Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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J

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11
12

Verzeichnis der gewählten Mitglieder der Lokalkommission.
Der Mitglieder der Zokalkommission

Namen
der
weinbautreibenden
Gemeinden

Bröße der
Weinberg⸗
fläche

Namen

Stand

Wohnort

Bemerkungen
(Vorsitzender)

—F

Saarbrücken—
St. Arnual

2350

Diener Philipp

Mühlenbesitzer

Saarbrücken—
St. Arnual

Vorsitzender

Kühner August
Melchior Johann
Ries Karl
Towae Chr.
Bur Nikolaus

Gutsverwalter
Fuhrmann u. Ackerer
Winzer
Fuhrmann u. Ackere
Ortsvorsteher und
Ackerer
Müller
Schreiner
dehrer a. D.
Winzer
Landwirt
Gastwirt

Bliesransbach

2

87

Bliesransbach

Vorsitzender

Bucher Nikolaus
Kany Michel
Weber Wilhelm
Philipp Nikolaus
Brach Johann
Niederländer Ludw.

Mitalied

Kleinblittersdorf
Auersmacher
Rilchingen-Hanweilein

5
8

aleinbliltersdorf
Auersmacher
Hanweiler

Für die drei Gemeinden
der Bürgermeisterei Klein⸗
blittersdorf besteht unter
dem Vorsitze des Bürger—⸗
meisters eine Lokalkom⸗
mission, der aus jeder
Bemeinde ein Mitglied an—
gehört. Im letzten Jahre
wurden die Rebenpflanz⸗
ungen in der Gemarkung
Kleinblittersdorf sämtlich
beseitigt und besteht da
Weinbau überhaupt nicht
mehr.

Die gefahrdrohende Weiterverbreitung der Maul⸗- und
stlauenseuche, deren neueste Ausbrüche in dem linksrheinischen
Teile des Regierungsbezirks Coblenz, im Regierungsbezirke
Wiesbaden uuüd im Naurath-Wald des Regierungsbezirks
Trier, fast alle teils mit Sicherheit, teils mit Wahrschein⸗
uchkeit auf den Ankauf von infiziertem Händlervieh zurück⸗
zuführen sind, gibt mir Veranlassung, die landwirtschaftliche
Bevolkerung darauf hinzuweisen, wie es in ihrem wohl⸗
verstandenen eigenen Interesse liegt, sich vor der Einschleppung
der Seuche durch zeitweilige Unterlassung des Ankaufs von
olchem Vieh zu schützen.
Saarbrücken, den 28. September 1903.
Der Königliche Landrat.
von Fidler.

tretungsfälle nachdrücklichst einzuschreiten, und die erfolgten
Vestrafungen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Die Bekanntmachung wird bis auf Weiteres in halb⸗
jsaͤhrlichen Zwischenräumen im Kreisblatt veröffentlich werden,
sut die Weiterverbreitung in ortsüblicher Weise wollen die
Polizeibehörden Sorge tragen.
Saarbrücken, den 14. Februar 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Es hat sich neuerdings herausgestellt, daß die Anzeige—
oflicht bei den ansteckenden Krankheiten seitens der Aerzte
owohl, wie seitens der sonst zur Anzeige Verpflichteten
Familienhäupter, Haus- und Gastwirthe ꝛc. vielfach in sehr
nachläͤssiger, der dffentlichen Gesundheitspflege nachtheiliger
Weise gehandhabt wird.
Es wird daher hiermit darauf hingewiesen, daß: J.
Cholera, 2. Typhus, 3. Pocken, 4. Aussatz, 5. Kopfgenickkrampf,
5. Rindbettfieber, 7. Milzbrand, Rotz, Wuthkrankheit, 8.
Diphtheritis, 9. Masern, 10. Scharlach und Rötheln, 11.
Ruhr, zu den nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen
Berordnungen anzeigepflichtigen Krankheiten gehören.
Unterlassungen der vorgeschriebenen Anzeigen sollen un—
—E———
Saarbrücken, den 24. März 1898.
Der Königliche Landrath,
Bake.

Zur Verhütung von Unglücksfällen auf unbewachten
Fisendahnübergäugen mache ich hiermit den Führern von
Fuhrwerken die größte Vorsicht beim Passiren von Vahn⸗
übergängen zur Pflicht und weise dieselben darauf hin, daß
sie bei unachtsamem Passiren der Bahn sowohl ihr eigenes
Leben gefährden als auch sich schweren Strafen auf Grund
des 8 316 des Strafgesetzbuches aussetzen.
Saarbrücken, den 14. Februar 1901.
Der Konigliche Landrath,
von Fidler.

Den Polizeibehörden mache ich es unter Hinweis auf
vorstehende Bekanntmachung auf Veranlassung des Herrn
Minifiers des Innern zur besonderen Pflicht, gegen Ueber⸗
            
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