Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Die Herren Bürgermeister ersuche ich um Mittheilung
his zum 1. März d. Is., ob in ihren Bürgermeistereien land⸗
virthschaftliche Privatschulen (landwirthschaftliches Technikum,
Lehrinstitut für landwirthschaftliches Rechnungswesen, staat⸗
sich konzensionirte Lehranstalt für landwirthschaftliche Buch⸗
jührung und dgl.) vorhanden sind. Zutreffendenfalls ist
anzugeben:
J'ob die Genehmigung zur Errichtung der bestehenden
jandwirthschaftlichen Privatschulen nachgesucht und er—⸗
theilt worden ist,
Ramen, Alter und Ausbildung der Leiter und Lehrer
dieser Schulen,
) die Anzahl und das Alter der Schüler,
H die Höhe des Schulgeldes,
ob der Unterricht nach einem bestimmten Lehrplan
ertheilt wird; zutreffendenfalls ersuche ich, ein Exemblar
des Lehrplanes einzureichen.
Zu b ersuche ich ferner, festzustellen, ob die Lriter und
Fachlehrer das Examen für das Lehramt der Landwirthschaft
ibgelegt haben.
Saarbrücken, den 19. Februar 1908.
Der Königliche Landrat,
von Fidler.

das am 1. April d. Is. in Kraft tretende Reichsgesetz
betr. die Schlachtvieh und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900,
die Ausführungsbestimmungen des Bundesraths dazu vom
30. Mai 1908 und das Preußische Ausführungsgesetz vom
28. Juni 1902 abgedruckt. Im Anschluß daran hat sodann
der Herr Regierungs-Präsident in der Sonderbeilage zu
Nr. des Regierungsamtsblattes vom 1. Januar d. Is.
eine Bekanntmachung über die Ausbildung und Prüfung
der Fleischbeschauer und Trichinenschauer vom 80. Dezember
v. Is, verösfentlicht.
Auf diese Verdffentlichungen weise ich hierdurch mit
dem Bemerken hin, daß die bisherigen Fleischbeschau- und
Trichinenschaubezirke voraussichtlich beibehalten bleiben; hinzu
ommt jedoch die in St. Johann a. d. Saar einzurichtende
Untersuchungsstelle für ausländisches Fleisch. Für diese
Antersuchungsstelle ist die Anstellung einer größeren Anzahl
Trichinenschauer erforderlich. Ob noch weitere Fleischbeschauer
oder Trichinenschauer im Kreise angestellt werden, ist 3. Zt.
noch nicht entschieden.
Die Burgermeister des Kreises werden denjenigen
Personen, welche sich behufs späterer Anstellung als Fleisch—
beschauer oder Trichinenschauer ausbilden lafsen wollen, an
der Hand der oben erwähnten Veröffentlichungen etwo
Jewünschte Aufklärungen geben.
Saarbrücken, den 20. Februar 1903.
Der Königliche Landrat,
von Fidler.

Bekanntmachung.
In Gemäßheit der 88 139d und 18390 der, Reichs—
hewerbe: Ordnung werden für das Jahr 1903 die folgenden
Taçe, an welchen die Bestimmungen über die gesetzliche
Mindestruhezeit und Mittagspause bezw. über den Laden—
chluß für vffene Verkaufsstellen keine Anwendung finden,
sür die den Polizeibezirk umfassenden Städte Saarbrücken⸗
St. Johann und Malstatt-Burbach festgesetzt.
JsAusnahme-Tage betreffend die Mindestruhezeit
und Mittagspause:
1. Der Samstag vor Fastnacht.
2. Der Fastnachtmontag.
3. Der Donnerstag und Samstag vor Ostern.
b. Der Samstag vor dem Weißen Sonntaa.
5. Der Freitag vor Pfingsten.
3. Die ersten Samstage in den Monaten Januar,
Februar, März, Ottober, November und Dezember.
/. Die letzten 10 Tage vor Weihnachten.
b) Ausnahme⸗Tage betreffend den Ladenschluß
für offene Verkaufsstellen:
b. Jeder erste Samstag im Mopat.
2. Der Tag vor Kaisersgeburtstag.
3. Der Samstag vor Fasinacht.
4. Der Fastnachtmontag und -Dienstag
5. Der Samstag vor Palmsonntag.
3. Der Mittwoch, Donnerstag und Samstag vor
Ostern.
7. Der Samstag vor dem Weißen Sonntag.
8. Der Tag vor Christi Himmelfahrt.
9. Der Freitag und Samstag vor Pfingsten.
10. Die letzten zehn Werktage vor Weihnachten.
11. Der Sylvestertag.
Saarbrücken, den 16. Februar 1903.
Königliche Polizei⸗Direktion.
In der Sonder-Beilage zu Nr. 50 des Amisblattes
der Könialichen Regierung zu Trier vom Jahre 1902 sind
Vedaktinn des nicht-mtsichen Theisz Druck und Nersaae unn Gehrüder Ho2fer in Sagarhrücken

Saarbrücken, den 83, Februar 1903.
Der Königliche Landrat, von Fidler.

3
DeffenKer RAnzeiger.
Belennt
elenatmachung.
Der Ziegeleibesitzer Herr Albert Lietzmaun in St. Johann
zeabsichtigt im Anschluß an seine auf der Parzelle Flur 29 Nr. 294/54
n Malstatt-Burbach bestehende Ziegelei eine Dachvappenfabrit
und eine Anlage zur Gewinnung von Benzol zu errichten
Dieses Unternehmen wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur
hbinnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder
zu Protokoll anzubringen.
Nach Ablauf dieser Frist, welche ihren Anfang nach dem Ablau
desjenigen Tages nimmt, an welchem die diese Bekanntmachung ent
haltende Nummer des Regierungsamtsblattes zu Trier ausgegeben witd
önnen Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zeichnungen und Beschreibungen des Projekts liegen bis zum
Ablauf der Beschwerdefrist auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 1, zun
kinsicht offen.
Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitia erbobenen Ein⸗
wendungen wird hiermit Termin auf
Freitag, den 13. März d. Is., Vormittags 10 Uhr,
in meinem Ämtslokale anberaumt mit dem Hinzufügen, daß im Falle
des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden gleich—
wohl mit der Erörterung der Einwendungen wird vorgegangen werden
Malstatt⸗Burbach, den 16. Februar 1903.
Der Bürgermeister.

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