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Die Verfügung ist aber auch in solchen Fällen schrift—
lich zu erlassen und ein entsprechender Vermerk in den
Erlaubnisschein aufzunehmen.
A. Neu zu errichtende Sprengstofflager.
J. Verbrauchslager an den Arbeitsstätten,
welche höchstens 50 kg Sprengpulver oder 50 kg der im
32 der Polizeiverordnung vom 19. Oktober 1893 genannten
Sprengstoffe enthalten.
a) Lage.
Die Lager müssen von Wohnstätten, Eisenbahnen, öffent⸗
lichen Wegen und Landstraßen mindestens 100 Meter ent⸗
fernt sein, sofern nicht die besonderen örtlichen Verhältnisse
eine geringere Entfernung rechtfertigen. Von den Arbeitsstätten
(Steinbrüchen) oder von sonstigen Plätzen, an denen
Menschen sich regelmäßig aufhalten, müssen die Lager
mindestens 50 Meter entfernt sein, soweit nicht durch die
ortlichen Verhältnisse oder durch Errichtung von first⸗-hohen
Dämmen mit mindestens einfacher Böschung und einem
Meter Kronenbreite ein ausreichender Schutz gegen etwaige
Sprengwirkung erreicht werden kann. Direkte Schußlinien
nach den Arbeitsplätzen müssen unbedingt — erforderlichen⸗
falls durch Einrichtung von Schutzdämmen — vermieden
werden. An den Zugaͤngen zu den Arbeitsplätzen (Stein⸗
hrüchen) sowie innerhalb solcher Steinbrüche, welche noch
hetrieben werden, dürfen Lager nicht errichtet werden.
p) Bauartis
1. Die Lager sind in festem Gestein als einbruchsichere
Nischen einzubauen oder massiv mit Wandsiärke von etwa
1u/0 Stein aufzuführen und mit Erdanschüttung zu umgeben.
Die Ausführung aus Holzwerk wird provisorisch, jedoch nur
mit kräftiger innerer und äußerer Verschalung zuzulassen sein.
2. Beim Nischenbau muß das Gestein über der Nische
genügende Stärke haben und auch vor dem Türrahmen
soweit vorstehen, daß letztere fest vermauert oder mit dem
Bestein fest verankert werden kann.
3. Alle Magazine sind in besonders sorgfältiger Weise
——
anter ständiger Aufficht stehen oder bei denen nicht in
anderer zuverlässiger Weise für Sicherheit gegen Diebstahl
gesorgt ist, müssen mit einem mindestens 2,25 Meter hohen
Zaun von eingerammten, starken, dicht an einander stehenden
Pallisaden ohne äußere Querlatten, von starken, oben spitzen
Eisenstäben, von Vrahtgeflecht oder mit einer glatten, oben
mit Glasscherben versehenen Steinmauer umgeben werden.
Die Einfriedigung wird zweckmäßig oben auf den Wall
gesetzt, mit Siacheldraht gesichert und mit einer verschließ⸗
baren Türe versehen.
4. Der Lagerraum muß genügend groß sein, um ein
gefahrloses Hantieren mit den Sprengstoffen zu ermöglichen.
Die Zufuhrwege sind in ordnungsmäßigem Zustande
zu erhalten.
5. Die Wände sind innen glatt in Cement zu ver⸗
putzen oder mit glatter, hölzerner Innenverschalung zu
versehen und mit heller Oelfarbe zu streichen.
6. Der Fußboden ist aus hohl liegenden, dicht gefugten
Brettern herzuftellen, in denen die Nägel zu versenken und
zu verkitten find; der Fußboden ist ferner mit starken Haar⸗
decken (Pferdedecken, Wolldecken) zu belegen.
