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Auf Anordnung des Herrn Oberpräsidenten bringe ich
hierdurch im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 19
April 1903 in Nr. 18 des Amtsblattes zur allgemeinen
Kenntnis, daß als Erkennungszeichen für die Kraftfahrzeuge
m Regierungsbezirk Lüneburg, Provinz Hannover, die
weiteren Nummern 801-900 bestimmt sind.
Trier, den 22. September 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat September 1903.
Saarbrücken St. Johann
A
18 50
18 —
17 13
16 —
15 50
*
8 25
7 50
16 50
16 88
16 53
15 75
4—ÿ
33 —
19 —
5 82
5 35
4 05
5 90
30 —
60
34
56
56
135
130
27
138
Weizen, guter Sorte
mittlerer
geringer
Roggen, guter
mittlerer
zeringer
qguter
nittlerer
gzeringer
zuter
nittlerer
F geringer
Erbsen (gelbe) zum Kochen.
Speise⸗Bohnen (weiße)
Linsen.. *
Eß⸗Kartoffeln.
Richt-Stroh ...
srumm⸗
den 32
Kindfleisch im Großhandel
von der Keule
vom Bauch.
Schweinefleisch ...
Kalbfleisch . · .
dammelfleisch
Speck ger. (hiesiger).
Eß⸗Butter ..
Fier... M H
Weizenmehl Nr. 1 — 35
Roggenmehl 27
Berstengraupen. 7
Berstengrütze .. — 40
Buchweizengrütze —
Hafergrütze . —
Zirse ... 40
Reis, Java mittlere... 3; i) — 50
affee,Java mittlerer roh. . “3 10 310
„gelber gebrannter... 3 90 3 909
Speise-Salz.. 7— 18 — 18
Schweine⸗Schmalz. 6 180 180
Trier, den 7. September 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Bekanntmachung.
Die Lauerfahrt zwischen Bismarck- und Mainzerstraße
in Sht. Johann wird für die Dauer der Kanalisierungs⸗
arbeiten für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Saarbrücken, den 10. Oltober 1903.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.:
don Uklanski, Regierungs-Assessor.
Außer den in meiner Bekanntmachung vom 3. August
er. Kreisblatt Nr. 33 vom 10. August d. Is. genannten
Personen haben auch die Nachstehenden ihren Wandergewerbe—
schein für 1903 bis jetzt noch nicht eingeldst. Die Gendarmen
wollen den etwaigen Wandergewerbebetrieb der nachgenannten
Personen strengstens überwachen und dieselben zur Anzeige
zringen, falls sie den Gewerbebetrieb im Umherziehen ohne
Wandergewerbeschein ausüben.
Desgleichen ersuche ich die Polizei-Verwaltungen, die
ihnen unlerstellten Polizeiorgane ebenfalls mit entsprechender
Anweisung zu versehen.
efde.
Nr.
Nr. des
Gewerbe—⸗
scheines
Namen
Wohnort
1
2
3
4
—5
4460 Roth Johann Georg
4082 Ehrhard Johann Ww.
4405 Schäfer Peter
4360 Henne Paul Lauterbach
4504 Nicolai Karl — Fürstenhausen
Saarbrücken, den 17. Oktober 1903.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor
Den Polizei-Verwaltungen des Kreises wird bekannt ge⸗
geben, daß die Rundverfügüung vom 1. April 1902 J. Nr.
3906, die Ermittelung des der Polizeiaufsicht unterstellten
Tischlergesellen Rudolf Kühl aus Friedland erledigt ist.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1903.
Der Königliche Landrat,
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor.
Den Polizei-Verwaltungen des Kreises wird bekannt
gegeben, daß meine Rundverfügung vom 5. September er.
J.Nr. 9298, betreffend Anstellung von Nachforschungen nach
dem aus der Fürsorgeerziehung entwichenen Zigeunerknaben
Karl Victorda durch dessen Ermittelung erledigt ist.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1903.
Der Königliche Landrat,
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assesso
S
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizei ⸗Verordnung betr. Fernhaltung der Hunde von den Marktplätzen
der Gemeinde Sulzbach.
Auf Grund der 885 und 6 des Gesetzes über die
Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850 wird hiermit für
den Umfang des Gemeinde-Bezirkes Sulzbach folgendes
verordnet:
8I.
Das Mitführen und das Umherlaufenlassen von Hunden
auf den Marktplätzen während der Zeit des Wochenmarkes
ist verboten.
82.
Zuwiderhaudlungen gegen dieses Verbot werden mit
8 bis zu 9 Mk. 'im Unvermögensfalle mit Haft
estraft.