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aufgefordert bezw. zugelassen werden. Um die Fahrzeuge
dann sicher durch die oben erwähnte Oeffnung des Brücken⸗
gerüstes zu führen, muß von Seiten des Bauherrn des
rückenbaues von der Stelle ab, wo die Thalschiffe anzu⸗
legen haben, denselben ein Lootse beigegeben werden, der
die Leitung der Fahrzeuge von da ab bis unterhalb der
Brückenstelle zu übernehmen hat. Den Anordnungen des
Lootsen bezüglich der Fahrzeuge in dieser Strecke muß die
Bedienung der Fahrzeuge unbedingt Folge leisten.
8 5.
Sämmtliche durch die Baustelle fahrenden Schiffe
müssen mit der erforderlichen Bemannung und den vor⸗
geschriebenen Schiffsausrüstungen versehen sein. Im Uebrigen
ist den zu Thal fahrenden Schiffen die zum Sackenlassen
und den Bergschiffen die zum Umlegen der Leinen bei dem
Baugerüste erforderliche Hilfe seitens des Bauherrn des
Brückenbaues zu stellen.
86.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden
mit Geldstrafe bis zu sechszig Mark, im Unvermögensfalle
mit verhältnißmäßiger Haft bestraft.
87.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Trier, den 8. Januar 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 22. Oktober d. Is. — Nr. 20614 — der Ver⸗
waltung der evangelischen Idioten?Erziehungs- und Pflege—
anstalt Hephata zu M.-Gladbach die Erlaubniß ertheilt, zu
Bunsten der Anstalt bei den evangelischen Bewohnern der
Rheinprovinz je eine einmalige Hauskollekte in den Jahren
1903. 1904 und 1905 durch Deputirte abhalten zu lassen.
Mit der Abhaltung der Kollekte sind, soweit dieselbe
nicht durch Beauftragte der Synoden bezw. Gemeinden ab—
gehalten wird, nachstehende Personen betraut:
1. Ferdinand Flockenhaus aus M.-Gladbach,
2. Heinr. Jak. Engelmann aus M.⸗Gladbach,
3. August Kraemer aus Nümbrecht.
Trier, den 20. Dezember 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Rachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Durchschnitte
der höchsten Tagespreife, einschließlich eines Aufschlages von fünf
vom Hundert, für den Monat Dezember 1902
9
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Stroh
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1St. Itn Sautbriden 18 — 38 9 19 7 88
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Trier, den 7. Januar 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.:! Springqg.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mir die Stamm—
rollen des Jahrganges 1888/1903 sobald wie nur irgend
möglich jedenfalls aber vor dem im 8 4611 der Wehr—
ordnung vorgeschriebenen Termine vorzulegen.
Bei Ausstellung der Stammrollen ist darauf zu achten,
daß bei Militärpflichtichen mit mehreren Vornamen der
Rufname unterstrichen wird.
Ebenso werden die Herren Bürgermeister ersucht, die
Militär⸗Reklamationen, welche in diesem Jahre zur Ver—
handlung gelangen werden, mir bis zum 20. Februar ein—
zureichen.
Ueber die vom Militärdienst befreit gebliebenen Brüder
der Reklamirten sind den Reklamationsverhandlungen
beglaubigte Listenauszüge beizufügen.
Saarbrücken, den 18. Januar 1903.
Der Königliche Landrath.
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor.
In der Zentralvorstandssitzung des landwirthschaftlichen
Vereins für Rheinpreußen am 12. und 18. v. Mts. wurde
allseitig die große Bedeutung anerkannt, welche eine zweck⸗
mäßige den örtlichen Verhälinissen angepaßte Durchführung
von Anbau—⸗ und Düngungsversuchen durch die landwirth—
schaftlichen Kasinos für den Feldbau der betreffenden Gegend
haben müsse und daher beschlossen, den in der Provinz vor⸗
handenen landwirthschaftlichen Kasinos die Anstellung solcher
Verfuche dringend zu empfehlen.
Ich ersuche die landwirthschaftlichen Kasinos um baldige
Mittheilung, ob sie bereit sind. bereits im kommenden Früh—
jahre mit der Anstellung von Anbau⸗ und Düngungsversuchen
vorzugehen. Die zuständigen Winterschuldirektoren werden
dann angewiesen werden, mit den betreffenden Kasinos in
Verbindung zu treten, um mit denselben an Ort und Stelle
den Plan zur Durchführung der Versuche festzustellen.
Der landwirthschaftliche Verein ist bereit, für diese
Versuche entsprechende Unterstützungen zu gewähren.
Saarbrücken, den 21. Januar 1903.
Der Lokal-Abtheilungs-Direktor,
von Fidler, Landrath.
Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß der Pferde⸗
besitzer gebracht, daß die für den hiesigen Kreis bestimmten
Hengste aus dem Königlichen Rheinischen Landaestüt in
Wickrath und zwar:
(auf der Station Schaafbrücke bei Brebach:
1. Jules, hellbraun geb. Belaien 1892 von Herkule a. d
Thoöreᷣse.
Mumm, braun, geb. Belgien 1900 von Montbar a.
d. Moutonne.
b. auf der Station Völklingen:
Balduin, hellbraun, Flocke geb. Belgien 1887.
Makao, braun, geb. Belgien 1900 v. Garibaldi a. d
Mouche.
am 3. Februar d. Is. eintreffen werden. Der Deckpreis
beträgt 8,580 Mk. einschl. Trinkgeld.
Saarbrücken, den 24. Januar 1903.
Der Königliche Landrath
von Fidler.