Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachung.
Dem pensionierten Bergmann Johann Klär zu Quier—
schied ist ein Schwein an Rotlaufseuche (Backsteinblattern)
erkrankt. Ueber das Gehöft des Klär ist deshalb die
sSperre verhängt.
Quierschied, den 7. Augnst 19083.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Donh.

Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Bäckermeisters Kaltwasser zu Völklingen ist erloschen und
sind die Sperrmaßregeln aufgehoben worden.
Völklingen, den 11. August 1903.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Cloos.

Bekanntmachung.
Die Schweinerotlaufseuche in dem Gehöfte des Berg
manns Christian Tho ma zu Clarenthal ist erloschen. Die
angeordneten Schutzmaßregeln sind daher wieder aufgehoben
worden.
Gersweiler, den 10. August 1903.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
A. Muͤller.

stönigliche Lehranstalt für Wein⸗, Obst- und Gartenbau.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der hie—
sigen Lehranstalt 1. ein Obstverwertungskursus für Frauen
in der Zeit vom 24. bis 29. August d. Is., 2. ein Obst—
oerwertungskursus für Männer in der Zeit vom 31. Au—
zust bis 5. September d. J. abgehalten werden. Diese
sKurse beginnen jedesmal an den zuerst genannten Tagen
vormittags 9 Uhr. Der Unterricht wird theoretisch und
praktisch erteilt, sodaß die Teilnehmer Gelegenheit haben,
die verschiedenen Verwertungsmethoden einzuüben.
Der Unterricht umfaßt: Obstweinbereitung und Be—
handlung desselben im Keller, Bereitung von Essig, Brannt—⸗
wein und Beerenwein; Schaumweinbereitung. Untersuchung
des Mostes auf Zucker und Säure. — Bereitung von
Basten, Gelee, Marmelade und Herstellen von Konserven,
owie Obstsäften; Dörren des Kern⸗ und Steinobstes und
des Gemüses. — Obsternte, Aufbewahrung und Verpackung
des frischen Obstes.
Das Honorar beträgt 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mk.
— Unterkunft für die Frauen besorgt die Direktion, an
welche auch die Anmeldungen zu den Kursen zu richten sind.
Geisenheim, den 20. Juli 1903.
Der Direktor.
J. V.: Dr. Windisch.

Auszug aus der Valkanzenliste für
Militär⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mitteilungen:
4) Laufende Nummer. 2) Die Vakanz trittsein: wann? wo?
dei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
eichnung der Anforderungen, welche au die Bewerber gestellt werden
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
b) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
D) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
l. 2) 1. Oktober 1908, wird bei der Einberufung be—
stimmt, Königl. Eisenbahndirektion Si. Johann-Saarbrücken,
3) 25 Auwärter für den Bahnwätter⸗ und Weichensteller⸗
dienst, 4) Bewerber dilrfen das 40. Lebensjahr micht uber⸗
schritten haben, müssen körperlich gesund, rüftig und gewandt
sein, namentlich ein ausreichendes Hör⸗ Sehe und Farben
unterscheidungsvermögenbesitzen; sie müssen die Gegenstände
des Volksunterrichts kennen, insbesondere in deutschen uud
ateinischen Buchstaben Gedruktes und Geschriebenes lesen,
deutsch leserlich schreiben, sowie in den 4 Grundarten mit
zanzen benannten Zahlen rechnen können, 5) 6 Monate, nach
deren Ablauf die Prüfung zum Bahnwärter abgelegt werden
muß, 6) nach bestandener Prüfung auf 1 monatige Kündigung,
7) 7, 8) zunächst je 700 Mte. diätarische Jahresbesoldung,
bei der Anstellung als etatsmäßiger Bahnwäaͤrter je 700 Mi.
Jahresgehalt und der tarifmäßige Wohnungsgeldzuschuß
jährlich 60 bis 240 Mk.) oder Diensiwohnung, eine Aenderung
der vorstehenden Besoldungssätze nach den jeweilig geltenden
Vorschriften bleibt vorbehalten, 9) das Jahresgehalt der
etatsmäßigen Vahnwärter steigt von 700 bis 1000 Mt.
hei vorhandener Geeignetheit und das Bestehen der vor⸗,
Jeschrieben weiteren Prüfungen vorausgesetzt, kann auch die
geförderung zum Weichensteller und Weichensteller J. Klasse
erfolgen, außer dem tarifmäßigen Wohnungsgeldzuschuß
jährlich 60 bis 240 Mk.), an dessen Stelle eine Diensitvohnung
 treten kann, beziehen die Weichensteller 900 bis
1400 Mk. und die Weichensteller J. Klasse 1200 bis 1600 Mk.
Jahresgehalt; 10) vor der Annahme ist eine Vorprüfung
abzulegen, in welcher die Bewerber darzuthun haben, daß
sie die notwendige allgemeine Vorbildung, insbesondere die
unter 4 bezeichneten Kenntnisse besitzen, die Vorprüfung er⸗
olgt bei der vom Wohnorte der Bewerber zunächst erreich⸗
»aren Eisenbahndirektion oder -Inspektion, welche den Be—⸗
verbern bezeichnet werden wird; für die Reise dorthin wird
freie Fahrt auf den unter Königl. Preußischer Verwaltung
tehenden Bahnen und auf den Reichseisenbahnen in Elsaß
rothringen bewilligt; der Bewerbung sind beizufügen ein
»eantworteter Fragebogen, ein von einem Bahnarzte der
Staatseisenbahnverwaltung oder von einem Staatsmedizinal-»eamten
 ausgestelltes Zeugnis und die im Fragebogen be⸗
seichneten Ausweise; Vordrucke zum Fragebogen und zum
irztlichen Zeugnis sind vom Zentralbureau der Königl.
Eisenbahndirektion zu erbitten.
2. 2) sofort, wird bei der Einberufung bestimmt,
Oberlandesgerichtsbezirk Cöln, mehrere nicht ständige Hilfs
gerichtsdiener, 4) körperliche Rustigkeit, 5) —, 6) auf jeder⸗
jeitigen Widerruf, 7) —, 8) Diaten nach dem Jahressatze
oon 900 Mk., 9) —, 10) Bewerbungen sind an die
Vorstandsbeamten des Oberlandesgerichts in Cöln zu richten

Saarbrücken, den 17. August 1903.
Der Königliche Landrat. von Fidler.
            
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