von verständigen Leuten gefunden, in zweckmäßiger Weise
aufbewahrt und zurückgeschickt werden. Um den Bewohnern
des Kreises die Möglichkeit einer sachgemäßen Mitwirkung
hei diesen wichtigen und in allen Kulturstaaten geübten Ver⸗
suchen zu gewähren, seien folgende Erläuterungen und Vor—
chriften bekannt gegeben und die nachgeordneten Behörden
ersucht deren Befoigung anzuempfehlen bezw. zu überwachen.
. Zum Emporheben der Instrumente werden meistens
Luftballons, die mit Gas gefüllt sind, gelegentlich aber auch
Drachenflächen verwandt, die an einem Stahldraht gehalten
uind durch die Wirkung des Windes zum Aufsteigen gebracht
werden. Die Ballons sind entweder aus Stoff, oder aus
Rummi, oder aus Papier hergestellt, an ihrem unteren
Theile haben sie eine Oeffnung, aus der man durch vor—
sichtiges Drücken auf den Ballon das Gas entleeren kann, be⸗
onders leicht, wenn man diese Oeffnung hierbei nach oben
zringt.
Papierballons, deren Hülle an sich ohne Werth ist,
zönnen ohne Weiteres durch Zerreißen entleert werden. Bei
dieser Thätigkeit ist selbstverständlich jedes offene Feuer
Zigarre, Pfeife, Streichholz oder anderes) mit größter
Sorgfali fernzuhalten, da das Gas leicht zum Explodiren
gebrächt werden könnte. Ballons aus Stoff und Gummi
müssen mit thunlichster Sorgfalt behandelt und deshalb
z. B. aus Bäumen möglichst ohne Verletzungen frei gemacht
werden.
Die zu demselben Zwecke benutzten Drachen haben die
Gestalt eines viereckigen offenen, aus Holzstäben bestehenden
Kastens, der theilweise mit Baumwollstoff bekleidet ist. Be—
findet sich,was meist nicht der Fall ist, noch ein längeres Stück
Stahldraht an dem Drachen, so ist, falls die Möglichkeit
vorliegt, daß dieses eine elektrische Starkstromleitung berühren
kann, jedes Ergreifen desselben mit bloßen Händen, oder
Berühren mit unbedeckten Körpertheilen sorgfältig zu ver—
meiden. Dagegen beseitigt ein um die Hände gewickeltes
trockenes Tuch jede Gefahr. Man vermeide jede unnöthige
Beschädigung des sehr zerbrechlich gebauten Drachen.
2. Ist der Ballon oder Drache bei starkem Winde noch
in schneller Bewegung, so ist bei den Versuchen, ihn festzu—⸗
halten, mit aller Vorsicht zu verfahren, um nicht umgerissen
und hierbei beschädigt zu werden. Ein schnelles Umschlingen
der herabhängenden Leine um einen festen Pfahl oder Baum
ist ain vortheilhaftesten, um seine Bewegung aufzuhalten.
3. Das an dem Ballon oder Drachen hängende Instru—
ment ist von besonderem Werthe und muß deshalb mit der
äußersten Vorsicht behandelt werden. Sobald man das mit
Metallpapier bekleidete kleine Körbchen, in dem der Apparat
untergebracht ist, in der Luft ergreifen kann, oder wenn
man es am Erdboden, oder in einem Baume hängend findet,
schneide man es, ohne im Geringsten mit den Fingern hinein⸗
zugreifen, ab und stelle es uneröffnet vorsichtig bei Seite,
wenn möglich in einen geschützten Raum, wo es auch vor
dem Regen bewahrt ist. Sind an dem Körbchen noch
besondere Vorschriften angebracht, so führe man diese sofort
aus, z. B. wenn gebeten wird, an einer besonders bezeichneten
Schnur solange zu ziehen, bis eine Feder aufschnappt, was
zum Zwecke hat, eine nachträgliche Zerstörung der auf mit
n geschwärztem Vavier erfolgten Aufzeichnungen zu ver—⸗
indern.
