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Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatz⸗
Reserve in Vorschlog gebrachten Ersatzpflichtigen der Jahr⸗
zänge 1880 und 1881 von Nr. 1 bis einschließlich Nr. 13659
der alphabetischen Liste.
Freitag, den 3. Juli:
Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur
Ersatze Reserve in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen des
Jahrganges 1881 von Nr. 1360 bis einschließlich Nr. 2409
der alphabetischen Liste.
Samstag, den 4. Juli:
Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatz⸗
Reserve in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen des Jahr⸗
gjanges 1881 von Nr. 2410 bis Schluß der alphabetischen Liste.
Montag, den 6. Juli:
Vorstellung der Forstlehrlinge, Freiwilligen, sämtlicher
vorweg einzustellenden Militärpflichtigen, sowie der vorzu—
merkenden Militärpflichtigen der Jahrgänge 1875, 1879,
4880 und vom Jahrgange 1881 von Her. 1 bis einschließ—
lich Nr. 1948 der alphabetischen Liste.
Dienstag, den 7. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
dahrganges 1881 von Nr. 1949 bis Schluß der alphabetischen
diste, sowie Vorstellung der Vorzumerkenden des Jahr⸗
zanges 1882 von Nr. 1 bis einschließlich Nr. 1710 der
alphabetischen Liste.
Mittwoch, den 8. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1882 von Nr. 1711 bis Schluß der alphabetischen
diste, sywie Vorstellung der zur Aushebung vorgeschlagenen
Militärpflichtigen des Jahrganges 1883 von Los Nr. I bis
einschließlich Los Nr. 384.
Donnerstag, den 9. Juli:
Vorstellung der zur Aushebung vorgeschlagenen Militär—
pflichtigen des Jahrganges 1883 von Los Nr. 385 bis
einschließlich Los Nr. 1263.
Freitag, den 10. Juli:
Vorstellung der zur Aushebung vorgeschlagenen Militär⸗
oflichtigen des Jahrganges 1888von Los Nr. 1264 bis
Schluß, sowie der als überzählig vorgemusterten Militär⸗
oflichtigen des Jahrganges 1881 von Los Nr. 1883 bis
einschließlich Los Nr. 1764.
Samstan, den 11. Juli:
Vorstellung der als überzählig vorgemusterten Militär—
pflichtigen des Jahrganges 1881 von Vos Nr. 1763 bis
Schluß, derjenigen des Jahrganges 1882, sowie die Militär
oflichtigen der see⸗ und halbseemännischen Bevölkerung.
Ferner Vorstellung der Mannschaften in der Beilage J (die
zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften),
er Mannschaften in der Beilage Ve(die zur Zeit des Aus—
hebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaublen Rekruten), der
Mannschaften in der Beilage II (die zum einjährig⸗freiwilligen
Dienste Berechtigten, welche wegen häuslicher Verhältnisse
hre Befreiung von der akliven Dienstpflicht beantragen oder
von den Truppen⸗- bezw. Marineteilen abgewiesen worden
ind), sowie sämtlicher nach dem diesjährigen Ersatzgeschäft
mm hiesigen Kreis zugezogenen Militärpflichtigen.
Sämtliche in den Städten Saarbrücken und St. Johann
ich aufhaltende, den vorbezeichneten Kategorien angehdrende
seilitärpflichtige werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung
er gesetziichen Strafen, au den bezeichneken Tagen und dem am
Jjegebenen Orte zu dem in den ihnen noch zugehenden Vor—
adungen angegebenen Zeitpunkt (7 bezw. 8 ühr morgens)
sauber gewaschen, und mit reiner Kleidung versehen, zut
Aushebung zu erscheinen; die Losungsscheine und die
Vorladungen, zum Ober-Ersatzgeschäft sind
mit zur Stelle zu bringen. Wer durch Krankheit
am Erscheinen verhindert ist, hat ein bezugliches ärztliches
Attest einzureichen, welches durch die Volizeibehörde zu be—
glaubigen ist.
Zur Beurteilung der Reklamation ist erforderlich,
daß sämtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Er—
jaltung der Familie gesetzlich verpflichteten Familien⸗
Mitglieder, soweit eine Beschränlung ihrer Erwerbs⸗
Arbeits bezw. Aufsichtsfähigkeit behauptet wird, im Termine
zu der nämlichen Stunde wie die Militärpflichtigen
persönlich und pünktlich erscheinen, damit deren Er—
perbs- Arbeits⸗ bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden
ann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er⸗
cheinen gehindert, so ist dies durch Aitest eines beamteten
Arztes nachzuweisen, andernfalls derartige Reklamationen
als nicht zu beurteilen unnachsichtlich zurückgewiesen
werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämtliche Militär-Reklamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies—
jaäͤhrigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt
vurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs⸗Geschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekannt—
nachung und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß
Niemand für irgend eine Unterlassung im Termine Un—
wissenheit vorschützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J.⸗Nr. 1897 M bezw. vom 24. Januar 1891
M.eJ.Nr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister, den
Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider, Schuster
oder Maschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer Gestellung
sum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse über ihre
Leistungen und ihre Führung vorzulegen, sofern solche
nicht bereits beim diesjährigen Musterungs-Geschäft ein⸗
gereicht worden sind.
Ferner werden die Herren Bürgermeister hierdurch er⸗
ucht, für die polizeiliche Neberwachung der zum diesjährigen
Ober⸗Ersatzgeschafte vorgeladenen Mannschaften auf dem Her⸗
und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohnorten
möglichst Sorge tragen zu lassen, um etwaigen Erxzessen
dorzubeugen. Auch wollen die Herren Bürgermeister am
diesjährigen Ober⸗Ersatzgeschäft wie bisher persönlich teil⸗
nehmen oder sich durch ihre Stellvertreter vertreten lassen.
Für Mittwoch, den 1. Juli, ersuche ich wegen der dann
stattfindenden Behandlung der Reklamationen um persönliche
Teilnahme der Herren Landbürgermeister.
Endlich werden die Herren Bürgermeister ersucht
umgehend
1. ein Verzeichnis der bei der Aushebung konkurrierenden
Brüder;
2. eine Nachweisung derjenigen Gestellungs⸗Pflichtigen,
welche entweder in Unterfuchung befindlich ünd oder