Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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den Kreis Saarbrücken. —

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 33.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Montag, den 28. Dezember

1903.

Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
dieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Durchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf
vom Hundert., für den Monat November 1903.

Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über
die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (G.«S. S. 265)
und der 88 137, 139 und 140 des Gesetzes über die all⸗
zemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195)
wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Um⸗
tang des Regierungsbezirks Trier nachstehendes verordnet:
Der 8 86 der Polizeiverordnung vom 31. Oktober 1889,
betreffend die bauliche Anlage und die innere Einrichtung
on Theatern, Zirkusgebäuden und öffentlichen Versammlungsräumen
 (Amtsblatt S. 290), wird aufgehoben und durch
solgende Vorschriften ersetzt:
886.
Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung
önnen, soweit sie im Vorstehenden ausdrücklich vorgesehen
sfind, von den Ortspolizeibehörden gestattet werden.
Zur Erteilung von Dispensen ist der Regierungspräsident
überall und zwar auch in dem Falle des 8 40 zuständig.
Trier, den 3. November 1903.
Der Regierungs-Präsident.
Bake.

8
*
*
—
8
*

Es sfind zu zahlen
ẽnr 100 Kilogramm
V Stroh
— — —
St. Ie Sanhencen 17 38 — 8 T
Saarlouis...1I14 655 6714141
Trier, den 4. Dezember 1903.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Spring.

l
2

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Seit dem Jahre 1888 sind wiederholt Fälle zur Kennt⸗
nis der Behörden gelangt, in welchen durch den Gebrauch
von Lysol Schädigungen und Unglücksfälle vorgekommen
sind. Außer den auf Verwechselung und unvorsichtiger Auf⸗
hewahrung des Lysols beruhenden Vergiftungen sind seit
dem genannten Jahre 2 Morde, 11 Selbstmorde und 8
Selbstmordversuche durch Lysol herbeigeführt.
Mit Rücksicht hierauf mache ich die Bevölkerung auf
die mit dem Gebrauche von Lusol verknüpften Gefahren
nufmerksam.
Saarbrücken, den 18. Dezember 1903.
Der Königliche Landrat,
Bötticher.

Bekannimachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüufungsstelle für Hufschmiede (Amtsblatt⸗
bekanntmachung vom 11. April 1885 S. 120) ist eine Prüfung
auf den 29. Februar k. Is.
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.«S. S. 305) erforderliche
Prüfungszeugnis zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prufung bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen
Departementstierarzte Dr. Steinbach hier, unter Ein⸗
reichung des Geburtsscheines, etwaiger Zeuonisse über
die erlangte gewerbliche Ausbildung, sowie unter
Kinsendung der Prüfungsgebühr von zehn Mark sich
zur Prüfung zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und des Ortes der Prüfung durch den Vor⸗
sitzenden der Prüfungsbehörde.
Trier, den 9. Dezember 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
daß der Bauunternehmer Johann Melchior Schneider zu
Völklingen gemäß 8 524 des Krankenversicherungsgesetzes
oerpflichtet worden ist, fortan nur den auf ihn selbst als
Arbeitgeber entfallenden Teil der Beiträge zur Ortskranken⸗
asse für die von ihm beschäftigten versicherungspflichtigen
Personen dieser Kasse einzuzahlen.
Saarbrücken, den 22. Dezember 1903.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
Dr. von Brandt, Regierungs-⸗Assessor.
            
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