vorzulegen, sofern
solche nicht bereits beim diesjährigen Musterunas-Geschäft
eingereicht worden sind.
Ferner werden die Herren Bürgermeister hierdurch er⸗
sucht, für die polizeiliche Ueberwachung der zum diesjährigen
Ober-Ersatzgeschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem
Her⸗ und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren Wohnorten
möglichst Sorge tragen zu lassen, um etwaigen Exzessen
vorzubeugen. Auch wollen die Herren Bürgermeister am
diesjährigen Ober-Ersatzgeschäft wie bisher persönlich teil⸗
nehmen oder sich durch ihre Stellvertreter vertreten lassen.
Für Donnerstag, den 21. Juli und Samstag, den 30.
Juli ersuche ich wegen der an diesen Tagen stattfindenden
Verhandlung der Reklamationen um persoönliche Teilnahme
der Herren Landbürgermeister.
            
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