4. Ballon, Netz, Fallschirm, Drachen und alle zugehörigen
Theile sind ebenfalls sorgfältig aufzubewahren.
5. Bei allen innerhalb des Königsreichs Preußen und
der übrigen deutschen Bundesstaaten, außer dem Reichslande
Elsaß⸗Lothringen, Bayern Würtemberg und Baden, ge—
fundenen Ballons, Drachen und Apparaten, ist sofort eine
lelegraphische Depesche an das Aeronautische Observatorium,
Reinickendorf West bei Berlin, abzuschicken, in der die
Adresse des Finders genau angegeben ist. Auch bei aus—
ländischen Ballons die nicht selten in Nord- und Mitteldeutsch—
'and landen, ist zuerst eine solche Depesche nach Reinickendorf⸗
Berlin zu schicken. Ballon und Apparat werden entweder
abgeholt, oder nach weiter erfolgender Vorschrift durch die
Post zurückgefordert werden.
6. Für jeden aufgefundenen und in sachgemäßer Weise
behandellen Ballon oder Apparat wird an den oder die
Finder eine Belohnung gezahlt, die von 5 bis 20 Mark
Hetragen kann, je nachdem die Bergung mehr oder weniger
rgfaͤltig erfolgt ist, worüber sich das Königliche Meteorologische
Inftitut die Entscheidung vorbehält; außerdem werden alle
sonstigen Kosten, auch fuͤr die Depesche, zurückerstattet.
Im Falle von Streitigkeiten wird das Königliche Land—
rathsamt entscheiden, welchen Personen die Belohnung gebührt.
Die Polizei- und Gemeindebehörden werden ersucht,
der sachgemäßen Ausführung obiger Vorschriften die thunlichste
Förderung und Unterstützung zu Theil werden zu lassen.
Ganz besonders ist durch Belehrung und gelegentliches
gutes Beispiel darauf hinzuwirken, daß jedes Oeffnen oder
Berühren der Apparate in ihren inneren Theilen, die sehr
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schwärztem Papier oder Metall überzogenen Walze oder
Trommel den wissenschaftlichen Wertih des Aufstieges
anwiderruflich vernichtet und daß auch aus diesem Grunde
die Höhe der Belohnung in erster Linie davon abhängt,
ob die Aufzeichnungen durch die Schuld oder Ungeschicklichkei—
der Finder verdorben worden sind, oder nicht.
Trier, den 5. Januar 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Bekanntmachungen des Kal. Landrathsamtes
Aufruf an alle Vaterlands-Freunde!
Im Jahre 1890 warde in Rotterdam eine deutsche
Schule gegründet, die mit 18 Schülern anfangend, heute
160 Kindern aller Konfessionen Unterricht in 6 Klassen gewähri
und von einem in Deutschland geprüften Rektor geleitet wird
velchem 5 Lehrer und 2 Lehrerinngen zur Seite stehen.
Bei den geringen bisher zu Gebote stehenden Mitteln
mußte man sich damit begnügen, einige Zimmer in einem
Jgemietheten Hause als Klassenräume zu benutzen.
Die Zunahme der Schulerzahl und die Nothwendigkeit,
gesunde Räume au schaffen, die auch den gesetzlichen An—
sorderungen entsprechen, haben es dem Vorftande des Deutschen
Schulvereins zur Pflicht gemacht, nach Kräften für den Bau
eines neues Schulhauses, das er sein eigen nennen
önne, Sorge zu tragen. Er geht dabei von der Ueberzeugung
aus, daß er auf die thatkräftige Unterstützung der hiesigen
»euischen Kolonie und aller derer rechnen kann, denen die
Erhaliung und Erhöhung des deutschen Ansehens im Aus—
lande und die Pflege und Verbreitung der deutschen Sprache
am Herzen liegen.
Wenn irgendwo eine gute deutsche Schule gefördert zu
werden verdient, so ist es gewiß vor Allam in Rotterdam
Denn in den Niederlanden läuft der Deutsche leicht Gefahr