Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
daß gemäß 8 26 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870
die Ermittelung des Ergebnisses der am 16. Juni d. Is.
stattfindenden Wahl eines Abgeordneten zum Deutschen
Reichstag für den Wahlkreis Saarbrücken am
Sonnabend, den 20. d. Mis., morgens 10 Uhr,
im Sitzungssaal des Kreisausschusses hierselbst vorgenommen
wird.
Saarbrücken, den 15. Juni 19083.
Der Wahl-Kommissar.
von Fidler, Königlicher Landrath.

Nachstehend bringe ich den Plan über die Ausführung
der vom Herrn Regierungs-Präfidenten angeordneten außer—
ordentlichen technischen Revisionen der Maße und Gewichte
m laufenden Jahre zur öffentlichen Kenntnis.

Polizeibezirk
Bürgermeisterei)

Ortschaft

Die Revision wird
stattfinden
Tag Monat Jahr

Zleinblittersdorf

Nilchingene Hanweller) 7. Auq. 1903

1
Saarbrücken, den 8. Juni 19083.
Der Königliche Landrat,
von Fidler.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Die über das Gehöft des Hüttenaufsehers Heinrich
Schuler zu Gersweiler verhängt gewesene Sperre ist auf—
zehoben, da die Seuche erloschen und die Desinfektion er—
olgt ist.
Gersweiler, den 9. Juni 1903.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
A. Muller.

Bekanntmachung.
Ein gefallenes und ein notgeschlachtetes Schwein des
Bergmanns Adolf Kugler zu Gersweiler haben, wie amt—
ich festgestellt worden ist, an Schweinerotlauf gelitten. Ueber
das betr. Gehöft ist deshalb die Sperre verhängt.
Gersweiler, den 10. Juni 1903.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
A. Müller.

Bekanntmachung.
Nachdem der Ausbruch der Schweineseuche in ver—
hiedenen Gehöften der Gemeinde Bübingen amtliche!

onstatiert worden ist, wird hiermit über Bübingen die
Ortssperre verhängt.
Brebach, den 12. Juni 1903.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Fritsch.

Personal-Chronik.

Der Königliche Forstaufseher Loos Heinrich ist zum
Kgl. Hilfsförster in Ludweiler in der Oberförsterei Karls—
brunn ernannt worden.
Der Königliche Forstaufseher Bergmann Heinrich ist
zum Kgl. Hilfsförster in Quierschied in der Oberförsierei
Fischbach ernannt worden.
Der Königliche Forstaufseher Feus⸗-Rothe Ferdinand
ist zum Kgl. Hilfsförster in Lauterbach in der Oberförsterei
Karlsbrunn ernannt worden.

Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mitteilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Valkanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden
5) Dauer der etwa der Austellung vorangehenden Probezeit
) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Sö“telle.
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
4. 2) baldigst, Birkenfeld, Großherzogl. Regierung,
3) Hilfsarbeiter für den Registratur- und Revisionsdienst,
M Bewerber müssen in den in Frage stehenden Geschäften
bereits einige Erfahrung besitzen und dies auf Verlangen
durch Ablegung einer Prüfung nachweisen, 5) 6 Monaäte,
6) auf Kündigung, 7) —, 8) 1000 Mte. Gehalt jährlich,
9) bei guter Führung Steigerung bis 1700 Mk. möglich,
owie nach Bestehen der Prüfung bei Eintritt einer Vakanz
Aufrücken in eine etatsmäßige Stelle, 10) die Stelle ist
nicht pensionsberechtigt; Bewerbungsgesuche, denen ein kurzer
Lebenslauf, Altersbescheinigung, Gesundheitsattest, Füͤhrungs⸗
zeugnis und der Zivilversorgungsschein beizulegen ist, sind
daldigst dem Sekretariat des Großherzogl. Oldenburgischen
Besamtministeriums in Oldenburg einzureichen.
ADV
Polizeisergeanten für die Bau-, Gesundheits- und Nahrungs⸗
mittelpolizei (Nachtwachtdienst ist nicht mit der Stelle ver⸗
bunden), 4) tadellose Führung, körperliche Rüstigkeit, Fähigkeit
elbständig schriftliche Anzeigen zu entwerfen, 5) 6 Monate,
3) während der Probezeit auf 4wöchige Kündigun:, dem—⸗
rächst auf 3monatige Kündig, jedoch mit Ruhegehaltsberechtigung
 und Anspruch auf Witwen- und Waisenversorgung,
7) —, 8) während der Probezeit je 120 Mk. Diäten, nach
der Anstellung 1500 Mk. Gehalt jährlich, steigend 2mal
um 150 Mk. und 4mal um 100 Mke. alle 83 Jahre bis zum
Höchstbetrage von 2200 Mk. und freie Dienstkleidung, 9 —,
10) Bewerber dürfen nicht über 33 Jahre alt sein; Meldungen,
ind unter Beifügung etwaiger Zeuagnisse, eines selöst—
            
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