Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Wegen der Befreiung von der Wagengestellung verweise ich die Herren Bürgermeister auf meine Ver
fügung vom 12. Juli 1900 Nr. 1163.
Am Musterungsplatz wird um Gestellung eines Tisches, Stuhles und einer Peitsche ersucht; bei Regenwetter in
Scheune oder Hausflur zu etabliren. Das übrige regelt sich nach 8 5 der Pf. A. V.
Unter Hweis auf die 88 4 und 5 der Pf. A. V. vom 1. Mai 1902 (Sonderbeilage zum Regierungsamtsblatt
bom 17. September 1902) ersuche ich die Herren Bürgermeister, sofort die Aufstellung der Pferdeverzeichnisse nach dem
borgeschriebenen Muster A vorzunehmen und die erforderlichen Restimmungstäfelchen zu Muster B, zu beschaffen. Ich weise
aber noch besonders darauf hin, daß das Muster der Pferdeverzeichnisse, sowie die Bestimmungstafeln gegen das Jahr 1901
zeändert und daher neue Formulare und Bestimmungstafeln zu beschaffen sind. Die Herren Bürgermeister haben gemäß
neiner Verfügung vom 12. Juli 1901 Nr. 2969 die Gestellungszeit den einzelnen Pferdebesitzern rechtzeitig mitteilen zu
jassen und für die pünktliche und vollständige Vorführung der gestellungspflichtigen Pferde Sorge zu tragen.
Zur Aufrechterhaltung müssen in den Landgemeinden die Schutzleute bezw. Polizeidiener auf dem Musterungsplatze
hrer Gemeinde auwesend sein. Die Herren Landbürgermeister wollen die Gendarmen in meinem Namen beauftragen, sich
denso auf dem Musteruugsplatze ihres Patrouillenbezirks einzufinden, soweit dies nach der Aufein anderfolge der Musterungs—
tunden möglich ist; es genugt aber für jeden Musterungsplatz ein Gendarm. In den Städten erfolat die Beorderung der
Bendarmen durch die Oberwachtmeister.
Unter Bezugnahme auf meine Kreisblatt-Bekanntmachung vom 12. September 1901 (Kreisblatt Seite 204) ersuche
ch die Herren Buͤrgermeister, die Pferdebesitzer zu veranlassen, bei der Vorfuͤhrung der Pferde zur Masterung dem Kreis—
sierarzte oder dessen amtlichen Vertreter anzugeben, wann und von welchem Schmiede ihre Pferde zuletzt beschlagen worden
ind.Auch ersuche ich, die Zivilschmiede zu benachrichtigen, daß ihnen die Teilnahme an dem Musterungsgeschäft gestattet ist
Saarbrücken, den 7. Mai 1903. Der Königliche Landrat.
J. V.
Dr. von Brandt, Regierungs- Assessor.

Bekanntmachung.
Am 4. und 5. Juni 1903 findet die periodisch wiederkehrende
lechnische Revision der Maße und Gewichte in St. Johann statt.
Die Gewerbetreibenden werden hiervon mit dem Be—
merken in Kenntnis gesetzt, daß diejenigen, bei denen mit
dem gesetzlichen Aichungsstempel nicht versehene oder unrichtige
Maße, Gewichte oder Wangen vorgefunden werden, oder
welche sich einer anderen Verletzung der Vorschriften über
ind Gewichte schuldig machen, mit Geldstrafe bis 100 Mk.
oder mit Haft bis zu 4 Wochen (8 369a des Reichsstraf⸗
Besetzbuches) bestraft werden.
Es liegt daher im Interesse der Gewerbetreibenden,
die Maße und, Gewichte, deren fortdauernde Richtigkeit
weifelhaft erscheint, zur aichamtlichen Prüfung zu bringen.
Koönigliche Polizei-Direktion.
J. A.:
von Uklanski, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Die Herren Orksschulinspektoren, Rektoren ꝛc. ersuchen
wir hinsichtlich der Lehrerkohlenberechtigung, von jeder Ver—
inderung, die innerhalb des Etatsjahres 1908 unter den
Lehrpersonen oder in den Schuleinrichtungen eintritt, als
dold der Königl. Bergwerksdirektion hierselbst Mitteilung
direkt zukommen zu lassen.
St. Johann, den 5. Mai 1903.
Koönigl. Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius

Saarbrücken, den 11. Mai 1903.
der Könialiche Landrat. von Fidler

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