Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

die Landwirte, welche bei Rentengutsgründungen als
Bezirksbeiräte der General-Kommission fungieren;
die Superintendenten, Erapriester, Dechanten und
indere Geistliche;
die Leiter und die wissenschaftlichen Lehrer — ein—
cchließlich der wissenschaftlichen Hülfslehrer — der nicht
taatlichen höheren Lehranstalten;
die Direktoren und die Oberlehrer an den höheren
Mädchenschulen;
Rfür die unter 5genannten Beamten:
die Schiedsmänner bei Abwehr und Unterdrückung
jon Viehseuchen;
die Vorsteher und die ordentlichen Lehrer der Provinzial⸗
Taubstummen-Anstalten;
1) für die unter 6genannten Beamten:
die Bürgermeister in Städten von 10000 und weniger
Finwohnern sowie die Landbürgermeister;
lin einz lnen, durch besondere Umstände begründeten
Fällen können mit Zustimmung der Minister der
Finanzen und des Innern die Sätze für die unter 5
zenannten Beamten gewährt werden);
die Zeichenlehrer, die sonstigen technischen Lehrer, die
klementarlehrer und die Volksschullehrer an den nicht
staatlichen höheren Lehranstalten, die Rektoren an den
zffentlichen Volksschulen;

o) für die unter 7Tgenannten Beamten:
die Hauptlehrer und die anderen Lehrer und di—
Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen.
Berlin, den 26. Februar 19038.
Der Finanzminister. Der Kriegsminister
J. V.: gez. Dombois. gez. v Goßler.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
gez. Budde.
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten
J. V.: gez. Wever.
Der Minister für Landwirtschaft ꝛc.
J. V.: gez. Sterneberg.
Der Minister des Innern.
J. A.: gez. v. Kitzing.
Der Minister für Handel und Gewerbe
J. B: gez. Lohmann.
An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Trier.
Vorstehender Erlaß wird hiermit veröffentlicht.
Saarbrücken, den 80. März 1903.
Der Königliche Landrat,
von Fidler.

Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat März 1903 Jagadscheine:

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Stand

Taq/ Mi

403
404
105
406
407

6. 3. Bungartz Königlicher Förster
8., Kiessel 8. Banquier
14. „Zeiffert Rittmeister 14. Ul.Rgt.
13. , lvon Jeinsen Rittmeister 14. Ul.Rgt.
27., 1Eschner Landrichter
Saardorücken, den 4. April 19038.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Nachdem der Blässschenausschlag bei den Zuchtstieren
der Gemeinde Quierschied abgeheilt ist, werden die ange—
ordneten Vorsichtsmaßregeln nunmehr aufgehoben.
Heusweiler, den 9. April 1903.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
C1008

Saarbrücken, den 20. April 1903.
Der Königliche Landrat. von Fidler.

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Jandocheine

Jaadscheine

Bildstock
St. Johann
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Saarbrücken
Forbach —
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Saarbrücken — — 1125—1—
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

17

1
Saarbrücken

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