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Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken. —
19038.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
—
Vr. 49. Montag, den 80. November
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Die am 19. Januar 1903 angeordnete Sperrung der
im Banne der Stadt Malstatt-Burbach gelegenen Teilstrecke
des Feldweges nördlich der Bahnlinie St. Johann⸗-Saar⸗
zrücken-⸗Trier von der nördlichen Ausmündung des Lützel—
zachtunnels bis zum Sittersweg wird nach Beendigung des
Lokomotivschuppen-Neubaus hiermit wieder aufgehoben.
Saarbrücken, den 23. November 1903.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
ovon Uklanski, Regierungs-Assessor.
Die auf Anregung und mit Unterstützung des Herrn
Ministers für Handel und Gewerbe in der Stadt Cöln ein—
gerichteten Meisterkurse für das Schneider⸗, Schuhmacher-,
Tischler · und Schlossergewerbe werden am 11. Januar 1804
vieder beginnen.
Die Dauer der Kurse ist bei dem Schneider⸗ und
Schuhmachergewerbe auf je 6 Wochen, bei dem Tischler⸗
und Schlossergewerbe auf je 8 Wochen bemessen.
Anmeldungen zu den Kursen nimmt der Leiter der—
selben, Direktor der gewerblichen Fachschulen Romberg zu
Föln, bis zum 10. Dezember d. Is. entgegen.
Trier, den 17. November 1903.
Der Regierungs-Präsident.
gez. Bake.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Unternehmers Sender
zu St. Johann, Scheidterfußpfad Nr. 20 ist die Rotlauf—
euche amtlich festgestellt worden. Ueber das Gehöft ist die
Sperre verhängt worden.
Saarbrücken, den 21. November 1903.
Königliche Polizei-Direktion.
J. B.
von Uklanski, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Der Herr Minister der geistlichen Unterrichts⸗ und
Medizinal-Angelegenheiten hat auf Grund des 8 1 zum
Schuße des Genfer Neutralitätszeichens vom 22. März
1902 (Reichsgesetzbl. S. 125) und der Bekanntmachung des
Herrn Reichskanzlers, betreffend die Grundsätze für die
Erteilung der Erlaubnis zum Gebrauche des Roten Kreuzes
vom 7. Mai 1903 (Reichsgesetzbl. S. 215) der Genossenschaft
freiwilliger Krankenpfleger und deren Bezirksverbänden die
Erlaubnis zum Gebrauche des Roten Kreuzes mit der Maß—
gabe erteilt, daß die Mitglieder das Rote Kreuz zu ihren
bersönlichen Zwecken nicht gebrauchen dürfen.
Saarbrücken, den 26. November 1903.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor.
Zusammenstellung
der von den landwirtschaftlichen Vertrauensmännern des Kreises
Saarbrücken über den Saatenstand um die Mitte des Monats
November 1903 abgegebenen Begutachtungsziffern
Note 1 sehr gut, 2 — gut, 3 mittel, 45* gering, 5 sehr gering.)
Runderlaß der Herren Minister für Vandwirtschaft prie des Innern
1 BG4/ M. f. 8.
vom 16. November 1901 —
— —“ —
Durchschmitts⸗ Anzahl der von gegenwärtig
noten für den romtlich tätigen elf Vertrauens
woeo. orn abgegebenen Noten
Staat —
Fruchtarten
23*
außerden
Vinterweizen ..2,6
Zommerweizen. —
Vinterspelz. ... 2,2
vinterroggen .. 2
zommerroggen..
Sommergersten.
dusteine33
dartoffeln ....
dlee........ 24
duzerne...... 2,7
Wiesen.. ... —
1:2—3
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande von Leiner zu Malstatt⸗
Burbach, Bergstraße Nr. 61 ist die Schweineseuche festgestellt.
Die Gehöft- und Stallsperre ist verhängt.
Saarbrücken, den 20. November 1903.
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. V.:
von Uklanski, Regierungs-⸗Assessor.
2,4 —
1—
Königliches statistisches Bureau.
Blenck.
1:2-3
1: 2 —23