Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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werden diejenigen Personen finden, welche bereits im
Vorstande oder Auffsichtsrate oder als Geschäftsführer
einer kleingewerblichen Genossenschaft tätig sind, sowie solche
Personen, welche eine Gewähr für eine Weiterverbreitung
des in den Kursen Gelernten in Handwerkerkreisen bieten.
Anmeldungen zu den Kursen, deren genauer Beginn noch
bestimmt wird, sind bis zum 1. August d. Is. an den
Direktor der gewerblichen Fachschulen, Romberg in Köln,
zu richten.
Die beteiligten Kreise mache ich auf diese Veranstaltung
aufmerksam.
Saarbrücken, den 22. Juni 1903.
Der Königliche Landrat.
J. A.: Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachung.
Die diesjährige Impfung in St. Johann findet
in folgender Weise statt:
J. Donnerstag, den 2. Juli 1903:
bus Uhr nachm. diejenigen Kinder, welche 1901 und früher
geboren sind, aus irgend einem Grunde noch nicht
bezw. ohne Erfolg geimpft worden sind;
2 Uhr nachm. diejenigen im Jahre 1902 geborenen Kinder,
welche im Laufe des Jahres zugezogen sind;
213 Uhr nachm. die Kinder, welche im Januar 1902
geboren sind;
3 Uhr nachm. die Kinder, welche im Februar 1902
geboren sind;
zu3 Ühr nachm. die Kinder, welche im März 1902
geboren sind;
1 ibh mahm. die Kinder, welche im April 1902 geboren
ind;
1u 3 die Kinder, welche im Mai 1902 geboren
ind;
5 —8 die Kinder, welche im Juni 1902 geboren
ind.
II. Freitag, den 38. Juli 1903:
2 uhn Sg die Kinder, welche im Juli 1902 geboren
ind;
213 UÜhr nachm. die Kinder, welche im August 1902
geboren sind;
3 Uhr nachm. die Kinder, welche im September 1902
geboren sind;
Zujz Üühr nachm. die Kinder, welche im Oktober 1902
geboren sind;
Uhr nachm. die Kinder, welche im November 1902
geboren sind;
41/3 ühr nachm. die Kinder, welche im Dezember 1902
geboren sind.
Die Nachschau findet 8 Tage später statt.
Das Impflokal besindet sich in der städtischen Turnhalle
Landwehrplatz.
Saarbrücken, den 27. Juni 1903.
Konigliche Polizei-Direktion.
Bekanntmachung.
Unter den Schweinen des Schreinermeisters Oskar
Böhm zu Malstatt Burbach, Friedrichstraße Nr. 14 ist die
Rotlaufseuche amtlich festgeftellt worden. Ueber das Gehöft
ist die Sperre verhängt worden.
Saarbrücken, den 18. Juni 1908.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: von üklanski, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachung.
Unter dem Hühnerbestande des Schreinermeisters Friedrich
Gerold Saarbrücken Kronprinzestraß 6 und Bäckermeister
Wilhelm Schäfer Hohenzollernstraße 48 ist die Geflügel—
holera amtlich festgestellt worden.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Saarbrücken, den 22. Juni 1903.
Königliche Polizei⸗Direktion.
von Fidler.

—

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 885 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird für den Um—
jang des Gemeindebezirks Gersweiler-Ottenhausen folgende
Polizeiverordnung erlassen:

81.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der 8 8,
6, 9 und 10—13 der Gebührenordnung für die Wasser—
entnahme aus der Wasserleitung der Gemeinde Gersweiler⸗
Otttenhausen werden, ebenso wie jede mißbräuchliche bezw.
die öffentliche Sicherheit gefährdende Benutzung der Wasser⸗
leitung, insofern sie nicht in Gemäßheit des Strafgesetzhuches
 oder sonstiger Gesetze einer höheren Strafe unter⸗
liegen, mit Geldstrafen bis zu 9 Mark, an deren Stelle
—ADD——
82.
Die Polizeiverordnung tritt nach Verkündigung in der
durch den Herrn Regierungs⸗Präsidenten zu Trier unterm
18. Januar 1889 (Amtsblatt S. 20) vorgeschriebenen Form
in Kraft.
Gersweiler, den 20. Februar 1903.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
A. Muller.

Den Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ꝛc teile ich
zur Weitergabe an die Lehrer (Lehrerinnen) ergebenst mit,
zaß ich für die Zeit vom 2. bis einschließlich 31. Juli. d.
Is. von Königl. Regierung Urlaub erhalten habe.
Die Amtsgeschäfte werden von der Königl. Kreisschul—
inspektion J übernommen.
St. Johann, den 26. Juni 1908.
Mylius, Königl. Kreisschulinspektor.
Patentkontrollstelle.
Am 1. Juli d. Is. wird beim Königlichen Landes⸗
Oekonomie-Kollegium in Berlin, Königgrätzerstraße 19, eine
Patentkontrollstelle
in Tätigkeit treten.
Die Aufgabe derselben besteht darin:
J. Eine sortlaufende Beobachtung der beim Kaiserlichen
Patentamt in Berlin gestellten, für die Land- und Forst—
wirtschaft wichtigen Patenterteilungsanträge, bezw. erteilten
Patente vorzunehmen, um es den landwirtschaftlichen Interessen⸗
len durch Vermittlung der Landwirtschaftskammern zu ermög.
lichen, vor Erteilung der Patente oder gegen deren Giltigkeit recht
zeilig Einwendungen erheben zu können.
2. Nach Bedarf den Interessenten eingehende Gutachten
von Sachverständigen zu vermitteln und über alle sonstigen
Patentangelegenheilen AÄuskunft zu erteilen.
            
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