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Personen, welche, ohne approbirt zu sein, die Heilkunde
gewerbsmäßig ausüben wollen, haben dies vor Beginn des
Gewerbebetriebes demjenigen Kreisarzte, in dessen Amts—
bezirke der Ort der Niederlaffung liegt, unter Angabe ihrer
Wohnung zu melden und gleichzeitig demselben die erforder⸗
lichen Notizen über ihre Personalverhältnisse anzugeben.
Die Personen, welche bereits zur Zeit die Heilkunde
ausüben, haben die vorbezeichnete Meldung und Angabe
binnen 14 Tagen nach dem Inkrafttreten dieser Polizei-Verordnung
zu bewirken. z2
Die im 8 1 bezeichneten Perfonen haben dem zu—
ständigen Kreisarzte auch einen Wohnungswechsel innerhalb
14 Tagen nach dem Eintritt desselben sowie die Aufgabe
der Ausübung der Heilkunde und den Wegzug aus dem
Bezirke zu melden.
83.
Oeffentliche Anzeigen von nicht approbirten Personen,
welche die Heilkunde gewerbsmäßig ausüben, sind verboten,
sofern sie üUber Vorbildung, Befähigung oder Erfolge dieser
Personen zu täuschen geeignet sind oder prahlerische
Versprechungen enthalten.
84.
Die öffentliche Ankündigung von Gegenständen. Vor—
richtungen, Methoden oder Mitteln, welche zur Verhütung,
Linderung oder Heilung von Menschen- oder Thierkrankheiten
bestimmt find. ist verboten, wenn
1. den Gegenständen, Vorrichtungen, Methoden oder
Mitteln besondere, über ihren wahren Werth hinaus—
gehende Wirkungen beigelegt werden oder das Publikum
durch die Art ihrer Anpreisung irregeführt oder
belästigt wird, oder wenn
die Gegenstände, Vorrichtungen, Methoden oder Mittel
ihrer Beschaffenheit nach geeignet sind, Gesundheitsbeschädigungen
hervorzurufen.
8 5.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften
werden, soweit in den bestehenden Gefetzen nicht eine höhere
Strafe vorgesehen ist, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder
mit entsprehender Haft bestraft.
Trier, den 12. Dezember 1902.
Der Regierungs-Präsident,
zur Nedden.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Durchschnitte
der böchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf
vom Hundert sür den Monat Nopember 1902
3
Namen
der Marktorte bezw.
Lieferunasverbände
Es sind zu zahlen
—X iloaramm
Sroh
——
88
4, 73
8
—
*
2
1 St. Johann-Saarbrücken 1*
2 Saarlouis.. 11627 0 vo8
Trier, den 4. Dezember 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 6. Dezember d. Is — 23373 — dem General—⸗
sekretär des deutschen christlichen Vereins junger Männer,
Emil Zimmerli in London E. C. 28 Finsbury Square,
die Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel zur
Erweiterung des deutschen christlichen Kellnersheims in London
bei einzelnen evangelichen Freunden der Vereinssache in den
größeren Städten der Rheinprovinz während der Monate
Januar, Februar und März 1903 freiwillige Beiträge ein⸗
zusammeln.
Trier, den 18. Dezember 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Nachweisung
der Martini⸗Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk
Trier für das Jahr 1902.
Saarbrücken St. Johann
9
Weizen, guter Sorte
* mittlerer
geringer
Roggen, guter
mittlerer
geringer
Gerste, guter
mittlerer
geringer
Hafer, guter
mittlerer
geringer,
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise⸗Bohnen (weiße)
Linsen......
Eß⸗Kartoffeln ..
Richt Stroh ..
Krumm⸗
Henn
Rindfleisch im Großhande!
von der Keule
vom Bauch.
Schweinefleisch .. ..
Kalbfleisch... ...
dammelfleisch.
Speck ger. (hiesiger)
Eß⸗Butter
Eier.....
Weizenmehl Nr. 1
Roggenmehl
Gerstengraupen
Berstengrütze ..
Buchweizengrütze
dafergrütze .. — —
Hirse... ...... ., — 40
Reis, Java mittlerer — 50
saffee, Java mittlerer roh. .. 3 10
„gelber gebrannter. *5 3 90
Speise⸗Salz... —F — — 18
Schweine⸗Schmaltzz.. — — 180
Trier, den 4. Dezember 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Sprina.
Bekanntmachung der Königlichen Regierung.
Der Maria Block, Ursulinenoberin (Schwester Remigia)
in St. Johann, haben wir gemäß 8.5 der Ministerial-Instruktion
vom 81. Dezember 1839 die jederzeit widerrufliche
Erlaubniß zur Leitung der höheren Maͤdchenschule der
Arsulinen in St. Johann ertheilt.
Trier, den 14. Dezember 1902.