7. Der Verschluß soll durch zwei hintereinander liegende.
nach außen auffchlagende, starke, einbruchsichere Türen mit
arken Beschlägen und Schlössern gebildet werden. Die
Türbeschläge und Schwellen sind so einzurichten, daß gefähr⸗
liche Reibung von Eisen auf Stein oder Eisen ausgeschlossen
ist, erforderlichen Falls sind die reibende Teile aus Mesfing
herzustellen oder in geeigneter Weise mit Zink, Messing,
Kupfer, Holz zu verkleiden. Die Schlüssel zu eisernen
Schlössern sind aus Messing herzustellen.
Die Türrahmen oder die Angeln sind im Gestein oder
im Mauerwerk fest zu verankern und zu vermauern. Das
Mauerwerk oder das gewachsene Gestein (Türwangen) muß
wenigstens 25 Centimeter (1 Stein) vor der Tür vorstehen.
8. Das etwaige Dach der Lager ist gegen Einbruch
kräftig zu bauen und bei hölzerner Bauart zweckmäßig mit
Asphaltpappe oder präpariertem Segeltuch zu belegen. (Die
vielfach übliche weitere Belegung der Dachfläche mit Steinen
ist unzweckmäßig und würde nur die Wirkung etwaiger
Fxplosionen auf die Umgebung vergrößern.)
9. Ventilationsöffnungen sind fest zu vergittern, innen
mnit Drahtgaze zu verschließen und so anzubringen, daß
Regen nicht hineingelangen kann.
10. Jedes Lager ist mit einem Blitzableiter zu versehen,
ofern nicht die Anlage eines solchen nach dem Urteile von
Sachverständigen unmöglich oder zwecklos ist. Die Auf⸗
fangestange ist auf dem Wall, nicht auf dem Lagerhause
8 anzubringen und muß eine dementsprechende Höhe
aben.
Die Leitungsdrähte sollen aus Kupfer oder Bronce
bestehen.
Der Blitzableiter ist ständig in guter Ordnung zu halten
und jährlich sachgemäß zu revidieren. Diese Revisionen
find in ein besonderes im Lager aufzubewahrendes Buch
einzutragen und von dem betreffenden Revisor, der aus—
reichende Sachkunde besitzen muß, zu unterschreiben.
ch Benutzung.
1. Pulver und Dynamit dürfen nicht zusammen gelagert
werden, sondern sind in getrennten Lagern unterzubringen.
Pulver ist am besten in einer gut verschlossenen Kanne
oon Zinkblech (nicht von Eisenblech oder Weißblech)
aufzubewahren. Der Fußboden des Pulverlagerraumes ist
mit einer Haardecke (Pferdedecke, Wolldecke) zu belegen, die
wb und zu auszuklopfen und von verstreutem Pulver sorg⸗
ltig zu reinigen ist. Auch außen vor der Tür darf kein
Pulver oder Pulverstaub liegen. Dynamit und sonstige
nitroglyzerinhaltige Sprengstoffe sind in einer starken und
dichten, gegen Feuchtigkeit schützenden Holzkiste oder Zink—
hlechtrommel und nie offen aufzubewahren.
2. Zündhütchen (Sprengkapseln) und sonstige Zünd⸗
stoffe sind nicht in demselben Behälter mit Dynamit, sondern
aur getrennt für sich in einer besonderen, starken und dichten
verschlossenen Holzkiste unterzubringen.
Auch können Zündhütchen in einer derartigen Kiste in
einem sonstigen unbewohnten Raum oder im Vorraume des
Lagers aufbewahrt werden.
3. Im Lager darf nur Sprengstoff von der in der
Benehmigung angegebenen Art und Menge aufbewahrt
werden.
Pulvermagazine dürfen nur mit Filzschuhen betreten
werden. Verstreuter Sprengstoff, Pulver u. s. w. sind sofort
zu beseitigen. Für größte Ordnung und Sauberkeit muß
—F— Hüllen u. s. w. sind
sogleich zu entfernen. Das Anzünden von Licht und Feuer
ind das Rauchen sind im Lagerraume strengstens zu unter⸗
agen. Sofern in der kalten Jahreszeit mit Dynamit