Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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beamten des die Landbürgermeisterei Bischmisheim umfassenden
Standes⸗Amts⸗Bezirks ernannt worden.
Trier, den 10. Mai 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

Im UAnschlusse an meine Bekanntmachung vom 24.
Februar d. Is. — J. A. 3796 — bringe ich hiermit zur
offentlichen Kenntnis, daß mit der weiteren Erhebung der
Kollekte bei den katholischen Bewohnern der Regierungsbe⸗
zirke Koblenz und Trier zum Besten des Erweiterungs⸗ und
Wiederherstellungsbaues der katholischen Pfarrkirche in Ulmen,
Kreis Cochem, an Stelle des an der Durchführung derselben
verhinderten katholischen Pfarrers Josef Fenger zu Ulmen
folgende Deputierte beauftragt sind:
1. Jakob Arnold aus Meiserich für den Stadtkreis
Koblenz,
Peter Franzen aus Meiserich für den Kreis Ott—
weiler, ausgenommen die Bürgermeisterei Uchtelfangen⸗
Illingen,
Michael Schmitz aus Ulmen für den Kreis Saar⸗
brücken.
Trier, den 11. Mai 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

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Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 4. d. Mts. — Nr. 9700 — dem Vorstande
des Vereins für christliche Volksbildung in der Rheinprovinz
und Westfalen auf den Antrag vom 29. April d. J. die
Erlaubnis erteilt, zu Gunsten seiner Zwecke im Jahre 1905
bei wohlhabenden evangelischen Freunden der Sache in den
größeren Städten der Rheinprovinz einmalig freiwillige Bei—
kräge einsammeln zu lassen.
Vor Beginn der Sammlung haben sich die Beauf⸗
tragten unter Vorzeigung dieser Erlaubnis oder einer behörd⸗
lich beglaubigten Abschrift derselben bei der Orispolizeibe⸗
hörde der betreffenden Stadt zu melden.
Trier, den 16. Mai 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

Im Anschlusse an meine Bekanntmachung vom 15.
Juli 1902 — J. A. 12140 — bringe ich hierdurch zur
öffentlichen Kenntnis, daß mit der Abhaltung der von dem
Herrn Ober-Präsidenten der Rheinprovinz durch Erlaß vom
13. Februar d. Is. — 2194 — zu Gunsien der Rheinischen
evangelischen Arbeiterkolonie Lühlerheim bewilligten Haus—
kollekste bei den evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz
auch für das Jahr 1904,05 der bisherigen Kollektant
Kasfack aus Schwelm beauftragt worden ist, soweit nicht
die Kreissynoden die Einsammlung durch eigene Deputierte
bewirken.
Trier, den 16. Mai 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

Der Herr Ober-Präsident hat durch Erlaß vom 9. v.
Mts. — 7746 — dem Mäßigkeitsausschuß des Charitas⸗
verbandes für Westdeutschland die Erlaubnis erteilt, zu
Bunsten seiner Zwecke auch im Jahre 1904 bei den katho—
lischen Bewohnern der Rheinprovinz eine einmalige Haus—
kollekte abhalten zu lassen.
Die Namen der mit der Einsammlung derselben beauf⸗
tragten Personen sind im Amtsblatt Nr. 21 vom 26. Mai
d. Is. veröffentlicht.
Trier, den 18. Mai 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Sprina.

Bekanntmachung,
den Lehrgang in der Hufbeschlagschmiede hierselbst betreffend.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß der nächste Leher—
zang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede hierselbst
am 5. Juli d. Is.
beginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlag—
schmieden die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
m Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der im
Besetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
dufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
Ausübung des Hufbeschlages erforderlich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
fünfjährigen erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
»der Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde—
markt Nr. 5 hierselbst, zu richten, welche über die Auf⸗
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf—
zenommen. Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungs—
behörde für Hufschmiede anberaumten, in dem Amisblatt
bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
selben selbst zu sorgen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 20. Mai 1904.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: Spring.
            
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