Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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zeit, 7) —, 8) Grundgehalt 1000 Mk. und Mietsent⸗
schadigung 180 Mtk. und Kleidergeld 80 Mk., 9) ja, von 8 zu
3 Jahren um 50 Mk., bis zum Höchstgehalt von 1350 Mk.,
10) die Stelle ist pensionsberechtigt, bei der Pensionierung
kommt die Militärdienstzeit in Anrechnung.
2. 2) —, Britten (ttr. Merzig, Regierungsbezirk
Trier), Bürgermeisteramt Mettlach, 8) Gemeindeförster, M
befähigte und berechtigte Bewerber wollen die vorgeschriebenen
Papiere innerhalb 5 Wochen an das Bürgermeisteramt
Mettlach (Saar) einsenden, die Bewerbungen von Forstversor⸗
Jungsberechtgten und Reservejägern der Klasse A finden
dur insoweit Berücksichtigung, als ihnen die Erklärung bei—
liegt, daß Bewerber gemäß 8 80 der Bestimmungen vom
l. Oktober 1897 durch die Anstellung auf der Gemeinde—
försterstelle ihre Versorgungsansprüche als erledigt betrachten,
5) —6) —, 7) —, 8) das pensionsberechtigte Anfangs⸗
Jehalt beirägt 1860 Mkupro Jahr, in dieser Summe find
thalten; Wohnungszuschuß 200 Mk. Wert des Brenn—⸗
Jolzes 150 Mk., 9) steigt nach 3 Jahren um 100 Mk. und
weiter alle 8 Jahre um 100 Mk. bis zum Höchstbetrage
bon 2150 Mk.
3. 2) 1. Juni 1908, Cöln, Königl. Polizeipräsidium,
3) Polizeibote, 4) Bewerber muß von tadelloser Führung,
lese- und schreibfähig, durchaus gesund, nüchtern und ge—
wandt, sowie von Profession Buchbinder sein, 5) 6 Monate,
während welcher der Wohnungsgeldzuschuß nicht gewährt
wird, 6) bei erwiesener Qualifikation nach Ablauf der Probe
auf 3 monatige Kundigung, 7) —, 8). 900 Mk. Gehalt
und 180 Mk. Wohnungsgeldzuschuß, 9) ja, bis zum Höchst⸗
gehalt von 1500 Mk.
4. 2) sofort, Neunkirchen (Reg.Bez. Trier), Bürger⸗
meisteramt, 83) 2 Polizeidiener, 4) Größe mindestens 1m
70 em, Zuverlässigkeit, Nüchternheit, Gewandtheit in der
Anfertigung kleinerer Berichte und Erfahrung im Polizei—
dienst dbezw. Befähigung, sich dieselbe in der Probedienstzeit
mzueignen, 5) 6 Monate, 6) auf 6 monatige Kündigung.
7) -78) je 1200Mk. Anfangsgehalt, steigend nach 5,
hezw. 16, bezw. 15 Dienstjahren um je 75 Mk. bis
1425 Mk., und Wohnungsgeldzuschuß füür Verheiratete
150 Mk., für Unverheiratete 75 Mk. ferner jährlich
105 Mk. Kleiderbeihilfe, alle 8 Jahre 45 Mk. für einen
Dienstmantel; Helm, Säbel, Koppel und Achselstücke werden
don der Gemeinde leihweise zur Verfügung gestellt, 9) —,
10) die Stellen sind pensionsberechtigt, die Beiträge zahlt
die Gemeinde, bei der Pensionierung kommt die Militär—
dienstzeit in Anrechnung.
5. 3) sofort, Saarbrücken, Kreisausschuß, 8) Wege⸗
wärter für die Kreisstraße Saarbrücken-Wehrden, 4)
Besorgung der Wegeunterhaltungsarbeiten auf, der zu
3 genannlen Strecke, 5) —, 6) zunächst auf 4 Jahre mit
undigungsfrist von 2 Wochen, 7) —, 8) 60 bis 85 Mk.
nonatlich, 9) —, 10) die Stelle ist nicht pensionsberechtigt
6. 2) sofort, Saarbrücken, Kreisausschuß, 8) Wegewärter
 für die Kreisstraße Völklingen-Lauterbach, 4) bis
10) wie bei lid. Nr. 5.
7. 2) sofort, Saarbrücken, Kreisausschuß, 8) Wege⸗
wärter für die Ktreisstraße Völklingen⸗Heusweiler, 4) bis
10) wie bei Ifd. Nr. 5.
8. 2) sofort, Saarbrücken, Kreisausschuß, Wege—
wärter für die Kreisstraße Brebach-Saargemünd, 4) bis
10 wie bei Ifd. Nr. 5

Ion Fes * nd

Anmerkung. Zu lfd. Nr. 9 der Vakanzenliste vom
4. März 19083, Seite 178, Ifd. Nr. 4, Trier, Oberbürger—
meisteramt, Buchhalter: die Stelle ist inzwischen durch
einen Militäranwärter besetzt worden. — Zuslfd. Ar. 14
der Vokanzenliste vom 8. April 1903, Seite 273, Ifd.
Nr. 10, Münstermaifeld, Bürgermeisteramt, 2. Bürger—
meistereisekretär: bei der Pensionierung kommt die Militär—
dienstzeit in Anrechnung.

Saarbrücken, den 27. April 1903.
Der Königliche Landrat, von Fidler.

.
7 —438 6 9
Hefenmncher Anzeiger.
9
Bekanntmachung.
Die de Wendel'sche Koksofen⸗Anlage zu Hirschbach, Ge⸗
meinde Sulzbach, beabsichtigt ihre, Flur 9 Parzelle 250,73 gelegene,
stohlenwaäsche durch eine Neuanlage zu ersetzen und die mit
derselben in Verbindung stehenden Klärsümpfe für Schlammkohlen
zu vergrößern, ferner die vorhandenen Kohlen⸗Trockensümpfe
um 8 Stück zu vermehren und zwischen denselben eine Schleuder⸗
mühlen⸗Anulage einzubauen.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17 der
Bewerbeordnung und der Artikel 14 ff. der Ministerial-Anweisung vom
)J. August 1899 zur allgemeinen Kenntnis gebracht, mit der Aufforderung,
daß eiwaige Einwendungen, welche nicht auf, privatrechtlichen Titeln
beruhen, binnen 14 Tagen bei mir schriftlich, in zwei Exemplaren, oder
zu Proiokoll anzubringen sind, sowie unter der Verwarung, daß nach
dieser Frist, welche ihren Anfang mit Ablauf des Tages nimmt, an
welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des Saarbrücker
streisblattes ausgegeben wird, Einwendungen nicht mehr angebracht
werden können. Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis dahin
während der Dienststunden auf dem hiesigen Bürgermeisteramt zur
Einsicht offen.
Gleichzeitig wird der Termin zur mündlichen Erörterung der
rechtzeitig erhobenen Einwendungen auf
Donnerstag. den 14. Mai d. Is. vormittags 10 Uhr
in meinem Amtslokale anberaumt mit dem Eröffnen, daß im Falle
des Ausbleibens des Unternehmers oder des Widersprechenden gleich—
wohl mit der Erörterung der Einwendungen wird vorgegangen werden
Sulabach, den 23. April 1903.
Der Bürgermeister,
12 Woyti.
Den Herren Bürgermeistern und Dets-Vorstehern
zur gess. Beachtung:
—D Jormulare und Wucher 0ö
für die
Nakrungsmittel-Konktrolle in den Gemeinden

fsind vorrätig bei
Gebr. Hofer. Buchdruckerei Saarbrücken.

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