3
—
—A
F
—538
3 8
241 25.
251286.
Beamte,
welche
zu berichten haben.
Die Erledigung
anordnende
Berfügung.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
desgl.
17. März 1897,
Nr 2981.
23. Nov. 1867, Nr. 6845,
27. April 1871, Nr. 3231
u. 17. Jan. 1901, Nr. 455
24. April 1894,
K. A. 847 und
16. Febr. 1897, K. A. 438.
27. Juli 1886,
—
26
25.
desgl.
2781.
Polizeidirektion hier
ind sämtliche Herren
Landbürgermeister.
Bekanntmachung.
Die über das Gehöft des Depescheaboten Geib zu
Malstatt-⸗Burbach, Franzstraße Nr. 6 wegen Ansteckungs⸗
verdacht der Rotlauffeuche verhänate Sperre ist aufgehoben
worden.
Saarbrücken, den 17. November 1903.
Königliche Polizei-Direktion.
J. V.:
von Uklanski, Regierungs-⸗Assessor.
Der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten hat durch Erlaß vom 7. Oktober 1903 bezügl. der
Denaturierung von Fett und Untersuchung zubereiteten
Fleisches Nachstehendes bekannt gegeben:
JL. Da die in 8 29 Absatz 1 der Ausführungsbestimmungen
D zum Fleischbeschaugesetze zugelassenen Mittel zur
Denaturierung von Fett eine schädigende Wirkung auf
Leder ausüben, kann mit diesen Stoffen behandeltes
Fett zu Gerbereizwecken nicht verwendet werden.
Infolgedessen hat der Herr Reichskanzler gemäß 8 29
Absatz 2 a. a. O. als Denaturierungsmittel für Fett
nunmehr auch den sogenannten Gerbertran zugelassen,
der durch das Kochen der Rückstände von Fischlebern
mit Wasser gewonnen wird. Der Tran muß so be—
— —
und in einer 2 em dicken Schicht völlig undurchsichtig
ind braun erscheint. Auch muß das Mittel so reich⸗
lich zugesetzt werden, daß das denaturierte Fett deut⸗
lich nach dem Tran riecht.
Zum Zwecke der nach 52 Nr. 2 der Anlage A zu
den Ausführungsbestimmungen D vorzunehmenden
Prüfung, ob das in das Zollinland eingehende zu—
dereitete Fleisch die Eigenschaften frischen Fleisches
nuch in den inneren Schichten verloren hat und durch
entsprechende Behandlung nicht wieder gewinnen kann,
ist nach F 13 Absatz 14. a. O. an einer der dicksten
Stellen ein tiefer Einschnitt anzulegen.
Soweit sich dies mit den Rücksichten auf die Zu—
oerlässigkeit der Untersuchung vereinbaren läßt, ist
darauf zu achten, daß bei der Ausführung des Schnitts
eine Beschädigung und Entwertung der untersuchten
Fleischstücke, namentlich von Schinken, möglichst ver⸗
Gegenstand.
Verzeichnis der Meliorationsverbände. (Fehlanzeige nicht
erforderlich.)
Zeitungsbericht pro IV. Vierteliahr.
Nachweisung der Verkaufsstellen für geistige Getränke und
Bericht über Zäpferunwesen. (Die Zahlen für zu
einer Gemeinde gehörigen Ortschaften getrennt.)
Maß⸗ und Gewichts-Revisionen im abgelaufenen Jahre.
mieden wird. Es empfiehlt sich daher, den Einschnitt
beim Schinken in die Einwärtszieher des Hinter—
schenkels, dicht unterhalb der Gesäß⸗Schambeinfuge und
parallel mit dieser, derart vorzunehmen, daß auf beiden
Seiten des Schnittes eine Fleischwand stehen bleibt.
Die Bestimmung in 8 13 Absatz 2 a. a. O., wonach
bei Einzelsendungen, die mit der Post eingehen oder
nachweislich nicht zum gewerbsmäßigen Betriebe be—
stimmt sind, die Untersuchung in anderer Weise als
mittels tiefen Einschnitts an einer der dicksten Stellen
vorgenommen werden kann, wird hierdurch nicht berührt
Saarbrücken, den 14. November 1903.
Der Königliche Landrat,
J. V.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Unter den Schweinebeständen des Bergmanns Karl
Mühller und Georg Ehrlich zu Clarental ist die Schweine—
seuche ausgebrochen. Ueber das betr. Gehöft (Paus Nr. 2
st deshalb die Sperre verhängt worden.
Gersweiler, den 10. November 1903.
Der Bürgermeister,
A. Muller.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöfte des Steigers
Friedrich Doerr zu Clarental ist erloschen. Die angeordneten
Schutzmaßregeln find infolgedessen aufgehoben worden.
Gersweiler, den 12. November 1903.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
A. Müller.
Bekanntmachung.
Bei einem im Schlachthofe zu Dudweiler geschlachteten
Schweine des Bergmanns Michel Holz zu Herrensohr,