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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die nächste Prüfung der die Berechtigung zum einjährig
jreiwilligen Militärdienft nachsuchenden jungen Leute findet
am 15. Märzek. Is., nachmittacs von 210 Uhr ab und an
den beiden soigenden Tagen im Sitzungssaale der Königlichen
Regierung hier statt.
Bei der Meldung zu dieser Prufung, welche nach 8 91
giffer 2der Wehrordnung vom 22. November 1888 schriftlich
dei der unterzeichneten Kommission zum 1. Februar k. Is.
erfolgen muß, find die Vorschriften des 8 89 Ziffer 4 und 5
der Wehrordnung zu beachten.
Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß
dem Gesuche ein selbstgeschriebener Lebenslauf beizufügen und
mnzugeben ist, in welchen zwei fremden Sprachen der sich
Meldende geprüft zu werden wünscht.
Trier, den 14. Dezember 1903.
Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige.
Der Vorsitzende,
von Meer, Regierungs-Rat.
Im Anschluß an die Verfügung Königl. Regierung
vom 16. Dezember 1902 (1114472) bezw. unsere Kreisblatt
Verfügung vom 24. Dezember 1902,. betr. Portozählmarken,
ersuchen wir die Herren Ortsschulinspekoren, Rektoren ⁊c.
ergebenst, bis spätestens zum 6. Januar Jk. Is den Rechen⸗
schaftsbericht nebst den übriggebliebenen Zählmarken uns
einzusenden.
St. Ishann, den 21. Dezember 1903.
Königliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.
Bekanntmachung.
Zu Unterrichtszwecken, z. B. beim Entwerfen von
Zeichnungen auf Wandtafeln, werden zuw ilen farbige Kreiden
berwendet. Neuere Untersuchungen haben ergeben, daß der⸗
artige Kreiden sehr oft einen der menschlichen Gesundheit
schädlichen Arsen- und Bleigehalt haben. Auf Grund der
Verfügung der Königlichen Reglerung vom 80. November
d. Is, II 14088, ersuchen wir andurch die Herren Orts⸗
schulinspektoren. Rektoren ꝛc. dem Gebrauche genannter
gesundheitsschädlichen Farbkreiden entichieden entgegenzutreten.
Saarbrücken, den 19. Dezember 1903.
Königliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.
Bekanntmachung.
In dem Gehöft des Ackerers Jakob Klein zu Ueber⸗
hofen ist die Schweineseuche amtlich festgestellt worden und
st über fragliches Gehöft die Stallsperre verhängt worden.
Tiere, welche für die Seuche empfänglich sind, dürfen
in das gesperrte Gehöft nicht eingeführt werden.
Riegelsberg, den 19. Dezember 19083.
Der Bürgermeister.
Speicher.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöfte des Bergmanns
Heinrich Meyer zu Klarenthal ist erloschen. Die an⸗
Jeordneten Schutzmaßregeln sind infolgedessen aufgehoben
worden.
Gersweiler, den 17. Dezember 1908.
Der Bürgermeister,
A. Müller.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Grubenwächters Peter
Knoblauch zu Klarenihal ist die Schweineseuche amtlich
festgestellt und deshalb über das betr. Gehöft (Haus Nr. 81)
die Sperre verhängt worden.
Gersweiler, den 17. Dezember 1903.
Der Bürgermeister,
A. Müller.
Saarbrücken, den 28. Dezember 1903
Der Königliche Landrat Bötticher.
Oefientlicher Anzeiger.
Großer Nutzen für
G dbesi
roßgrundbesitzer.
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Ein durchaus branchekundiger Fachmann, im feldmäßigen Gemüse⸗
bau erfahren und mit den Absatzverhältnissen der Gemüse vertraut,
dem die weitverzweigtesten Verbindungen für rentabeln Absatz in ganz
Deutschland und darüber hinaus zur Seite stehen (beispw. brachte derelbe
in den letzten Jahren allein je ca. 1000 - 1200 Doppelwaggons
Weißkraut (Kappus) zu guten Preisen unter), — sucht Verbindung mit
inigen größeren Landwirten der südwestlichen Rheinprovinz,
die geneigt sind, feldmäßigen Gemüsebau in größerem Maßstabe —
edoch nur Kulturen sehr einfacher Art — etwa anstatt des Zucker—
übenanbaues einzuführen, um eventl. mit solchen das Geschäft auf
einer näher zu vereinbarenden Grundlage gemeinsam zu machen. Er—
orderlich ist bester tiefgründiger Boden, jemehr Lagergetreide sich
sich darauf zu bilden pflegt, desto geeigneter für die Zwecke, außerdem
ist die Nähe einer Eisenbahnstation erwünscht. Bemerkt wird noch,
daß das Unternehmen an anderen Stellen schon seit laäͤngeren Jahren
mit sehr gutem, nachweislichem Erfolge besteht und beste Referenzen
von Großproduzenten zur Verfügung siehen. Näheres brieflich.
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