Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Das Proviantamt Metz hat den Ankauf von Hülsen⸗
früchten aus erster und zweiter Hand (Erbsen, Bohnen,
Linsen) wieder aufgenommen und setzt denselben bis Mitte
XR
Angebote können unter Beifügung einer Probe von
z Kilogramm entweder dem Proviantamt Metz direkt oder
auch dem Proviantamt Saarbrücken eingereicht werden, bei
welchen Aemtern auch die Lieferungsbedingungen ausliegen.
Der Ankauf von Roggen, Hafer, Heu und Roggen—
ne wird auch vom Proviantamt Saarbrücken fort—
gesetzt.
Saarbrücken, den 10. September 1903.
Der Lokalabteilungs-Direktor.
von Fidler.

Bekanntmachung.
Der Deutschhausweg und die Friedhofsallee in Saar—
hrücken werden für die Dauer der dortselbst vorzunehmenden
Rohrlegungsarbeiten vorläufig vom 10. bis 26. September
1903 für Lastfuhrwerk gesperrt.
Saarbrücken, den 11. September 1903.
Königliche Polizei⸗Direktion.
J. A.:
Dr. Thon, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachung.
Die in dem Gehöfte von Wilhelm Enderlein,
Steiger zu Herrensohr, Eisenbahnstraße 13, ausgebrochene
Rotlaufseuche ist erloschen. Die Gehöftsperre ist aufgehoben
Dudweiler, den 5. September 1903.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister,
J. V.: Der Beigeordnete Hübner.

Bekanntmachung.
Nachdem die Rotlaufseuche im Stalle des Schusters
Jakob Kemmer zu Schafbrücke erloschen ist, wird die
verhängte Stallsperre hiermit aufgehoben.
Brebach, den 9. September 19083.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.

Bekanntmachung.
Nachdem die Schweineseuche auf dem Gehöft des
Hüttenarbeiters Karl Sutor zu Brebach erloschen ist
vird die verhängte Stallsperre hiermit aufgehoben.
Brebach, den 9. September 1903.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister.

Bekanntmachnngen anderer Behörden.

Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 885 und 6 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 und nach Anhörung
des Gemeinderates wird für den Bezirk der Gemeinde
Zuichenbach folgende Polizei⸗Verordnung erlassen:
Der oͤbere Teil der Kurzestraße in Pflugscheid (von
der Einmündung der Pflugscheiderstraße ab) ist für den
durchgehenden Verkehr mit sfremdem, d. i. Nichteinwohnern
der Gemeinde Guichenbach gehörigem Fuhrwerk, sowie mit
einheimischem Lastfuhrwerk verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis
zu 9 Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft
bestraft.
Riegelsberg, den 18. August 1903.
Der Bürgermeister,
Speicher.

Bekanntmachung.
Die in dem Gehöfte von Johann Meinerzag,
Bergmann zu Dudweiler, Rehbachstraße 19, ausgebrochene
Rotlaufseuche ist erloschen. Die Gehöftsperre ist aufgehoben.
Dudweiler, den 5. September 1903.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
J. V.: Der Beigeordnete Hübner.

Bekanntmachung.
Die Schweine⸗Rotlaufseuche in Sulzbach und Hühner⸗
feld ist erloschen. Die Stallsperren sind aufgehoben.
Sulzbach, den 3. September 1903.
Der Bürgermeister,
Wohtt.

Personal-Chronik.
Versetzt sind: die Postdirektoren Dr. Weithase von
St. Johann (Saar) nach Staßfurt, Rose von Itzehoe nach
St. Johann (Saar).

Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär⸗Anwärter.
Die VListe enthält der Reihe nach folgende Mitteilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vakanz tritt ein: wann? wof
bei welcher Behörde? 8) Rähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
eichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
5) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge.
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle⸗
i) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) sofort, Coblenz, Königl. Artilleriedepot, 8) Hilfsschreiber,
 1) gewandte, gut leserliche Handschrift, Zuverlässigkeit
und Nüchternheit, 5) —, 6) auf 4 bis 5 Monate, 7) —
8) 3 Mk. für den Arbeitstag, 9) nein.
2. 2) 15. November 1908, Dommershausen, Bürger ⸗
meisteramt Brodenbach, 8) Gemeindeförster, 4) geeignete
Bewerber haben ihr Gesuch nebst Lebenslauf, Forstversorgungs—
schein oder Militärpaß, sowie der Dienst und Führungs⸗
Jeugnisse bis zum 28. Oktober 19083 beim Bürgermeister
einzureichen, der Forstverband ist für den Inhaber der Stelle
der provinzialständigen Witwens und Waisenkasse beigetreten
und zahlt die ganzen Beiträge, diejenige Zeit, welche der
anzufiellende Beamte bei anderen Gemeinden in fester Slellung
zugebracht hat, wird mit angerechnet, 5) —, 6) —, 7)
) Jahresgehalt 1000 Mk. und Mietsentschädigung von 78 Ml
und freies Brennholz bestehend in 6rm Derbholz und
200 Wellen, 9) steigt nach den ersten 3 Jahren um 100 Mk.
nach jeden weileren 3 Jahren je um 50 Mk. bis zum Höchst⸗
            
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