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Nachweisung
der Markt und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat April 1903.
Saarbrücken St. Johann
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7 —
32
5 70
15 50
5 05
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7 —
16 80
16 10
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33 —
19 —
7 50
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50
1 28
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1
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Weizen, guter Sorte
mittlerer
geringer
juter
nittlerer
jeringer
zuter
mittlerer
geringer
zuter J
mittlerer
geringer
Erbsen (gelbe) zum Kochen.
Speise-⸗Bohnen (weiße) .
dinsen.....
Eß⸗Kartoffeln.....
Richt⸗Stroh. .
strumm⸗—
den.—
Rindfleisch im gedernhet
von der Keule
n vom Bauch ..
Schweinefleisch .. ..
ralbfleisch
hammelfleisch . ...
Speck ger. (hiesiger)
Eß⸗Butter ..
Fier..
Weizenmehl Nr. 1
Roggenmehl
Berstengraupen.
Berstengrütze ..
Buchweizengrütze
dafergrütze .
Hirse. . ...
Reis, Java mittlerer .
daffee, Java mittlerer roh.
„gelber gebrannter..
Speise-Salz... .. 4—
Schweine⸗Schmalz.... 41
Trier, den 6. Mai 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen—
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— 5*
310
3 90
— 18
180
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
dieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Durchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf
yom Hundert für den Monat April 1903
8
——
*
*
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2
Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.
Es sind zu zahlen
für 290 5gramm
Stroh
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85
62
1St. Johann-Saarbrücken 1*
2 Saarlouis. . 116 75
Trier, den 6. Mai 1903.
Der Regierungs-Präsident
I. V.: von Hagen.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Aus Anlaß eines Einzelfalles, in dem die Befreiung
in der Entrichtuna der Stempelsteuer zu einer Urkunde
über eine Schenkung zur Ausbildung von Lehrlingen auf
zewerblichen Fachschulen angeregt worden ist, hat sich der
Herr Finanzminister auf meine Verwendung bereit erklärt
künftig für Urkunden solcher Art sowie für Beurkundungen
von Zuwendungen, die auf dem Gebiete der Gemeinnützigkeit
und Wohltätigkeit liegende Aufgaben verfolgen, ausnahms—
weise den gnadenweisen Erlaß der Steuer an Allerhöchster
Stelle zu erbitten. Zu dem Zwecke sollen die im Rechnungs—
jahre vorgekommenen Fälle der gedachten Art gesammelt und
nach Schluß eines jeden Rechnungsjahres in Gesamtberichten
der Allerhöchsten Entscheidung unterbreitet werden.
Ich ersuche, den beteiligten Kreisen in geeigneter Weise
künftig den gnadenweisen Erlaß des Stempels für die in
Rede stehenden Urkunden in Aussicht zu stellen und den zu—
ständigen Provinzialsteuerdirektoren die im Laufe des Rechnungs—
gahres errichteten Urkunden, für die Stempelfreiheit beantragt
werden soll, bis zum 15. April jeden Jahres in Urschrift,
oder, wenn die Urschrift nicht entbehrlich ist, in Abschrift
mitzuteilen. Zum ersten Male sollen die Urkunden bis zum
15. April 1904 an die Vrovinzialsteuerdirektoren eingesende
werden.
Berlin, den 15. April 1903.
Der Minister für Handel und Gewerbe
In Vertetung: gez. Lohmann.
An sämtliche Herren Regierungs-Präsidenten.
Vorstehenden Ministerial-Erlaß veröffentliche ich hierdurch
mit dem Ersuchen an die Herren Landbürgermeister, etwaige
Anträge mir bis zum 15. Maärz jeden Jahres vorzulegen
Saarbrücken, den 14. Mai 19083.
Der Königliche Landrat.
J. VB.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor—
Bekanntmachung
Am 4. und 5. Juni 1903 findet die periodisch wiederkehrende
technische Revision der Maße und Gewichte in St. Johann statt.
Die Gewerbetreibenden werden hiervon mit dem Be—
merken in Kenntnis gesetzt, daß diejenigen, bei denen mit
dem gesetzlichen Aichungsstempel nicht versehene oder unrichtige
Maße, Gewichte oder Waagen vorgefunden werden, oder
welche sich einer anderen Verletzung der Vorschriften über
Maße und Gewichte schuldig machen, mit Geldstrafe bis zu
100 Mk. oder mit Haft bis zu 4 Wochen (8 3694 des
Reichsstraf⸗Gesetzbuches) bestraft werden.
Es liegt daher im Interesse der Gewerbetreibenden
die Maße und Gewichte, deren fortdauernde Richtigkeit
weifelhaft erscheint, zur aichamtlichen Prüfung zu bringen
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. A.:
von Uklanski, Rezierungs Assessor
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffentlichen
Arbeiten vom 17. März d. Is. ist die Königliche Eisenbahn—
Direktion zu St. Jobann-Saarbrücken mit Nornahm—