Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

1684

Im Anschlusse an meine Bekanntmachung vom 20. April
b. Is. — I. A. 8050 — (Amtsbl. Nr. 19 125) bringe
ch hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß der Herr Minister
des Innern durch Erlaß vom 30. v. Mts. —- Ia. 6058 —
genehmigt hat, daß die Frist zum Vertriebe der Lose für
die dem Aufsichtsrat der Schule für Kunstweberei in
Scherrebeck bewilligte Verlosung von Webereierzeugnifsen bis
zum 1. Aprilek. J. verlängert wird.
Trier, den 7. August 1903.
Der Regierungs-Präͤsident.
J. V.: Spring.

Nachweisung
der Markt⸗ und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
ür den Monat Juli 19038.
Saarbrücken St. Johann
— ç — — —
M 5
19 50
19 —
18 50
7 —
80
F
—E
6 90
16 20
34 —
33 —
19 —
9 82
5 70
4 55
5 94
126 —
50
l 25
*
—1

Weizen, guter Sorte
mittlerer
— geringer
Roggen, guter
mittlerer
zeringer
Berste, juter
nittlerer
gꝛ zgeringer
dafer, guter
mittlerer
geringe
Erbsen (gelbe) zum Kochen.
Speise⸗Bohnen (weiße).
Linsen..
Eß-Kartoffeln...
Richt⸗Stroh..
rumm—⸗
deunu37
Rindfleisch im Großhandel
von der Keule
vom Bauch.
Schweinefleisch ...
Kalbfleisch .
dammelfleisch
Speck ger. (hiesiger).
Eß⸗Butter ...
Fier. M
Weizenmehl Nr. 1 — 25
Roggenmehl - 27
Berstengraupen. — 7
Berstengrütze . .. 41
Buchweizengrütze . —2 6
dafergruͤtze . —
dirse2 — 40
Reis, Java mittlere. —- 50
saffee, Java mittlerer roh ... 3 10
„gelber gebrannter... 3 90
Speise⸗Salz... —n d — 18
Schweine⸗Schmalz.180 180
Trier, den 5. August 1903.
Der Regierungs⸗-Präsident.
J. V.: Spring.

100 xg
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.1Kg
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60 Stück M
.. 1Kkg —
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I

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Während der diesjährigen Herbstübungen der 38. Division
innerhalb der Zeit vom 7.—15. September ist zur Anfuhr
der Verpflegungs- und Biwaksbedürfnisse Vorspann in er—
heblichem Umfange erforderlich, welche aus den Landgemeinden

des Kreises ermietet werden soll. Fuhrwerksbesitzer die sich
zur Stellung von Vorspann bereit sinden, wollen sich schon
setzt bei den Bürgermeistern melden, woselbst die gegen
rruͤher günstig gestellten Bedingungen eingesehen und Angebote
ibgegeben werden können.
Als Preisgrenze gelten innerhalb eines Tages, welcher
von Mitternacht zu Mitternacht gerechnet wird,
a) für ein einspänniges Fuhrwerk:
bei einer Benutzungsdauer
bis zu 6 Stunden 4 Mk.
. 12 8,
über, 12, 12,
b) für ein zweispänniges Fuhrwerk:
bei einer Benutzungsdauer
bis zu 6 Stunden 6,25 Mk.
u u 12 n 12,50 n
über, 124, 18,75,
e) für ein Pferd mit Führer (also ohne Wagen,
bei einer Benutzungsdauer
bis zu 6 Stunden 3,13 Mk.
12 n 6,25 —
über, 128, 9,38
d) für 2 Pferde mit Führer (also ohne Wagen
hei einer Benutzungsdauer
bis zu 6 Stunden 5,38 Mk.
—N f 12 10,75 4
über 128, 16,13
Daneben wird Ersatz für besondere Verluste an Wagen
Zugtieren u. s. w. gewährt. Die Fahrt vom Wohn⸗ zum
Heftellungsorte und vom Entlassungs- zum Wohnorte nebst
Fütterungspause wird der Leistung hinzugerechnet.
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden wollen
diese Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur Kenntnis
der Beteiligten bringen.
Saarbrücken, den 21. August 1903.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor

Anweisung
für die Entnahme von Milchproben durch die Polizeibeamten.
Besteht schon nach dem äußern Ansehen der Milch der
Verdacht der Verfaälschung (z. B. bei bläulicher oder wässeriger
Farbe der Milch) so ist ohne nähere Prüfung eine Probe
hehufs chemischer Untersuchung zu entnehmen. Erscheint
die Richtgenießbarkeit auf den ersten Blick zweifellos, so
ist die Milch durch Beschlagnahme vom Verkehr auszu—
chließen, nachdem eine Probe entnommen ist.
Im Uebrigen ist die Milch eines jeden Milchlieferanten
don Zeit zu Zeit (ungefähr alle 4 Wochen) mittels des
daktodensimeters zu prufen. Die Prüfung hat sich haupt—
sächlich darauf zu erstrecken, ob die als Vollmilch in
den Verkehr gebrachte Milch (d. i. alle Milch, die nicht
in Kannen verkauft wird, welche mit einem feuerroten 5
em breiten, das Gefäß in fseiner ganzen Breite um
schließenden Streifen verfehen find, Mager milchkannen)
den Anforderungen der Polizeiverordnung entspricht.
3. Der Prüfung der Milch muß ein gutes Durchmischen
des Inhalis der einzelnen Gefäße stets vorangehen, damit
            
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