L
81.
In den zur Vereinigung größerer Menschenmengen be—
stimmten Räumen, als Theater und Konzertlokalen, Zirkus,
Tanzlokalen ꝛc. darf eine größere Anzahl von Besuchern
nicht zugelassen werden, als nach Maßgabe des Raumes
und der Breite der Treppen und Ausgangstüren von der
Baupolizeibehörde festgesetzt worden sind.
82.
Verantwortlich für die Beachtung dieser Bestimmung ist
derjenige, welcher die Vereinigung der Menschenmenge
veranlaßt hat, im Falle ein Verein in Frage kommt der
Vorsitzende des Vorstandes bezw. derzeitige Leiter des Vereins.
83.
Wer der Bestimmung im 8 J entgegenhandelt, verfällt
in eine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder im Unwvermögensfalle
in eine Haftstrafe bis zu 8 Tagen.
Saarbrücken, den 4. Februar 1899.
Der Bürgermeister,
Feldmann.
Genehmigt auf Grund des 8 144 Absatz J des Gesetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883.
J. 3439.
Trier, den 18. Februar 1899.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Banke
Vorstehende Polizei-Verordnung wird hiermit wiederholt
zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Saarbrücken, den 12. März 1903.
Königliche Polizei-Direktion,
von Fidler.
Die Polizei-Verwaltungen ersuche ich, sofort sestzustellen,
ob und in welchem Umfange die Handschuhnäherei in ihrem
Kreise betrieben wird, und mir zum 25. d. Mts. das Er—
gebnis in Gestalt einer Nachweisung anzuzeigen. die folgende
Angaben enthalten muß:
l. Laufende Nammer;
2. Ort, in dem die Handschuhnäherei betrieben wird;
3. 3aVsder NRäherinnen;
4. Art der gefertigten Handschuhe;
5. Umfang der Handschuhnäherei;
3. Wochenverdiemst der Naͤherinnen im Durchschnitt;
Zahl der Nahtfaktoren (Ausgeber) unter Namhaftmachung
der größeren Zahl;
3. Namen derselben;
9. Fabrikanten, für die genäht wird, Namen:
10. Woynort derselben;
11. Wie erfolgt die Ausbildung der Näherinnen?
Welche Maßnahmen werden zur besseren Aus—
—bildung der Näherinnen vorageschlagen?
13. Bemerkungen.
Saarbrücken, den 18. März 1903.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Ir. von Brandt., Regierunas-⸗Assessor
Die Herren Landbürgermeister des Kreises mache ich
auf den in Nr. 9 des Amisblattes vom 26. Februar 1908
Seite 483) zum Abdruck gebrachten Ministerial-Erlaß vom
31. Januar 1903, betreffend Entscheidung der Streitigkeiten
wegen der Heranziehung zu den Kosten der Handwerks—
kammern hierdurch aufmerksam.
Im Uebrigen finden auf die Umlegung der Handwerks—
kammerbeiträge, sowohl auf die Gemeinden, als aͤuch inner—
halb dieser auf die einzelnen Handwerksbetriebe die Be—
timmungen des Gesetzes vom 18. Juni 1840 (G.⸗S. S. 140)
keine Anwendung. Die Gemeinden setzen am zweckmäßigsten
bei der Umlegung der Kammerbeiträge eine Zahlungsfrist
und gehen nach deren fruchtlosem Ablauf auf dem für die
Gemeiadeabgaben vorgeschriebenen Wege mit der Einziehung
vor.
Saarbrücken, den 9. März 1903.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungsasfsessor.
Bekanntmachung.
Nachdem die Pflasterarbeiten in der Blumenstraße —
Teilstrecke von Dudweilerstraße bis Gartenstraße — zu
St. Johann a. d. Saar beendet sind, wird die Sperrung
der genannten Straße aufgehoben.
Saarbrücken, den 10. März 1903.
Konigliche Polizei⸗Direktion.
J. A.:
von Uklanski, Regierungs-Assessor
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
In Verfolg der Verfügung vom 29. Januar 1902,
II 956, bestimmen wir hiermit, daß von Ostern d. Is. ab
in sämtlichen Volksschulen des Aufsichtskreises die im Verlag
von A. s onnenburg in Trier erschienenen neuen Zeugnishefte
in Gebrauch genommen werden. Wo größere Vorräte der
alten Hefte vorhanden sind, können diese noch benutzt werden.
Saarbrücken, den 6. März 1903.
Königl. Kreisschulinspektion J. u II.
Ewald. Mylius.
Als ärztliche Sachverständige, welche bei den Ver—
handlungen des für den Saarbrücker Knappschafts-Verein
bestehenden Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung zugezogen
werden sollten, sind in der Sitzung des Schiedsgerichts vom
6. Februar d. Is. gewählt worden:
1. Dr. Jüngst, Saarbrücken,
2. Dr. Maurer, Malstatt-Burbach,
3. Dr. Lindemann, Saarbrücken,
4. Dr. Schoenemann, St. Johann,
5. Dr. Brosius, Saarbrücken,
6. Dr. Schubert, Saarbrücken.
Saarbrücken, den 12. Februar 1903.
Saarbrücker Knappschaftsverein.
Schiedsgericht für Arbeiterversicherung
Der Vorsitzende.