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den Kreis Saarbrücken. —
Nr. 22.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.
Mittwoch, den 27. Mai
1903.
a) eine aus etwa 4 Wohn- und Schlafräumen und
Küche bestehende Wohnung, nebst den für die
Hauswirtschaft erforderlichen Kammern. Keller⸗ und
Bodenräumen,
b) eine Tenne,
c) einen Stall für etwa 5 Stück Rindvieh, 2 Schweine⸗
buchten von rd. 10 qm Fläche und Federviehstall.
d) den erforderlichen Futterboden.
2. je ein einfaches Bürgerhaus für eine Familie.
a) freistehend mit Vorgarten,
b) eingebaut, im Erdgeschoß mit Laden, für die mehr
geschlossen gebauten Orte, jede dieser Hausgattungen
enthaltend: etwa 5 Wohn⸗ und Schlafstuben. Küche
und Kammern.
ein Wohnhaus für Orte in Flußtälern. Es sind
dabei gute alte Vorbilder im Sinne der Reg.-Verfügung
vom 9. Januar 1902 J. B. 13741 zu berücksichtigen.
Das Programm für letztere Gebäudegattung wird den
Architekten überlassen; gemeint sind etwas größere
freistehende Wohngebäude mit Türmchen. Erker.
Terrasse und dergleichen.
III. Von jeder der bezeichneten 4 Gebäudearten sind
zu liefern: Ansichten, Durchschnitte und Grundrisse insoweit,
als es zur Klarlegung des Aufbaues erforderlich ist.
IV. Die Entwürfe sind so zu gestalten, daß deren
Ausführung zu nachstehenden Einheilspreisen für 1 chm um—⸗
bauten Raumes zu verwirklichen ist:
ad 1. Wohnhaus 10—-14 Mark, Stallgebäude 10 Mark.—
ad 2. Zwischen 12 und 16 Mark,
ad 3. Zwischen 16 und 18 Mark.
V. Die Zeichnungen müssen den Anforderungen der Bau⸗
polizeiordnung für den Umfang des Reg.-Bez. Trier mit Aus—
nahme der Stadtgemeinden vom 4 Mai 1901 entsprechen.
VI. Die Einsendung hat bis zum 1. Oktober d. J. postfrei
an die Botenmeisterei der Regierung in Trier zu erfolgen.
Sämtliche Zeichnungen sind mit einem Kennwort zu ver—
ehen. Es ist denselben ein ebenso bezeichneter verschlossener
Umschlag beizufügen, welcher die unterschriebenen Bedingungen
und den Namen und Wohnort des Einsenders enthält.
VII. Es werden zwei Vreise von 500 und 300 Mark
ausgeworfen.
Ueber deren Verteilung hat das niedergesetzte Preis⸗
gericht endgültig zu bestimmen.
VIII. Die preisgekrönten Zeichnungen gehen in das freie
Eigentum der Regierung in Trier über und können von ihr
unter Angabe der Ürheber einzeln oder insgesamt vervielfältigt,
außerdem aber frei zum Zwecke der Bauausführungen
innerhalb des Reg.-Bez. Trier zur Verfügung gestellt werden.
Auch hat die Regierung die Befugnis, jede andere ein⸗
gelieferte Zeichnung nach freier Wahl für ie 20 Mark an—
Bei Bauernhäusern und Bürgerhäusern in kleineren
Orten ist im diesseitigen Bezirk häufig eine unzweckmäßige
Bauweise und eine den Ansprüchen des guten Geschmacks
venig genügende, das Straßenbild oft geradezu verunstaltende
Ausbildung der Fassade zu beobachten. Der Grund hierfür
dürfte nicht in letzter Linie darin zu suchen sein, daß es
denjenigen Bauunternehmern und Maurermeistern, auf welche
die Baulustigen durchweg angewiesen sind, an Gelegenheit
jehlt, ihren Geschmack zu bilden und zu lernen, wie sich eine
praktische Raumverteilung mit einem aefälligen Aeußeren
bereinigen läßt. Eine BVesserung möchte vielleicht zu er—
reichen sein, wenn für den Bau von Bauernhäusern und
lleineren Bürgerhäusern Vorbilder zugänglich gemacht würden,
die unter voller Beobachtung der Vorschriften der Bau—⸗
ordnungen gut disponierte Grundrisse und einfache, gefällig
gegliederte Fassaden aufweisen. Zur Erreichung dieses
Zweckes habe ich beschlossen, einen Wettbewerb unter den
heiliegenden Bedingungen auszuschreiben.
Indem ich auf den Inhalt der Bedingungen Bezug
nehme, weise ich ergebenst darauf hin, daß nach Nr. VI
derselben die Einreichung der Zeichnungen bis zum 1. Oktober
d. Is. zu geschehen hat.
Als Preisrichter werden fungieren:
der Regierungs-Präsident in Trier als Vorsitzender,
Regierungs⸗ u. Baurat v. Pelser-Berensberg in Trier,
Landrat Freiherr v. Troschke in Trier,
Kgl. Kreisbauinspektor Fülles in Trier,
Baugewerksmeister Mendgen in Trier.
Bei Behinderung eines der Preisrichter behalte ich
vor, einen anderen an dessen Stelle zu berufen.
Abdrücke dieses Ausschreibens nebst Anlagen können
oon dem Baubureau hiesiger Regierung gegen Einsendung
von 20 Pfg. in Briefmarken für Porto bezogen werden.
Trier, den 10. Mai 1903..
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.
Bedingungen
für einen Wettbewerb zur Beschaffung geeigneter Entwürfe für
Bauernhäuser und einfache Bürgerhäuser im Regierungsbezirk Trier.
J. Die Entwurfzeichnungen sind im Maßstabe 1: 100
uuf Blättern von rd. 35)45 cm Größe einzuliefern. Die
Ausführung hat in schwarzer (Strich-) Weise und zwar so
zu erfolgen, daß sich die Zeichnungen für die Verviel⸗
ältigung in einem Sammelwerke, sowie zur Benutzung für
darnach zu entwerfende Bauzeichnungen eignen.
II. Die Zeichnungen sollen darstellen:
Hein freistehendes Bauernhaus mit angebautem Stall
für die Gebirasgegenden. enthaltend