Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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und 3), teils sachlich so einfach und klar, daß sie einer
näheren Erläuterung nicht bedürfen (ß 11 Abs. 8,
3 19 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2, 8 20 Abs. 2
Die Nachweisung der für den hiesigen Kreis gebildeten
ändlichen Wahlbezirke, der für jeden Bezirk bestimmten
Wahllokale, sowie der ernannten Wahlvorsteher und Stell—

vertreter werde ich in der nächsten Kreisblattnummer
veröffentlichen.
Saarbrücken, den 20. Mai 19038.
Der Königliche Landrat,
von Fidler.

Terminkalender sfür den Monat Juni 1903.

328
* 35
25
2 232
5 7
— 2*7
2 38
—A

4

15.

0 20

1420.

2 20.
3 25.

25.

Beamte,
welche
zu berichten haben.

Sämtliche Herren
Bürgermeister
desgl.

desal.

J desgl.
Polizeidirektion hier und
die Herren Bürgermeister
zu Brebach und
Kleinblittersdorf
Vorstände der Bienen⸗
zuchtvereine (d d. H.
der H. Bürgermeister)
Sämtl. H. Bürgermeisten
der Landgemeinden
herren Bürgermeister
der Städte

Die H. Bürgermeister zu
Zaarbrücken, St. Johann
Malstatt-Burbach,
Brebach, Dudweiler,
Sulzbach und Völklingen
Die Herren Bürgermeister
zu Heusweiler und
Ludweiler
Polizeidirektion hier
und sämtliche Herren
Landbürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
desal.

H. Gemeinde Oberförste
zu Saarbrücken.

Die Erledigung
anordnende
Verfügung.

15. Dezember 1860,
Nr. 5625.
19. August 1884,
Nr. 3273 und
20. Febr. 1895, Nr. 941
19. Juni 1896, Nr. 6727

9. Mai 1889,
— — — —
12. April 1898,
JeNi. 17858 M.

6. Febr. 1891, Nr. 999
2. August 1893,
Nr. 9086.

22. Juli 1895, 2273 K. A
ind 13. September 1900
1873 K. A.
20. März 1897,
K. A. 1200.
27. Mai 1898,
KR. A. 2020.

23. August 1892,
Nr. 10751.

6. April 1894,
J. R. 4031.

8. September 1883,
Nr. 3320 und
21. März 1885, Rr. 1168
21. Juli 1902,
Nr. 7026.
23. Nov. 1867, Nr. 6845
27. April 1871. Nr. 3281
17. Januar 1901, Nr. 455
2. Juli 1894. Nr. 8343

Gegenstand.

Nachweisung über Baumpflanzungen an Gemeindewegen.

Nachweisung über die im Wege polizeilicher Strafverfügungen
erfolgten Bestrafungen wegen Zuwiderhandlung gegen
die Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Juli 1883.
Nachweisung verbotswidriger Einführung von Reben
und Anzeige derselben durch Steuerbeamte und Eisen—
bahnbehörden. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Nachtragsliste der als unabkömmlich zu bezeichnenden:
aä einzelstehenden Volksschullehrer, Staats- und Gemeinde—
beamten, welche militärisch ausgebildet sind oder der
Ersatz⸗Reserve angehören;
nicht einzelstehenden Volksschullehrer ꝛc, welche
militärisch ausgebildet sind oder der Ersatz-Reserve
angehören. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monats.
Verkehr mit Blindreben. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)

Antrag auf Gewährung einer Kreisbeihülfe mit Bericht über
den Stand des Vereins.

Vorlage der Kassenübersichten für den Monat Mai.

Nachweisung über im abgelaufenen Monat erteilte Erlaub—
nisse zum Betriebe von Wirtschaften und des Klein—
handels mit Branntwein (8 38 der Gewerbeordnung)
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Finreichung des Verzeichnisses der im abgelaufenen Kalender—
jahr behandelten Krankheitsfälle in öffentlichen Privat—
Hrankenanftalten.

Einreichung der Kostenrechnungen über die vierteljährlichen
Lieferungen von Hafer, Heu und Stroh für Gendar—
merie⸗Dienstpferde.
Bedarf an Druckformularen zu den auf Grund des Gesetzes
vom 23. April 1883 wegen Uebertretungen zu er—
lassenden polizeilichen Strafverfügungen.
Maßnahmen, Bestimmungen oder Einrichtungen gegen den
Alkoholmißbrauch. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Zeitungsbericht.

Bericht über den Stand der Felder zwecks Festsetzung de—
Zeitpunktes der Eröffnung der niederen Jaad.
            
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