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den Kreis Saarbrücken. —
Amtliches Anzeigeblatt für
Ir. 37.
Montag, den 7. September
nehmigung des Herrn Landwirtschaftsministers die durch
die Bekanntmachung vom 24. Februar 1899 (Amtsblatt
Seite 107 und 108) angeordnete am'stierärztliche Unter—
uchung des Rindviehs einschließlich der Kälber an der Landes—
grenze gegen Luxemburg hiermit aufgehoben.
Trier, den 24. August 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Sprina.
1503.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-!
Präsidenten.
Bekanntmachung,
den Lehrgang in der Hufbeschlagschmiede hierselbst betreffend.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß der nächste Lehr—
gang in der Hukbeschlag-Lehrschmiede hierselbst
am 5. Oktober d. Is.
beginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlag—
schmieden die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
m Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der im
Gesetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
Zufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
Ausübung des Hufbeschlages erforderlich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
fünfjährigen erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
oder Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursus an die ständige Aufsfichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde⸗
markt Nr. 5 hierselbst, zu richten, welche über die Auf—
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf—
genommen. Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungs—
hehörde für Hufschmiede anberaumten, in dem Amtsblatt
dekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
elben selbst zu forgen.
Mit Ruͤcksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
teigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
dehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 25. August 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: Spring.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
5. August d. Is. — IIa 3036 — dem Vorstand des Nord—
pempelforter Bürgervereins zu Düsseldorf die Erlaubnis
erteilt, zu Gunsten der Freihaltung der Rochuskirche in
Düsseldorf eine öffentliche Verlosung von Gold-, Silber⸗
und sonstigen Kunstgegenständen in drei Serien zu veran—
stalten und die Lose — zu jeder Serie 160000 Stöck
12 Mark — in den Provinzen Rheinland, Westfalen,
hannover und Hessen-Nassau, sowie im Stadtkreise Berlin
zu vertreiben.
Die Zahl der Gewinne beträgt in jeder Serie 15379
im Gesamtwerte von 120000 Mk.
Trier, den 21. August 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Sprinaq.
Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Seitens des Leiters des hiesigen Nahrungsmittel—
Untersuchungsamtes wird demnächst eine Unterweisung von
Fxekutivbeamten über die Entnahme von Milchproben statt—
finden. Die Ortspolizeibehörden, welche Beamte hierzu zu
entsenden wünschen, wollen hierüber unter Angabe der Zahl
der Beamten bis zum 15. d. Mts. berichten Die Beteiligung
der mit der Probenentnahme beauftragten Beamten wird
dringend empfohlen.
Saarbrücken, den 5. September 1903.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor.
Die Verfügung vom 16. Juli er. 7 165 (Kreisblatt Nr. 80
pom 20. Juli 1803) ist erledigt, Freimann ist in Gollnov
ermittelt.
Saarbrücken, den J1. September 1903.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
Dr. von Brandt, Regierungs-⸗Assessor.
Bekanntmachung,
hetreffend die Aufhebung der amtstierärztlichen Untersuchung des
Rindviehs an der Landesgrenze gegen Luxemburg.
Mit Rücksicht auf den günstigen Gesundheitszustand
des Rindviehs im Großherzogtum Luxemburg wird mit Ge—